Ex-Arcandor-Chef legt Revision ein
Middelhoff wehrt sich gegen Verurteilung
Stand: 21.11.2014, 11:35 Uhr
Die Verteidiger des ehemaligen Chefs des Karstadt-Mutterkonzerns Arcandor, Thomas Middelhoff, haben Revision gegen das Urteil des Essener Landgerichts eingelegt. Middelhoff bleibt in Haft, sein Fall wird nun vor dem Bundesgerichtshof verhandelt.
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KommentierenSeit fast einer Woche sitzt Thomas Middelhoff in Untersuchungshaft, nun haben seine Anwälte Revision gegen das Urteil eingelegt. "Bisher mussten die Anwälte von Herrn Middelhoff noch keine Begründung abgeben", sagte der Sprecher des Essener Gerichts, Johannes Hidding, gegenüber WDR.de. Im nächsten Schritt werde das Essener Landgericht sein Urteil, das eine dreijährige Haftstrafe gegen Midelhoff verhängt hatte, schriftlich begründen. "Dann haben Herr Middelhoff und seine Verteidiger einen Monat Zeit, die Revision zu begründen", erklärt Hidding. Über die Revision wird dann der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entscheiden.
Ex-Manager bleibt in Haft
Das Landgericht Essen hatte am Donenrstag (20.11.2014) eine Aussetzung des Haftbefehls gegen den früheren Topmanager abgelehnt, nach Auffassung der 15. Strafkammer besteht unverändert Fluchtgefahr. Als Gründe für die Einschätzung nannte das Gericht die gegen Middelhoff verhängte Freiheitsstrafe von drei Jahren, aber auch die weiteren laufenden Ermittlungsverfahren gegen den 61-jährigen Manager, sowie seine unklare finanzielle Situation. Gegen die Haftentscheidung ist Beschwerde beim Oberlandesgericht Hamm möglich. Von Middelhoffs Anwalt Winfried Holtermüller war zunächst keine Stellungnahme zu erhalten.
Unklare finanzielle Situation Middelhoffs
Das Gericht hatte ursprünglich angekündigt, es wolle sich im Gespräch mit Middelhoff und seinen Verteidigern rasch um eine "mildere Maßnahme" als die angeordnete Untersuchungshaft bemühen. Zwei Haftprüfungstermine führten jedoch nicht zur Aussetzung des Haftbefehls. Laut Gericht sei die finanzielle Situation des Managers auch durch zwischenzeitlich eingereichte Unterlagen nicht transparent geworden. Eine Kaution des Angeklagten sei nicht angeboten worden.
Für Middelhoff ist die Entscheidung eine weitere Niederlage in einer Woche voller Rückschläge. Am Freitag (14.11.2014) vergangener Woche sprach das Landgericht Essen den 61-Jährigen der Untreue in 27 Fällen und der Steuerhinterziehung in drei Fällen schuldig. Nach Auffassung des Gerichts stellte der Manager in 26 Fällen ganz oder überwiegend privat veranlasste Flüge mit Charterjets und Hubschraubern zu Unrecht dem Arcandor-Konzern in Rechnung. Auch eine Festschrift für den Middelhoff-Mentor Mark Wössner sei fälschlich vom Unternehmen bezahlt worden. Den von Middelhoff verursachten Schaden bezifferte das Gericht auf gut 500.000 Euro. Der Manager hatte die Vorwürfe stets bestritten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Ungünstige Aussichten für Middelhoffs Oppenheim-Klage
Am Dienstag (18.11.2014) machte dann das Landgericht Köln in einem Zivilprozess, in dem Middelhoff von der Bank Sal. Oppenheim gut 100 Millionen Euro fordert, dem Manager wenig Hoffnungen auf einen Erfolg der Klage. In der mündlichen Verhandlung betonte der Vorsitzende Richter Stefan Singbartel, er habe "ziemliche Probleme mit der Substanz des klägerischen Vortrags". Nach dem derzeitigen Sach- und Streitstand sehe das Gericht "recht ungünstige Aussichten für die Klage". Die Entscheidung in diesem Fall soll am 3. Februar verkündet werden.
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