Veto gegen NRW-Beschluss
Bund kippt Nachtflugverbot für Köln/Bonn
Stand: 04.09.2012, 15:34 Uhr
Passagiermaschinen dürfen nach einer Entscheidung des Bundes auch künftig nach Mitternacht am Flughafen Köln/Bonn starten und landen. Das wurde am Dienstag (04.09.2012) bekannt. Das Bundesverkehrsministerium untersagte der Landesregierung die Einführung eines geplanten Nachtflugverbots.
Seit Jahren schon gibt es Streit um den zweitgrößten Flughafen in NRW: Anwohner protestieren und prozessieren gegen den nächtlichen Fluglärm durch Fracht- und Passagierflugzeuge. Mit der Entscheidung für ein Nachtflugverbot im Passagierverkehr zwischen Mitternacht und 05.00 Uhr morgens löste die rot-grüne Landesregierung Mitte April 2012 ein wichtiges Wahlversprechen ein. Das Verbot hätte nach Angaben des Flughafens etwa 6.000 Starts und Landungen im Jahr betroffen.
Doch nun stoppte das Bundesverkehrsministerium diesen Plan mit seinem Veto: In einem Schreiben wird dem Landesverkehrsministerium in Düsseldorf mitgeteilt, dass der Bund der "Einführung einer Betriebsbeschränkung für Passagierflüge in der Kernnacht" aus rechtlichen Gründen nicht zustimmen könne. „Wir haben gekämpft und verloren. Bundesrecht bricht Landesrecht", sagte NRW-Verkehrsminister Michael Groschek (SPD) am Dienstag. Die Regierung wolle aber das Ziel "Nachtflugverbot für Passagierflüge" langfristig nicht aufgeben.
Genehmigung bis 2030
Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) betrachtet das rot-grüne Vorgehen für rechtswidrig, weil mit dem Nachtflugverbot eine bis zum 31. Oktober 2030 bestehende Betriebsgenehmigung für den Airport teilweise widerrufen werde. Es gebe "erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit" eines solchen Schritts. Der Bund übt eine Fach- und Rechtsaufsicht bei Verkehrsflughäfen aus und kann deshalb prüfen, ob sich die Länder in diesem Bereich rechtskonform verhalten.
Lärmschützer waren vor Gericht gescheitert
"Ich bin sehr enttäuscht", sagte Wolfgang Hoffmann von der Lärmschutzgemeinschaft Flughafen Köln/Bonn WDR.de. Es sei unverständlich, warum das Bundesministerium den Anwohnern des Köln-Bonner Flughafens nicht die gleichen Rechte zubillige, wie denen an anderen deutschen Flughäfen. "Wir werden das mit Sicherheit nicht auf sich beruhen lassen", sagte Hoffmann. Konkrete Aktionen seien allerdings noch nicht in Vorbereitung.
Anwohner waren im April 2012 vor dem Oberverwaltungsgericht Münster mit ihrer Klage für ein generelles Nachtflugverbot in Köln-Bonn gescheitert. Besonders die Städte Siegburg und Lohmar liegen in der Einflugschneise. Der Flughafen Köln/Bonn erklärte, man freue sich über die Entscheidung des Bundes.