Karl Valentin

Urheberrecht verursacht "teure Zitate"

Karl Valentin und die Anwälte

Stand: 04.06.2012, 00:01 Uhr

Was Karl Valentin wohl zum Internet gesagt hätte? Am Montag (04.06.2012) vor 130 Jahren wurde der große bayerische Humorist geboren. Seine Enkelin sieht seinen Nachlass inzwischen durch das Netz bedroht. Wegen Urheberrechtsverstößen lässt sie auch die Betreiber kleiner Webseiten abmahnen.

Von Insa Moog

Bei seiner 17-jährigen Tochter haperte es eindeutig an der Allgemeinbildung. Deshalb programmierte der Hamburger Holger Jass im Jahr 2000 die Zitatewebsite "Sehr erfahrene Menschen". Bis 2008 hatte er auf der privaten und werbefreien Seite rund 350 Zitate von 150 berühmten Persönlichkeiten eingestellt, dann bekam er Post von einer Münchener Anwaltskanzlei, darin: die Forderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung wegen eines Urheberrechtsverstoßes. "900 Euro sollte ich wegen der Karl-Valentin-Zitate zahlen. Das habe ich nicht eingesehen." Jass schaltete seinerseits einen Anwalt ein, auf dessen Antwortschreiben hin hörte er nichts mehr von der Kanzlei aus München. Alle vier Karl-Valentin-Sprüche entfernte er umgehend.

Ein ähnliches Schreiben erhielten auch Hans Henning und Susanne Raven aus Berlin. Auf ihrer Webseite mit Einrichtungstipps nach Feng Shui-Prinzipien hatten sie in einem Blogeintrag einen unkommentierten Karl-Valentin-Spruch bestehend aus zwölf Wörtern veröffentlicht. Die Folge: ein Schreiben, in dem Anwaltskosten von insgesamt 891,31 Euro erhoben wurden. Die Summe ergab sich aus dem "Gegenstandswert von 10.000 Euro". Mit dem frei gesetzten Wert wird die Bedeutung des Streitgegenstandes für den Abmahner beziffert. Und die wird meist hoch angesetzt. "Wir sind aus allen Wolken gefallen", sagt Hans Henning Raven heute. Auch die Ravens beauftragten einen Anwalt. Raven: "1.000 Euro hat am Ende alles gekostet, Zitate verwenden wir nun nicht mehr."

"Schwindendes Rechtsbewusstsein" und "Fluch des Internets"

Im fernen München hat man eine andere Perspektive auf die Dinge. "Mittlerweile registrieren wir bis zu drei Rechtsverstöße pro Woche", erklärt Gunter Fette. Seit 1970 ist der Anwalt der Verwalter des urheberrechtlichen Nachlasses von Karl Valentin. Gemeinsam mit seinem Kanzlei-Kollegen Peter Reinke vertritt Fette die Valentin-Enkelin Anneliese Kühn. In den vergangenen sechs bis acht Jahren habe die ungenehmigte Verwendung von Valentin-Sinnsprüchen, Texten oder Aufnahmen stark zugenommen, sagen die Anwälte. "Das ist der Fluch des Internets. Das Publikum meint offenbar, was man im Internet findet, könne man auch benutzen." Der Anwalt erkennt darin ein schwindendes Rechtsbewusstsein. "Das merken wir auch an den Reaktionen, die wir dann bekommen."

Anwälte empfehlen Anwälte einzuschalten

"Ich war erstmal entsetzt und fand es albern", sagt Holger Jass heute. Damals habe er viele Solidaritätsbekundungen bekommen, andere Betreiber kleiner Webseiten schrieben ihm. Einige hatten aus gleichem Grund Abmahnungen erhalten - davon hatten einige ohne zu zögern die geforderten 900 Euro gezahlt.

"Die meisten glauben einfach, wenn sie ein Zitat in Anführungszeichen setzen, hätten sie alles richtig gemacht", erklärt Anwältin Virabell Schuster aus Willich. "Sie beachten dabei nicht die Bedingungen aus dem Zitatrecht." Schuster bearbeitet häufig Abmahnungen, auch auf Schreiben von Gunter Fette hat sie schon geantwortet. In 95 Prozent ihrer Fälle lag tatsächlich ein Rechtsverstoß vor. "Abgemahnte sind meist völlig überfordert und lenken dann viel zu schnell gegenüber der Gegenseite schnell ein, weil sie neuerliche Anwaltskosten scheuen." Dadurch würde für den Rechtsverstoß oft zu viel bezahlt.

Eine Abmahnung zu ignorieren, kann für Betroffene aber noch deutlich teurer werden. Anwälte wie Virabell Schuster raten deshalb, Anwälte zu konsultieren. Sicher ist auf jeden Fall: An einer Abmahnung wird mindestens ein Anwalt verdienen, inwieweit er die Gesamtkosten für den Abgemahnten drücken kann, ist dagegen höchst unterschiedlich. Wenn es allerdings zum Prozess kommt, können die Kosten schnell vier- oder fünfstellig werden.

"Sprüche" als Kunstform

"Ich verstehe nicht, was diese Anwälte und die Erbin wollen - dass Karl Valentin in Vergessenheit gerät?", fragt sich der ehemalige Zitatesammler Holger Jass. Er kennt viele Fälle, in denen Valentin-Zitate gelöscht werden mussten. Die Antwort gibt Gunter Fette. Er sieht in den "Sprüchen" von Karl Valentin schlicht eine eigene Kunstgattung, eine Lebensleistung, die schützenswert sei und vergütet werden müsse. "Das sind skurrile, kurz gefasste Lebensbetrachtungen, die den Gegenstand mit einer sprachlichen Akrobatik kurz und zutreffend auf den Punkt bringen." Die Kühn-Anwälte gehen davon aus, dass sie bislang nur "die Spitze des Eisbergs" entdeckt haben. Hin und wieder setze man Google ein, um nach den einschlägigen Valentin-Sprüchen und möglicher illegaler Verwendung zu suchen. Gezählt habe man die Abmahnungen der vergangenen Jahre aber nicht. Berüchtigt sind diese trotzdem.

Karl-Valentin-Lizenz für 250 Euro

"Unsere Abmahnungen werden oft als Abzocke bezeichnet, dabei geht es doch um individuell geprüfte und behandelte Rechtsfälle. Wir wickeln das nicht schematisch ab", erklärt Gunter Fette. Es gehe um die nicht genehmigte gewerbliche Nutzung. "Auch Privatpersonen schreiben wir an, aber deutlich höflicher und meist ist das nur ein Hinweis", ergänzt Peter Reinke. Es würden dabei keine Schadensersatzansprüche geltend gemacht. Die Kosten trage in diesen Fällen der Nachlass. "Manchmal erreicht man auch Einsicht und es gibt wenigstens im Anschluss Lizenzvereinbarungen". So könne eine Jahreslizenz für die Nutzung eines Karl-Valentin-Spruches beispielsweise 250 Euro betragen. Die Gebühren werden aber immer auf den Verwendungszweck abgestimmt. Genauere Angaben möchte Gunter Fette nicht machen.

Karl Valentin und Lisl Karlstadt

Valentin-Partnerin Liesl Karlstadt ist Miturheberin bei 25 Hauptwerken

Mindestens bis 2018 werden er und sein Kollege Peter Reinke also nach wie vor Lizenzen erteilen - und abmahnen, wenn nötig. Dann erlischt mit dem 70. Todestag des Komikers Valentin auch das Urheberrecht. Mit einer Einschränkung. Denn bei 25 der Hauptwerke Valentins gilt Bühnen-Partnerin Liesl Karlstadt als Miturheberin, für diese Stücke dauert das Urheberrecht noch an. Karlstadt starb am 27. Juli 1960 und damit zwölf Jahre nach Karl Valentin.

Abmahnungen auch für Erhardt- und Kästner-Zitate

Besonders häufig wird derzeit die Online-Verwendung fremder Bilder abgemahnt, erklärt Anwältin Virabell Schuster. Sie bearbeitete auch schon Abmahnungen für die Verbreitung von Karikaturen oder Cartoons wie etwa denen von Uli Stein. Neben den "Valentin-Abmahnungen" finden sich im Netz besonders häufig Warnungen vor der Verwendung von Heinz-Erhardt- und Erich-Kästner-Zitaten - auch die Rechteverwalter dieser Urheber, verstorben 1979 (Erhardt) und 1974 (Kästner), mahnen regelmäßig ab.

Nimmt man bei aller Abwicklung und dem Bemühen um Kontrolle im Internet nicht aber auch vielen jungen Menschen die Gelegenheit, überhaupt auf das Werk der berühmten Autoren aufmerksam zu werden - in einem zeitgemäßen, jungen Medium? "Freier Zugang bedeutet nun einmal nicht kostenloser Zugang. Ich kann auch in Büchereien gehen. Jeder gute deutsche Haushalt sollte sowieso eine Karl-Valentin-Ausgabe im Regal stehen haben", findet Fette. Online-Rechte vergebe man nun einmal ungern. Und wenn schon nicht über das Internet, so würden Jugendliche nach Ansicht Fettes ohnehin früher oder später auf Karl Valentin stoßen: "Die junge Generation kennt ihn aus den Schulbüchern, er gilt als 'cool'. So hat auch die Internetgeneration Zugang zu Valentin."