Screenshot: Browser-Fenster mit den Startseiten mehrerer Suchmaschinen

Petition gegen Leistungsschutzrecht

28.634 Stimmen zu wenig

Stand: 12.10.2012, 10:36 Uhr

Das Leistungsschutzrecht sieht vor, dass Suchmaschinen und andere Anbieter bezahlen müssen, wenn sie mit kurzen Textauszügen auf verlinkte Texte der Verlage hinweisen. Am Mittwoch (10.10.2012) endete die Mitzeichnungsfrist einer Petition gegen das neue Gesetz - erfolglos. Haben die Gegner des Gesetzes eine Chance vertan?

Es war schon vorher so gut wie ausgeschlossen, dass die Online-Petition gegen das geplante Leistungsschutzrecht für Verlage noch den erwünschten Erfolg erzielt. Und tatsächlich: Als am Mittwoch (10.10.2012) um Mitternacht die Mitzeichnungsfrist endete, hatten gerade einmal 21.366 statt der notwendigen 50.000 Menschen die Petition unterstützt. Aber nur wenn diese Schwelle überschritten wird, kann der Antragsteller sein Anliegen persönlich im Petitionsausschuss vortragen - öffentlichkeitswirksam live übertragen im Internet vom Deutschen Bundestag. Selbst Gegner des Leistungsschutzrechts (LSR) weigerten sich, trotz der Aufrufe von prominenten Netzaktivisten wie Sascha Lobo oder Mario Sixtus, zu unterschreiben.

Petition auch unter Gegnern des Leistungsschutzrechts umstritten

Bruno Kramm, Urheberrechtsexperte der Piratenpartei, hatte die Petition gegen das LSR erstellt, die Mitzeichnungsfrist lief seit dem 12. September 2012. Dass der Erfolg der spektakulären Petition gegen die Netzsperren von 2009 mit mehr als 134.000 Mitzeichnern nicht wiederholt werden konnte, wurde schnell deutlich. Die in sozialen Netzwerken diskutierten Gründe dafür scheinen vielfältig: Viele kritisierten die umständliche Formulierung, einige hielten die Argumentation für falsch, der sie sich nach eigenen Angaben nicht anschließen wollen. Darüber hinaus hieß es, die Parteizugehörigkeit von Kramm könnte LSR-Gegner abschrecken - nicht jeder wolle, dass es hinterher heißt, die Piraten hätten das Leistungsschutzrecht verhindert. Spekuliert wird zudem auch über eine Petitionsmüdigkeit. Ganz egal, wie die Gründe aussahen, die Chance, das Thema in die Öffentlichkeit zu rücken, ist vorerst vertan.

Bleibt genug Zeit für eine konsensfähige Petition?

Das Petitionsrecht sieht vor, dass Anträge mit dem gleichen Sachverhalt gemeinsam behandelt werden. Eine vor dem Hintergrund der Kritik neu formulierte Petition gegen das LSR, die möglicherweise auf größere Zustimmung stößt, würde als Mehrfachpetition einfach angehängt - die Abstimmung des Bundestags würde dann geschlossen für beide Anträge erfolgen. Den LSR-Gegnern bleibt also nur, darauf zu warten, dass der sogenannte parlamentarische Prozess zügig abgeschlossen wird, um dann eine weniger umstrittene und konsensfähige Petition zu formulieren, die gesondert veröffentlich wird. Wie wahrscheinlich das ist, ist derzeit nicht abzusehen. Matthias Spielkamp, Gründer der Informationsplattform "i.Rights.info - Urherberrecht in der digitalen Welt", findet einen solchen Schritt naheliegend. Allerdings sei fraglich, ob die Zeit dazu ausreiche, so Spielkamp.

Offen ist zudem, ob der aktuelle Gesetzentwurf überhaupt politische Zustimmung erhält. Denn nicht nur Netzaktivisten kritisieren das LSR, auch in den Fraktionen aller Parteien gibt es großen Widerstand. Am Freitag (12.10.2012) entscheidet der Bundesrat über die Empfehlung des Ausschusses zum vorliegenden dritten Gesetzentwurf.