Urheberrecht für Presseverlage: Streit um Leistungsschutzrecht
Drohen neue Abmahnwellen, wenn mit dem Leistungsschutzrecht ein erweitertes Urheberrecht für Presseverlage im Netz kommt? Im Netz wird intensiv diskutiert, auf dem Medienforum in Köln verteidigt Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) ihre Pläne.
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Leistungsschutzrecht: Google und gewerbliche Blogger im Visier der Verlage?
Noch vor der Sommerpause will Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) dem Bundeskabinett einen Gesetzentwurf zum Leistungsschutzrecht für Presseverlage vorlegen. Das soll nach Plänen der Ministerin das wirtschaftliche Risiko der Verlage eindämmen und ihnen so ermöglichen, weiterhin Vielfalt anzubieten. Über das Leistungsschutzrecht, einem Urheberrecht für Printmedien im Internet, könnten Verlage einen Anspruch auf Unterlassung geltend machen, aber auch Nutzungslizenzen erteilen. "Der private Nutzer ist davon nicht betroffen", sagte Leutheusser-Schnarrenberger am Dienstag (19.06.2012) beim Medienforum in Köln.
Hobbyblogger nicht betroffen?
Betroffen wären Suchmaschinen wie Google News, aber auch freiberufliche, bloggende Journalisten, die für die Online-Nutzung fremder Artikel künftig Lizenzgebühren zahlen sollen. Als Nutzung werden bereits Anreißer für Online-Berichte betrachtet, auch Textvorschau-Ansichten, wie sie etwa bei Facebook oder Twitter beim Posten eines Links erzeugt werden, sogenannte "Snippets". Reine Links auf Beiträge, Zitate und Textverwendung gemäß des Zitatrechts sollen dagegen kostenfrei bleiben - soweit der User damit selbst kein Geld verdient und eine Abgrenzung zwischen Bestimmungen aus Zitarrecht und Leistungschutzrecht überhaupt möglich ist. Auf eine diesbezügliche Grauzone weist Rechtsanwalt Udo Vetter in seinem Eintrag "Digital kastriert" (14.06.2012) bei lawblog.de hin.
"Monopolisierung der deutschen Sprache"
Der erste Referentenentwurf für das Leistungsschutzrecht für Presseverlage war am Donnerstag (14.06.2012) bekanntgeworden. Im Netz wird seither heftig diskutiert. Die "Initiative gegen ein Leistungsschutzrecht" (IGEL), ins Leben gerufen von dem Rechtsanwalt und Publizisten Till Kreutzer, prangert vor allem das "Snippet-Recht" an, das kleinste Textbausteine schützt. Um dagegen zu verstoßen, genüge es "wenn er oder sie – auch unbewusst – Formulierungen verwendet, die schon zuvor Bestandteil von Verlagsveröffentlichungen waren. Er macht sich damit sogar strafbar!", heißt es bei leistungsschutzrecht.info. Erkannt wird darin eine "Monopolisierung der deutschen Sprache".
Empörung bei prominenten Bloggern
Der Entwurf berge "tatsächlich – wider Erwarten – eine unübersehbar große Gefahr für Blogger und für jeden Nutzer von Facebook, Twitter, Xing und Co.", schreibt Journalist und Blogger Thomas Knüwer am Dienstag (19.06.2012) bei indiskretionehrensache.de . "Ja, er [der Entwurf, Anm. d. Red.] ist so neben der Spur, dass manche vermuten er sei das letzte Auflehnen von Sabine Leutheusser-Schnarrenberger." Auch Blogger Sascha Lobo machte seinem Ärger in einem Tweet vom Freitag (15.06.2012) Luft: "Geschäftsidee: 1) Verlag gründen. 2) Per Software alle denkbaren Vierwortkombinationen ins Netz stellen. 3) Andere Verlage abmahnen. #LSR"
"Inakzeptabler Entwurf"

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Vergütung für kleinste Textausschnitte?
"Das Papier ist ein Konjunkturprogramm für Rechtsanwälte. Gleichzeitig ist es ein Kniefall vor der Verlegerlobby. Die schlimmsten Befürchtungen haben sich damit bestätigt", schreibt der Rechtsanwalt Udo Vetter in seinem "Lawblog". Im Fokus der Vorlage stünden Blogs und unausgesprochen auch Facebook-Nutzer und Twitterer. "Dieser Entwurf ist für die Internetnutzer inakzeptabel", urteilt Markus Beckdahl, Chefredakteur von Netzpolitik.org am Donnerstag (14.06.2012) auf den Seiten des Netzlobbyvereines "Digitale Gesellschaft". Und weiter: "Es löst keinerlei Probleme, schafft dafür aber einen ganzen Stapel neue. Ein Leistungsschutzrecht für Verleger ist unnötig, gefährlich und ohne Sinn."
Verleger begrüßen den Entwurf
Positiv auf den Entwurf reagierte der Präsident des Bundesverbandes Deutscher Zeitungsverleger (BDZV). Damit könnten sich die Verlage nun endlich zur Wehr setzen gegen Angebote, die die Inhalte der Verlage im Internet kommerziell nutzten ohne dafür zu bezahlen, sagte Helmut Heinen am Montag (18.06.2012) auf dem Medienforum. Die Urheber sollten an den möglichen Erlösen durch die geplante Regelung beteiligt werden.
Deutscher Journalisten-Verband ist skeptisch
Kritisch äußert sich der Berufsverband freier Journalisten "Freischreiber": "Seit drei Jahren lobbyiieren Verleger um ein solches Gesetz. Wir Freischreiber haben uns von Anfang an dagegen gewandt", heißt es bei freischreiber.de, man befürchtet, dass das geplante Gesetz freien Journalisten schaden könne - vor allem wegen schwammiger Formulierungen und daraus folgender Rechtsunsicherheit.
Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) sieht die Urheberrechte der Journalisten im aktuellen Gesetzentwurf noch nicht ausreichend geschützt und fordert konkret eine 50-prozentige Beteiligung an den Erlösen. Gleichzeitig kritisiert der Verband, dass mit dem Leistungsschutzrecht schon sehr kleinteilige Presseerzeugnisse geschützt werden können, was schließlich auch die journalistische Arbeit in den Häusern behindern könnte, sagte der DJV-Bundesvorsitzende Michael Konken in einer offziellen Erkärung vom Montag (18.06.2012).
Stichworte
- Leistungsschutzrecht
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Das Leistungsschutzrecht (LSR) für Presseverleger soll regeln, ob Internet-Suchmaschinen und automatische Nachrichtensammler Lizenzgebühren an Presseverlage bezahlen müssen, wenn sie Teile der Pressetexte verwenden. Suchmaschinen verwenden Presseinhalte regelmäßig in ihren Ergebnislisten, wenn sie beispielsweise kurze Textanrisse ("Snippets") veröffentlichen und auf die längeren Artikel verlinken. Wenige Tage vor der Abstimmung am Bundestag (01.03.2013) vereinbarte die Koalition einen Kompromiss, nach dem "einzelne Wörter oder kleinste Textausschnitte" auch künftig lizenzfrei nutzbar sein sollen.
Das Argument der Befürworter des Leistungsschutzrechts ist, dass Suchmaschinen und News-Aggregatoren, die Nachrichten zu bestimmten Schlagworten zusammenfassen, mit deren Inhalten Geld verdienen. Das rechtfertige eine Gebühr.
Die Gegner des Leistungsschutzrechts meinen, dass Presseverleger durch das Urheberrecht bereits geschützt seien. Außerdem sei eine zusätzliche Gebühr für kleinere Suchmaschinen und News-Aggreatoren nicht tragbar. Desweiteren bescherten sie den Verlagen zahlreiche Klicks, so dass diese sogar profitierten. Technisch sei es zudem möglich, zu verhindern, dass Suchmaschinen Textauszüge von Websites der Verlage nutzen und veröffentlichen. Diese Option werde aber nicht genutzt, so die LSR-Gegner.
- Zitatrecht
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Das Zitatrecht ist eine Schranke des Urheberrechts (§ 51 Urhebergesetz). Es ermöglicht, andere veröffentlichte Werke ganz oder in Teilen zu zitieren, wenn dabei bestimmte Bedingungen erfüllt werden.
Die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichen Werkes ist in bestimmtem Umfang und nur im Sinne des Zitatzweckes erlaubt. Der Zweck eines urheberrechtlich geschützten Zitates darf nur die Unterstützung eigener Ansichten oder Gedanken sein. Dafür muss der Zitierende eine eigene Leistung erbringen, die er mit dem Zitat in Zusammenhang bringt. Das Zitat darf dabei nur die Funktion eines Hilfsmittels haben. Zulässig ist das Zitat nur in dem durch den Zweck gebotenen Umfang.
Auch Redewendungen oder Sprüche können urheberrechtlich geschützt sein. Je außergewöhnlicher ein kurzer Spruch ist, desto größer die Wahrscheinlichkeit, dass er Schutz durch das Urheberrecht genießt. Zitate dürfen nicht verändert und die Quelle muss korrekt im Sinne des § 63 Urhebergesetz angegeben werden. Zitate aus Online-Beiträgen müssen ergänzend mit Direktlink versehen werden. Werden diese Bedingungen nicht erfüllt, liegt ein Urheberrechtsverstoß vor. Der Rechteinhaber kann auch Genehmigungen erteilen, in denen die Nutzungsbedingungen festgelegt werden.
Alle Werke, die nicht urheberrechtlich geschützt sind, dürfen frei verwendet werden.
Stand: 19.06.2012, 13.15 Uhr
- Urheberrecht im Internet
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- Referentenentwurf zum Leistungsschutzrecht
- Journalisten-Berufsverband Freischreiber zum Leistungsschutzrecht
- Udo Vetter im Lawblog zum Leistungsschutzrecht
- Netzlobby Digitale Gesellschaft zu Leistungsschutzrecht
- Hintergrund zur Initiative gegen ein Leistungsschutzrecht (IGEL)
- @saschalobo bei Twitter
- Indiskretion Ehrensache
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Initiative gegen das Leistungsschutzrecht
Homepage von IGEL -
Leistungsschutzrecht für Verlage - Fakten und Argumente
Homepage des Bundesverbandes Deutscher Zeitungsverleger
Kommentare zum Thema (15)
letzter Kommentar: 21.06.2012, 20:29 Uhr
- DoreenD3 schrieb am 21.06.2012, 20:29 Uhr:
- Nur mal so am Rande - das Leistungsschutzrecht ist kein Urheberrecht für Printmedien im Internet. Zwar stehen die Leistungsschutzrechte im Urheberrechtsgesetz, aber es sind nur verwandte Schutzrechte. Außerdem sind sie nicht auf Printmedien im Internet begrenzt. Aufnahmen von Interpreten im Musikbereich (also CD's von Bands etc.) fallen beispielsweise nämlich auch unter das Leistungsschutzrecht.
- Wie bitte schrieb am 20.06.2012, 20:36 Uhr:
- Die Verlage setzen doch selbst ganz bewusst Schlagworte und Snippets, damit sie von Google News überhaupt gefunden werden und sie in den Suchergebnissen ganz oben stehen. Wenn Google das nicht mehr darf, haben sie weniger Leser. So einfach ist das. Oder meint ihr, ich hätte diesen Artikel überhaupt gefunden, wenn es Google News nicht gäben :) Wie wäre es, wenn die Verlage es folgendermaßen machen würden: Ein Snippet ist kostenlos, wer den Artikel weiter lesen möchte, muss an den Verlag bezahlen. Machen einige, aber warum soll ich dafür bezahlen, wenn ich die Information auch im öffentlichen TV oder Radio bekomme. Aber genau davor scheuen sie, weil sie wissen, das es nicht funktioniert. Die Verlage finanzieren sich sowohl in den Printmedien als auch Online über Werbung. Was soll also das Ganze? Da zwei oder mehr Menschen unabhängig voneinander die gleichen Wortkombinationen verwenden, dürfte am Tag unzählige Male vorkommen. Daraus ein Abmahnrecht herzuleiten, ist schon ...
- Horst schrieb am 20.06.2012, 13:38 Uhr:
- Eine warnung an alle "Hobbyblogger" der §97a wird von den Abmahnanwälten auch einfach damit abgetan in dem man behauptet etwas Gewerblich zu tun darauf dar man sich also nicht ausruhen...
- Petition gegen das geplante Gesetz schrieb am 20.06.2012, 12:50 Uhr:
- Petiotion bekannt machen: (Link entfernt)
- elton schrieb am 20.06.2012, 12:06 Uhr:
- Verstehe ich das Gesetzt richtig: Wenn ich was im Internet schreibe und zufällig die gleiche Wortwahl treffe wie in einer Publikation eines Verlages können die mich abmahnen ? Geht das auch umgekehrt ? Abmahnungen über Abmahnungen eine Klagewelle folgt der andere.....sch..... wär ich doch Anwalt geworden ..... Die FDP ist halt doch eine Partei der Besserverdiener.... Ganz klar es ist nicht ok wenn jemand einen kompletten Roman mal so eben kostenlos online stellt den er nicht selber verfasst hat oder halt Musik CD´s schließlich ist das der Broterwerb der Verfasser / Künstler Aber das hier geht zu weit. Liebe Blogger bitte aufmerksam die Veröffentlichungen der div. Verlage lesen und wenn Ihr da zitiert werdet..... Abmahen und Verklagen... ;o)
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