Text im Internet

Urheberrecht für Presseverlage

Streit um Leistungsschutzrecht

Stand: 19.06.2012, 13:15 Uhr

Drohen neue Abmahnwellen, wenn mit dem Leistungsschutzrecht ein erweitertes Urheberrecht für Presseverlage im Netz kommt? Im Netz wird intensiv diskutiert, auf dem Medienforum in Köln verteidigt Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) ihre Pläne.

Von Insa Moog

Noch vor der Sommerpause will Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) dem Bundeskabinett einen Gesetzentwurf zum Leistungsschutzrecht für Presseverlage vorlegen. Das soll nach Plänen der Ministerin das wirtschaftliche Risiko der Verlage eindämmen und ihnen so ermöglichen, weiterhin Vielfalt anzubieten. Über das Leistungsschutzrecht, einem Urheberrecht für Printmedien im Internet, könnten Verlage einen Anspruch auf Unterlassung geltend machen, aber auch Nutzungslizenzen erteilen. "Der private Nutzer ist davon nicht betroffen", sagte Leutheusser-Schnarrenberger am Dienstag (19.06.2012) beim Medienforum in Köln.

Hobbyblogger nicht betroffen?

Betroffen wären Suchmaschinen wie Google News, aber auch freiberufliche, bloggende Journalisten, die für die Online-Nutzung fremder Artikel künftig Lizenzgebühren zahlen sollen. Als Nutzung werden bereits Anreißer für Online-Berichte betrachtet, auch Textvorschau-Ansichten, wie sie etwa bei Facebook oder Twitter beim Posten eines Links erzeugt werden, sogenannte "Snippets". Reine Links auf Beiträge, Zitate und Textverwendung gemäß des Zitatrechts sollen dagegen kostenfrei bleiben - soweit der User damit selbst kein Geld verdient und eine Abgrenzung zwischen Bestimmungen aus Zitarrecht und Leistungschutzrecht überhaupt möglich ist. Auf eine diesbezügliche Grauzone weist Rechtsanwalt Udo Vetter in seinem Eintrag "Digital kastriert" (14.06.2012) bei lawblog.de hin.

"Monopolisierung der deutschen Sprache"

Der erste Referentenentwurf für das Leistungsschutzrecht für Presseverlage war am Donnerstag (14.06.2012) bekanntgeworden. Im Netz wird seither heftig diskutiert. Die "Initiative gegen ein Leistungsschutzrecht" (IGEL), ins Leben gerufen von dem Rechtsanwalt und Publizisten Till Kreutzer, prangert vor allem das "Snippet-Recht" an, das kleinste Textbausteine schützt. Um dagegen zu verstoßen, genüge es "wenn er oder sie – auch unbewusst – Formulierungen verwendet, die schon zuvor Bestandteil von Verlagsveröffentlichungen waren. Er macht sich damit sogar strafbar!", heißt es bei leistungsschutzrecht.info. Erkannt wird darin eine "Monopolisierung der deutschen Sprache".

Empörung bei prominenten Bloggern

Der Entwurf berge "tatsächlich – wider Erwarten – eine unübersehbar große Gefahr für Blogger und für jeden Nutzer von Facebook, Twitter, Xing und Co.", schreibt Journalist und Blogger Thomas Knüwer am Dienstag (19.06.2012) bei indiskretionehrensache.de . "Ja, er [der Entwurf, Anm. d. Red.] ist so neben der Spur, dass manche vermuten er sei das letzte Auflehnen von Sabine Leutheusser-Schnarrenberger." Auch Blogger Sascha Lobo machte seinem Ärger in einem Tweet vom Freitag (15.06.2012) Luft: "Geschäftsidee: 1) Verlag gründen. 2) Per Software alle denkbaren Vierwortkombinationen ins Netz stellen. 3) Andere Verlage abmahnen. #LSR"

"Inakzeptabler Entwurf"

Tageszeitungen

Vergütung für kleinste Textausschnitte?

"Das Papier ist ein Konjunkturprogramm für Rechtsanwälte. Gleichzeitig ist es ein Kniefall vor der Verlegerlobby. Die schlimmsten Befürchtungen haben sich damit bestätigt", schreibt der Rechtsanwalt Udo Vetter in seinem "Lawblog". Im Fokus der Vorlage stünden Blogs und unausgesprochen auch Facebook-Nutzer und Twitterer. "Dieser Entwurf ist für die Internetnutzer inakzeptabel", urteilt Markus Beckdahl, Chefredakteur von Netzpolitik.org am Donnerstag (14.06.2012) auf den Seiten des Netzlobbyvereines "Digitale Gesellschaft". Und weiter: "Es löst keinerlei Probleme, schafft dafür aber einen ganzen Stapel neue. Ein Leistungsschutzrecht für Verleger ist unnötig, gefährlich und ohne Sinn."

Verleger begrüßen den Entwurf

Positiv auf den Entwurf reagierte der Präsident des Bundesverbandes Deutscher Zeitungsverleger (BDZV). Damit könnten sich die Verlage nun endlich zur Wehr setzen gegen Angebote, die die Inhalte der Verlage im Internet kommerziell nutzten ohne dafür zu bezahlen, sagte Helmut Heinen am Montag (18.06.2012) auf dem Medienforum. Die Urheber sollten an den möglichen Erlösen durch die geplante Regelung beteiligt werden.

Deutscher Journalisten-Verband ist skeptisch

Kritisch äußert sich der Berufsverband freier Journalisten "Freischreiber": "Seit drei Jahren lobbyiieren Verleger um ein solches Gesetz. Wir Freischreiber haben uns von Anfang an dagegen gewandt", heißt es bei freischreiber.de, man befürchtet, dass das geplante Gesetz freien Journalisten schaden könne - vor allem wegen schwammiger Formulierungen und daraus folgender Rechtsunsicherheit.

Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) sieht die Urheberrechte der Journalisten im aktuellen Gesetzentwurf noch nicht ausreichend geschützt und fordert konkret eine 50-prozentige Beteiligung an den Erlösen. Gleichzeitig kritisiert der Verband, dass mit dem Leistungsschutzrecht schon sehr kleinteilige Presseerzeugnisse geschützt werden können, was schließlich auch die journalistische Arbeit in den Häusern behindern könnte, sagte der DJV-Bundesvorsitzende Michael Konken in einer offziellen Erkärung vom Montag (18.06.2012).