Spekulationen um Acta-Nachfolger: ACTA im Schafspelz?
Das Europaparlament hat das umstrittene Handelsabkommen ACTA Anfang Juli abgelehnt. CETA oder IPRED - längst gibt es Gerüchte um mögliche Nachfolge-Regelungen, die ACTA sehr ähnlich sein sollen. Urheberrechtsexperte und Netzpolitik-Blogger Leonhard Dobusch erklärt, worum es dabei geht.
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Was kommt nach ACTA?
Leonhard Dobusch hat die Anti-ACTA-Proteste und das Scheitern des umstrittenen Anti-Piraterie-Abkommens intensiv beobachtet. Am Institut für Management der Freien Universität Berlin forscht er als Postdoc unter anderem über private Urheberrechtsregulierung. Dobusch bloggt regelmäßig bei Netzpolitik.org.
WDR.de: Am 4. Juli hat das Europäische Parlament ACTA mit großer Mehrheit abgelehnt. Wie hat sich der Streit um das Handelsabkommen auf die Diskussion um das Urheberrecht ausgewirkt?
Leonhard Dobusch: ACTA ist zu einem Codewort geworden. Wer sagt "Das ist ja schlimmer als ACTA", bekommt automatisch Aufmerksamkeit. Vom Scheitern von ACTA ist geblieben, dass ein Randthema wie das Urheberrecht zu einem Kernthema der politischen Auseinandersetzung in Europa geworden ist. Denn ACTA steht am Ende von zwei Jahrzehnten von Urheberrechtsausdehnungen bei Schutzfristen und Schutzumfang, Verschärfungen, neuen Verboten und Strafbestimmungen. Einige Rechteinhaber haben ihre Interessen vorbei an der Öffentlichkeit durchsetzen können. Das Ergebnis macht es schon heute unmöglich, das Internet medienkundig zu verwenden, ohne dabei das Urheberrecht zu verletzen. Nun haben aus Perspektive der Netzaktivisten endlich Leute "Stop! Bis hierhin und nicht weiter" gesagt.
WDR.de: Netzaktivisten und Blogger warnen aber bereits vor Nachfolge-Abkommen, die Ideen aus ACTA aufgreifen.
Dobusch: ACTA hat das herrschende Urheberrechtsregime in Europa widergespiegelt. Auch wenn es internationale Vereinbarungen wie das TRIPS-Abkommen gibt, ist Europa in Urheberrechtsfragen viel restriktiver als viele andere Bereiche der Welt. In Europa ist außer den im Gesetz konkret genannten Ausnahmen, den Schranken des Urheberrechts, erst einmal alles verboten.
WDR.de: Nach ACTA könnte nun CETA kommen, heißt es. Was steckt dahinter?

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Leonhard Dobusch
Dobusch: CETA ist ein europäisch-kanadisches Handelsabkommen, das seit 2009 verhandelt wird. Nur ein Kapitel des Abkommens beschäftigt sich mit geistigen Eigentumsrechten. Darin geht es um Strafbestimmungen und Fragen der Rechtsdurchsetzung, die auch Endnutzer betreffen können. Thema ist zum Beispiel die Überwachung der Internetnutzung und Herausgabe von Nutzerdaten im Fall von Urheberrechtsverletzungen. Kanada hat zwar ein ähnliches, wenn auch nicht ganz so restriktives Urheberrecht wie die Europäer. Daher fürchtet man dort, dass Europa sein restriktives Urheberrecht mithilfe von CETA nach Kanada exportiert. In Europa ist gibt es bei Kritikern dagegen die Sorge, dass mit jedem weiteren Abkommen das nicht mehr zeitgemäße Urheberrecht zementiert wird und die notwendigen Reformen noch schwieriger werden, als sie es ohnehin schon sind.
WDR.de: Wie ist der Stand bei CETA?
Dobusch: Die EU-Kommission verhandelt noch, und zwar wie bei ACTA wieder im Geheimen. Von ihr gibt es offiziell nur einen kurzen Tweet des Sprechers von Handelskommissar Karel De Gucht, der auch für ACTA maßgeblich verantwortlich war. Er versuchte zu beruhigen, sinngemäß: "Regt euch nicht auf, wir ändern alles." Im Februar waren Textteile aus CETA geleakt worden, die ACTA stark ähnelten, wie der kanadische Rechtswissenschafltler Michael Geist gezeigt hat. Ich glaube aber schon, dass CETA irgendwann mal beschlossen werden könnte. Je weiter sich die EU-Kommission allerdings von den Entwürfen wegbewegt, desto schwieriger wird es, sich mit Kanada zu einigen.
WDR.de: In der EU wird außerdem an einer Neuauflage der Richtlinie zur Durchsetzung des Geistigen Eigentums gearbeitet: IPRED wird neben CETA ebenfalls mit "ACTA-Nachfolge" in Zusammenhang gebracht.

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ACTA gestoppt, CETA erwartet?
Dobusch: Die Überarbeitung von IPRED war schon für dieses Jahr geplant. Der Wirbel um ACTA hat dazu geführt, dass man sich bis 2013 Zeit geben will. IPRED ist enger gefasst als etwa CETA. IPRED verpflichtet EU-Mitgliedsstaaten, Regelungen und Verfahren einzuführen, die den Schutz des geistigen Eigentums sichern. CETA ist dagegen ein weites Handelsabkommen, in dem es auch um materielle Güter jenseits von geistigem Eigentum geht. Eine Evaluierung und Weiterentwicklung von IPRED war von Anfang an vorgesehen. Das steht nun an. Vorab soll es einen Bericht geben, in dem beurteilt wird, ob bestehende Regelungen ausreichend waren, oder ob die Rechtsdurchsetzung im Internet weiter verschärft werden, und es Ergänzungen in Richtung Three-Strikes-Verfahren oder eine Privatisierung der Rechtsdurchsetzung geben soll. Der Bericht liegt aber noch nicht vor.
WDR.de: Was schlagen Sie vor, um das Urheberrecht zeitgemäß zu gestalten?
Dobusch: Ich bin ein Fan eines Urheberrechts, das als Investitionsschutz seinen Zweck erfüllt. Gleichzeitig sollte das Urheberrecht im normalen Internetalltag keine große Rolle spielen. Deshalb ist es an der Zeit, seinen Schrankenkatalog aufzuweichen, damit zum Beispiel nicht schon beim Teilen von Handy-Videos auf Blogs regelmäßig Urheberrechte verletzt werden. Mein Vorschlag wäre, ein Moratorium über die Verhandlungen von internationalen Abkommen über geistiges Eigentum zu verhängen. Also nicht weiter Klauseln verhandeln und stattdessen die europäische Reformdebatte zu führen.
Heute habe ich eine Festplatte mit einem Terabyte (eine Billion Bytes, Anm. d. Red.) Speicher. In ein paar Jahren gibt es 100-Terabyte-Festplatten, Schulkinder könnten dann die gesamte Musik der Menschheitsgeschichte auf dem Schulhof tauschen. Will man dann patrouillieren? Wohl eher nicht. Ich rechne für die Zukunft deshalb einerseits mit einem Mehr an privater Rechtsdurchsetzung, zum Beispiel durch Filterung von Suchresultaten, und andererseits neuen Formen der Pauschalvergütung, auch wenn es nicht die Kulturflatrate ist. Privatkopien müssen irgendwann legalisiert werden. Bis es soweit ist, werden wir aber noch lange streiten.
Das Interview führte Insa Moog.
Stichworte
- Acta
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ACTA steht kurz für Anti-Counterfeiting Trade Agreement ("Handelsabkommen gegen Fälschungen"). Mit dem internationalen Abkommen wollen die USA, die EU-Staaten, Australien und andere die Durchsetzung von Urheberrechten auch im Internet sicherstellen und gezielt gegen Produktpiraterie vorgehen. Seit 2006 wurden zu diesem Zweck geheime Verhandlungen geführt, hauptsächlich von Lobbyisten. Immer wieder gelangten seitdem Versionen und Textpassagen an die Öffentlichkeit, die Endversion liegt seit Mai 2011 vor. Mehr als 30 Staaten sind an Acta beteiligt. EU-Parlament und nationale Parlamente müssen zustimmen, bevor das Abkommen wirksam wird. Deutschland hat Acta bislang noch nicht unterschrieben. Zusätzlich zu Polen, Tschechien und der Slowakei hat auch die lettische Regierung die Ratifizierung von Acta vorerst ausgesetzt.
- Urheberrecht
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Wer beispielsweise Texte verfasst, Musik oder Videos herstellt, Bilder oder Software produziert, besitzt an diesen Werken die Rechte. Er kann bestimmen, was mit ihnen geschehen soll. Festgelegt ist das in Deutschland im Urheberrechtsgesetz.
Bezogen auf das Internet gibt es viele nur grob geregelte Teilbereiche im Urheberrecht, was eine juristische Bewertung in diesem Bereich teilweise schwierig macht. Daraus ergeben sich Rechtslücken, wenn es etwa um Up- und Downloads oder die Verwendung von geschützten Inhalten geht. Darum kann es zu teilweise sehr unterschiedlichen Urteilen kommen.
Das stellt den Gesetzgeber vor große Herausforderungen. Experten kritisieren, dass die gültige Regel "Alle Rechte vorbehalten" zu starr für eine "Online-Gesellschaft" sei. Initiativen wollen für mehr Klarheit sorgen: etwa mit dem Lizenz-System Creative Commons. Ob Texte, Musik, Software oder Videos - hier können Urheber mit einem gestaffelten Rechtesystem selbst bestimmen, was andere mit ihren Werken tun dürfen.
- TRIPS-Abkommen
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Das "Agreement on Trade-Related Aspects of Intellectual Property Rights" ("Abkommen über handelsbezogene Aspekte von geistigen Eigentumsrechten") oder TRIPS-Abkommen wurde 1994 zwischen den Mitgliedern der WTO abgeschlossen. Verhandelt wurde der Vertrag, der Urheber- und Patentrecht regelt, in den 1980er Jahren. Länder, die später in die WTO aufgenommen werden wollten, mussten den Vertrag unterschreiben. Vorgesehen sind darin auch Streitschlichtungsverfahren, die dazu führen, dass Staaten bei Verstoß gegen TRIPS mit Handelssanktionen belegt werden können. In Notsituationen können Staaten ausscheren. TRIPS schafft kein einheitliches geltendes Recht, sondern dient der Harmonisierung der verschiedenen nationalen Rechtsordnungen über Mindeststandards.
- Three-Strikes-Ansatz
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Der Three-Strikes-Ansatz kommt in Frankreich bei Urheberrechtsverstößen zum Einsatz, besonders bei illegalem Filesharing: Nach zwei festgestellten Verstößen droht beim dritten eine erhebliche Bestrafung, etwa eine hohe Geldstrafe, die Drosselung oder Sperre des Internetzugangs für einen begrenzten Zeitraum. Man setzt dabei auf aufeinander aufbauende Warnungen, die erst per Mail, später per Post übermittelt werden. Dabei werden die Zugangsprovider in die Pflicht genommen. In Frankreich wird das Three-Strikes-Modell seit 2010 angewendet und ist seit 2009 im sogenannten Hadopi-Gesetz installiert. Damals wurde eine Behörde eingerichtet, die Urheberrechtsverletzungen im Internet verfolgt; Hadopi steht für Haute Autorité pour la diffusion des oeuvres et la protection des droits sur l'Internet. Three-Strikes steht für eine besonders rigide Durchsetzung des Urheberrechts.
- Kulturflatrate
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Die Kulturflatrate ist eine Art Gebühr für die Nutzung von Breitband-Internet-Anschlüssen. Jeder Verbraucher, der einen solchen Anschluss nutzt, soll dafür einen festen Betrag zahlen. Das Surfen würde dadurch teurer – aber mit der Abgabe wären alle Urheberrechtszahlungen für digitale Kopien abgegolten. Das eingenommene Geld soll dann – etwa nach bestimmten Schlüsseln – an die Künstler ausgeschüttet werden. Die Kulturflatrate ist umstritten. Zum einen wegen ihres enormen Verwaltungsaufwands, zum anderen, weil bereits heute über die Leermedienabgabe eine ähnliche Möglichkeit besteht.
- Privatkopie
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Dem Käufer eines urheberrechtlich geschützten Werkes steht es zu, eine oder mehrere Privatkopien herzustellen. Wie viele Kopien noch unter den Begriff "Privatkopie" fallen, ist juristisch umstritten.
Stand: 27.07.2012, 06.00 Uhr
- Reaktionen auf Acta-Aussetzung: Acta-Gegner wollen weiter protestieren (10.02.2012)
- Streit um das Urheberrecht: Teilen, kopieren, klauen? (27.04.2012)
- Ihre Meinung zum Thema: Was kümmert Sie das Urheberrecht? (25.04.2012)
- Protest gegen US-Netzpolitik: "Neue Dimension des Internetkampfes" (18.01.2012)
Kommentare zum Thema (5)
letzter Kommentar: 27.07.2012, 14:39 Uhr
- Bertram in Mainz schrieb am 27.07.2012, 14:39 Uhr:
- Als Erstes muss die absurd lange Laufzeit von Urheberrechten weg! Wenn ein normales Patent 20 oder 25 Jahre läuft, dann muss das für Urheberrechte als Obergrenze gelten! Es gibt den Vorschlag, 15 Jahre zu definieren. Zweitens darf es keine Verfolgung von privaten Bagatellen geben, etwa Abmahnungen wegen eines Zitats im Blog. Es darf auch keinen Mißbrauch von Urheberrechten geben, etwa um ein unerwünschtes Produkt vom Markt zu nehmen.
- Hoschi schrieb am 27.07.2012, 13:00 Uhr:
- Ja die Lobbyisten versuchen es immer wieder und mit allen Tricks. Es wird nichts nützen. Beispiel Filesharing, da haben Abmahnwellen weltweit die "Raubmordkopierer" mit völlig abstrus hohen Kosten und Strafverfahren überzogen. Mit welchem Erfolg? Null, der Filesharing Traffic bei den Prividern ist höher denn je! Ständige Wachsamkeit ist der Preis der Freiheit! Das meint wir müssen ständig genau hinschauen was Wirtschaft, Contentindustrie und deren Lobbyisten anzetteln um Regierungen dazu zu bekommen Gesetzte in ihrem Sinne zu erlassen oder Abkommen zu unterzeichen die gravierende Folgen für Freiheits und Persönlichkeitsrechte der Bürger haben. Bis jetzt sind sie letztlich immer gescheitert, ich hoffe das bleibt auch so!
- @Faßbender schrieb am 27.07.2012, 12:23 Uhr:
- Dann aber als allererstes Schwarz\Geld in DE verjagen-denn von dort wird das meiste(ueber Bande Bruessel)mit angeschoben!Hinterher wird dann scheinheilig geheuchelt:"Dafuer koennen wir ja nichts,dass ist Vorgabe von Bruessel"!
- Horst schrieb am 27.07.2012, 09:41 Uhr:
- Ne war eigentlich klar, die Lobby ist zu mächtig ... jetzt hat man Medienwirksam ACTA abgelehnt und winkt zu Olympia dann ne abgespeckte version durch...
- Heinz Faßbender schrieb am 27.07.2012, 09:39 Uhr:
- Wir sollen diese Eurokraten jetzt endlich davon jagen. Ich habe es satt ständig von diesen Imperatoren verarscht zu werden.
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