Aussage bringt keine Klarheit: Gutachter im Envio-Prozess muss nacharbeiten
Sind die Erkrankungen von Envio-Mitarbeitern auf erhöhte PCB-Mengen in ihrem Blut zurückzuführen? Eine klare Verbindung könne nicht hergestellt werden, sagte ein Gutachter am Mittwoch (04.07.2012) im Envio-Prozess aus. Jetzt sollen weitere Untersuchungen folgen.
Es sei nicht eindeutig feststellbar, welche Erkrankungen von Envio-Mitarbeitern tatsächlich auf die PCB-Belastung zurückzuführen seien, sagte der Sachverständige Albert Rettenmeier bei seiner Befragung vor dem Landgericht Dortmund. Es sei unbestritten, dass PCB giftig sei. Rettenmeier nannte vor allem Leberschädigungen und Hautkrankheiten wie Chlorakne als nachgewiesene PCB-Folgen. Aber "es gibt keine Dosis-Wirkung-Beziehung", erklärte Rettenmeier. Es könne aber nicht gesagt werden, dass bestimme PCB-Werte im Blut bestimmte Krankheiten nach sich zögen. Auch eine Krebs auslösende Wirkung auf den Menschen könne nicht mit Sicherheit belegt werden.
Krankenakten ausgewertet
Der Essener Sachverständige war von der Staatsanwaltschaft mit einem Gutachten beauftragt worden. Er sollte sich zur Frage äußern, ob die Krankheiten und sonstigen Befindlichkeitsstörungen, unter denen 51 Envio-Arbeiter leiden, auf die stark erhöhten PCB-Werte in ihrem Blut zurückzuführen sind. Rettenmeier hat dazu die Krankenakten von 33 Betroffenen ausgewertet.
Neue Untersuchung der Envio-Mitarbeiter
Es sei ihm nicht möglich gewesen, sich aus den ihm vorliegenden Unterlagen ein genaues Bild über die mit PCB belasteten Envio-Mitarbeiter zu machen, sagte er. Wichtig könnten etwa mögliche Vorerkrankungen sowie der Lebensstil der einzelnen Betroffenen sein. Das Gericht gab deshalb Rettenmeier den Auftrag, die Envio Mitarbeiter persönlich zu untersuchen und Lücken in ihrer Krankheitsgeschichte, auch vor der Beschäftigung bei Envio, aufzuarbeiten. Die Vertreter der Envio-Arbeiter kündigten an, ein Gegengutachten einzuholen.
Anwalt: Keine Körperverletzung
Die Verteidiger nahmen die Ausführungen mit sichtlicher Zufriedenheit zur Kenntnis. Der Vorwurf der Körperverletzung sei damit ja wohl vom Tisch. Schon zum Auftakt des Verhandlungstages hatte der angeklagte frühere Envio-Geschäftsführer in einer Erklärung die Vorwürfe gegen ihn zurückgewiesen.
Beim Prozessauftakt am 9. Mai hatte der Verteidiger des Hauptangeklagten betont, die auffälligen Blutwerte der Mitarbeiter seien nicht auf Fehler im Betriebsablauf bei Envio zurückzuführen. "Sie lassen sich vielmehr plausibel mit ungesunden Lebensstilfaktoren dieser Mitarbeiter erklären."
Handeln aus Profitgier?
Die Anklage ist davon überzeugt, dass der früheren Envio-Geschäftsführer Dirk N. und drei weitere Ex-Manager des Unternehmens aus reiner Profitgier die Envio-Mitarbeiter dem hochgiftigen Kühl- und Isoliermittel PCB ausgesetzt haben. Die Staatsanwaltschaft hatte gegen die Vier im April 2011 wegen Körperverletzung und verschiedener Umweltverstöße Anklage erhoben.
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- PCB
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PCB steht für Polychlorierte Biphenyle - das sind giftige und krebserregende chemische Chlorverbindungen. Bis in die 80er Jahre wurde PCB in elektrischen Kondensatoren und Hydraulikanlagen eingesetzt. In Deutschland ist PCB seit 1989 verboten, durch die "Stockholmer Konvention" vom 22. Mai 2001 auch weltweit. PCB zählt zu den zwölf als "dreckiges Dutzend" bekannten organischen Giftstoffen. Typische mit PCB in Zusammenhang gebrachte Erkrankungen sind unter anderem Krebs, Haarausfall und Leberschäden. Es gibt viele verschiedene PCB-Arten, die sich in ihrer Giftigkeit enorm unterscheiden. Einige von ihnen sind eng verwandt mit Dioxinen - und ebenso giftig.
Stand: 04.07.2012, 14.06 Uhr
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Kommentare zum Thema (19)
letzter Kommentar: 05.07.2012, 13:55 Uhr
- Klaus Lohmann schrieb am 05.07.2012, 13:55 Uhr:
- @ Bulli1: Wenn Sie die Lynchjustiz des chinesischen Hinterwäldler-Mobs als "Staatsform" ansehen, sind Sie hierzulande aber völlig falsch aufgehoben.
- Bulli1 schrieb am 05.07.2012, 12:33 Uhr:
- Was geschah mit den Milchpanschern in China? Manchmal wünschte man sich eine Staatsform, wie die in China! Die Laschheit von Verfahren gegen Verbrecher ist nicht auszuhalten!
- Heinz Faßbender schrieb am 05.07.2012, 10:24 Uhr:
- Es gibt überhaupt keinen Beweis? Warum sind nur die Menschen schwer krank geworden die dort gearbeitet haben oder mit dem Gift in Berührung gekommen sind und andere Menschen nicht. Wenn hier keine Kausalität vorliegt fresse ich ab sofort einen Besen. Hat die BG wenigsten den Menschen geholfen - und was sagt der BG - Gutachter zu den Vergiftungsfolgen. Oder liegen wie so oft in diesem Lande Gefälligkeitsabsprachen vor - weil der "Kleine Mann/Frau" immer der dumme bleiben soll. Wenn dann Menschen bei Zwangsversteigerungen durchdrehen – wie gestern in Karlsruhe – dann liebe – Abzocker – seit ihr es selbst schuld.
- dobby.s schrieb am 05.07.2012, 07:24 Uhr:
- Die Gesetze, die hier angewandt werden, sind Bundesgesetze. Da hat NRW nix mit zu tun. Der Gutachter wurde von der StA beauftragt. Und bei PCB gibt es - wie bei vielen anderen Giftstoffen - keine klare Ursache-Wirkungs-Beziehung. Das gilt auch für die vielen Stoffe in den Zigaretten, deshalb dürfen die ja auch noch verkauft und ohne Schutzkleidung benutzt werden. Trotzdem weiß jeder Depp, das die ungesund sind. Wer andere absichtlich und aus profitgier mit einem potentiell giftigen Stoff in Berührung bringt, begeht Körperverletzung, auch wenn der "Taterfolg" nicht sofort sichtbar eintritt. Und ich hoffe, dass das Gericht dies auch so feststellen wird.
- didi schrieb am 05.07.2012, 06:55 Uhr:
- Ein Kölner Richter soll mal gesagt haben "wer in einer Bananenrepublik reisen möchte brauche nur mit der KVB fahren!!"

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