Eon-Klage gegen NRW-Umweltministerium
Gerichtsentscheid zur Laufzeit alter Kohle-Meiler
Stand: 14.03.2012, 06:00 Uhr
Am Mittwoch (14.03.2012) hat das Oberverwaltungsgericht Münster entschieden, ob der Energiekonzern Eon seine Altkraftwerke in Datteln und Herne weiter betreiben darf. Das NRW-Umweltministerium will eine längere Betriebsdauer lediglich dulden - für Eon nicht genug. Veröffentlicht wird das Urteil erst in einigen Tagen.
Eon hatte sich 2006 verpflichtet, die Kraftwerksblöcke Datteln 1 bis 3 und Shamrock in Herne bis Ende 2012 stillzulegen. Alle vier Kraftwerke sind jeweils schon seit über 40 Jahren am Netz. Um gesetzliche Auflagen zur Nachrüstung der Werke zu umgehen, hatte Eon die Abschaltung selbst beantragt. Damals ging der Energiekonzern jedoch noch davon aus, dass der geplante Bau eines neuen Kraftwerks die alten Meiler ersetzen würde.
Inzwischen ist es jedoch weiterhin nicht absehbar, wann das neue Kraftwerk Datteln 4 ans Netz gehen soll. Der Kraftwerksneubau wurde wegen zahlreicher Rechtsfehler im September 2009 vom Oberverwaltungsgericht Münster gestoppt. Nach Darstellung von Eon müssen daher die alten Kraftwerke weiter laufen, um die Versorgung der Kunden mit Fernwärme und Strom zu garantieren. Darüber hinaus wird in Datteln auch 20 Prozent des Stroms für die Deutsche Bahn produziert.
Duldung für einige Monate
Das NRW-Umweltministerium will den Weiterbetrieb der Kohlekraftwerke jedoch höchstens dulden - für einen Zeitraum von einigen Monaten. In dieser Zeit soll sicher gestellt werden, dass die Versorgung mit Fernwärme und Bahnstrom über andere Wege funktioniert. Dem NRW-Umweltministerium zufolge ist die Fernwärmeversorgung "über mehrere Szenarien möglich". Eine alternative Bahnstromversorgung ist nach Auffassung des Ministeriums ebenfalls machbar. Dafür müsste in Datteln ein sogenannter Umrichter installiert werden, der den Strom in die für die Bahn notwendige Frequenz umwandelt.
Eon will sich mit einer möglichen Duldung jedoch nicht zufrieden geben - der Konzern will Rechtssicherheit. Wie das Oberverwaltungsgericht Münster entscheidet, wird die Öffentlichkeit erst in Kürze erfahren. Das Urteil wird den Parteien schriftlich zugehen.