Zwei Bagger auf dem Gelände des Tagebaus Hambach

Bundesverwaltungsgericht weist Klagen ab

A4 darf verlegt werden

Stand: 13.05.2009, 13:46 Uhr

Zugunsten des Braunkohletagebaus darf die Autobahn 4 zwischen den Anschlussstellen Düren und Kerpen verlegt und ausgebaut werden. Klagen gegen das Bauprojekt wies das Bundesverwaltungsgericht am Mittwoch (13.05.2009) zurück.

Privatleute und der Bund für Umwelt- und Naturschutz (BUND) hatten vier Klagen gegen die Verlegung und den Ausbau der A4 zwischen Kerpen und Düren eingereicht. Die Autobahn soll hier dem Tagebau Hambach in einem Schlenker nach Süden weichen und auf sechs Spuren verbreitert werden. Die privaten Kläger forderten, dass die rund 13 Kilometer lange Trasse wegen des zu befürchtenden Lärms weiter von ihren Grundstücken entfernt verlaufen müsse. Sie verlangten auch zusätzliche Maßnahmen zum Schutz ihrer Grundstücke vor Lärm und Abgasen. Der BUND machte geltend, die jetzige Planung verstoße gegen das europäische und deutsche Naturschutzrecht ebenso wie gegen den Artenschutz. In dem Gebiet ist die vom Aussterben bedrohte Bechsteinfledermaus zu Hause.

Gericht: Kein Anspruch auf besseren Schutz

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wies die Klagen am Mittwoch (13.05.2009) ab. Der Vorsitzende Richter Ulrich Storost sagte, die Verkehrsprognosen seien mit einem "angemessenen Verfahren" und anhand "valider Daten" ermittelt worden. Die "Plausibilität" des Gutachtens könne "durch Einwände der Kläger nicht erschüttert" werden. Die Anwohner, deren Grundstücke wenige hundert Meter von der neuen Autobahn entfernt liegen, hätten keinen Anspruch auf bessere Schutzvorkehrungen oder Entschädigungen. Auch die geplanten Lärmschutzmaßnahmen seien ausreichend, entschied der 9. Senat. Im Übrigen sei das öffentliche Interesse am weiteren Abbau von Braunkohle im Tagebau Hambach unbestritten.

Keine Einspruchsmöglichkeiten

Auch die Argumente der Umweltschützer, die die Existenz der seltenen Bechsteinfledermaus in Gefahr sehen, überzeugten die Richter nicht. Zwar sei der Autobahn-Bau ein Eingriff in die sensible Natur, aber die Ausgleichs- und Schutzmaßnahmen seien angemessen. Der Spruch der Bundesverwaltungsgerichts ist verbindlich. Da es in erster und letzter Instanz zuständig war, haben die Kläger keine rechtlichen Möglichkeiten mehr, das Urteil anzufechten.

Kläger rechnet mit höherer Sterblichkeitsrate

Den betroffenen Ortschaften drohe nun ein wahres Horrorszenario, kommentierte der BUND den Richterspruch. Neben dem Tagebau Hambach, einer Kohle-Transportbahn und einer Bahnstrecke würden die Bewohner von Kerpen-Buir und Kerpen-Geilrath jetzt auch noch durch die Autobahn belastet. "Es wird eine Katastrophe für den Ort. Wir werden in Kauf nehmen müssen, dass die Sterblichkeitsrate in Buir um drei Prozent steigt", sagte ein privater Kläger aus Buir und bezog sich damit auf ein Gegengutachten.

Beifall und Ablehnung aus der Politik

NRW-Verkehrsminister Lutz Lienenkämper (CDU) begrüßte hingegen die Entscheidung. "Der Richterspruch bestätigt, dass die Belange der betroffenen Bürger und die Fragen des Naturschutzes ausreichend berücksichtigt wurden. Damit kann diese wichtige Ost-West-Achse im transeuropäischen Netz zukünftig ihre Funktion voll erfüllen." Ganz anders sieht das Reiner Priggen, Fraktions-Vize und energiepolitischer Sprecher der Grünen im Landtag: "Es ist nicht mehr hinzunehmen, dass der Braunkohlebergbau sich über bestehende Umweltstandards hinwegsetzen darf." Die "vielfältigen Sonderprivilegien" für den Tagebau, die "dem RWE-Konzern Milliardengewinne auf Kosten von Mensch, Klima und Natur" bescherten, gehören seiner Ansicht nach "abgeschafft".

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