Streit um Beamtenbesoldung geht weiter

Gutachter lehnt Beamten-Nullrunde ab

Stand: 05.07.2013, 15:00 Uhr

Die Landesregierung hat in einem Thesenpapier Gründe für die Beamten-Nullrunde nachgereicht. Am Freitag (05.07.2013) haben die Gewerkschaften zurückgeschlagen. Ihr Kronzeuge ist der renommierte Verfassungsrechtler Ulrich Battis. Und der kommt zu einem wenig überraschenden Ergebnis.

Von Rainer Kellers

"Das geplante Beamtenbesoldungsgesetz ist und bleibt verfassungswidrig." Diesen zentralen Satz wiederholt Professor Battis am Freitag vor der Landespressekonferenz (LPK) gleich mehrmals in verschiedenen Varianten. Die geplante Nullrunde für höhere Beamte sei ein Rechtsbruch, verletzte die Treuepflicht des Dienstherrn gegenüber seinen Beamten und habe vor der Verfassung keine Bestand. Vertreter von Lehrergewerkschaft (GEW) und Polizeigewerkschaft (GdP) flankieren den streitbaren Professor. Und auch sie sind der Meinung: Das "Sonderopfer" für höhere Beamte verstoße gegen geltendes Recht.

Thesenpapier der Landesregierung

Dabei hatte die Landesregierung doch erst am Dienstag (02.07.2013) ein 18-seitiges Papier veröffentlicht, auf dem Argumente für die geplante gestaffelte Übernahme des Tarifabschlusses im Öffentlichen Dienst aufgelistet waren. Da stand zum Beispiel, dass der Dienstherr das Recht habe, selbst zu entscheiden, ob er Tarifabschlüsse übernimmt. Oder es wurde versucht, nachzuweisen, dass das Recht der Beamten auf eine angemessene Alimentierung nicht verletzt werde.

Nullrunde für alle hält Gutachter für vertretbarer

"Alles unzureichend", lautet die recht pauschale Einschätzung des Wissenschaftlers aus Berlin, der für die Gewerkschaften ein Gutachten angefertigt hat. Das Thesenpapier der Landesregierung kläre lediglich die Frage, ob die Besoldung der Beamten zu hoch oder zu niedrig ist, meint Battis. Die eigentliche Frage allerdings sei, warum eine einzelne Gruppe völlig von der Besoldungserhöhung ausgeklammert werde. Die unteren Besoldungsgruppen bis A10 sollen die volle Tariferhöhung von zusammen 5,6 Prozent in zwei Jahren bekommen, A11 und A12 erhalten jedes Jahr ein Prozent, alle höheren Beamten gar keine Erhöhung. Das sei nicht in Ordnung, findet Battis. Man müsse nicht unbedingt den Tarifabschluss eins zu eins für alle übernehmen. Aber mit dem "willkürlichen Cut" ab A13 verstoße die Regierung gegen die Verfassung. Sogar eine Nullrunde für alle Beamten hält Battis für vertretbarer als die gestaffelte Erhöhung. "Jedenfalls wäre der Verfassungsbruch da schwerer zu begründen."

Gewerkschaften streben Musterklage an

Die Gewerkschaften machten derweil deutlich, dass sie Klagen unterstützen wollten, wenn der Landtag das Besoldungsgesetz am kommenden Mittwoch (10.07.2013) verabschieden sollte. Sie hoffen darauf, dass die Landesregierung Musterklagen vor dem Verfassungsgerichtshof in Münster zulässt. Aus Regierungskreisen hört man, dass man dem nicht abgeneigt sei. Es müsse eindeutig geklärt werden, welchen Gestaltungsspielraum die Länder haben. Das sei seit der Föderalismusreform von 2006, bei der geregelt wurde, dass die Länder selbst über die Besoldung ihrer Beamten entscheiden müssen, unklar.

Gutachter Battis jedenfalls ist zuversichtlich, dass die Beamten vor Gericht mehr Sold erstreiten können. Ob das Land den Beamten dann rückwirkend mehr Geld zahlen muss, ist nicht ungewiss. Das Bundesverfassungsgericht habe in einem vergleichbaren Fall gegen eine rückwirkende Erhöhung entschieden, berichtet Battis. Und bei diesen Worten hellen sich die Mienen der Regierungsvertreter im LPK-Saal deutlich auf.