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Ein Ehering liegt auf einem Gerichtsbeschluss über eine Scheidung

ZeitZeichen

01.07.1977 - Neues Scheidungsrecht tritt in Kraft

Stand: 09.05.2017, 15:31 Uhr

Vor dem 1. Juli 1977 war eine Scheidung nur bei Feststellung der Schuld eines Ehepartners oder beider Ehepartner möglich. Wer den Ehegatten "böswillig" verließ, wurde schuldig geschieden. Das bedeutete aber weder das Sorgerecht für die Kinder noch Unterhaltszahlungen zu bekommen. Deshalb wurde vor Gericht viel gelogen und viel schmutzige Wäsche gewaschen.

Von Martina Meissner

Nachdem jahrelang über eine Reform des Ehe- und Familienrechts gestritten wurde, war es am 1. Juli 1977 so weit: Das neue Scheidungsrecht trat in Kraft.

Die Familienrichter haben seitdem bei einer Ehescheidung nicht mehr über die Schuld eines Partners zu befinden, sondern nur noch die Zerrüttung der Ehe festzustellen. Außerdem hatte nun der finanziell Stärkere den finanziell Schwächeren so lange zu unterstützen, bis der schwächere Partner beruflich wieder auf eigenen Beinen stand.

In den Folgejahren gab es immer wieder Änderungen am Scheidungsrecht. So wurde 2009 der Versorgungsausgleich reformiert.

Redaktion: Michael Rüger

Neues Scheidungsrecht tritt in Kraft (am 01.07.1977)

WDR ZeitZeichen 01.07.2017 14:34 Min. Verfügbar bis 29.06.2097 WDR 5


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