AfD-Urteil: Was machen wir daraus?
Der Verfassungsschutz darf die gesamte AfD als rechtsextremistischen Verdachtsfall einstufen und mit nachrichtendienstlichen Mitteln beobachten, sagt das Oberverwaltungsgericht Münster. Was bedeutet das Urteil für den Umgang mit der Partei und ihren Anhängern – und was für die Anhänger selbst? Diskutieren Sie mit im WDR 5 Tagesgespräch!
Begründung des Urteils: Es gebe "hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte" für Bestrebungen der AfD "die gegen die Menschenwürde bestimmter Personengruppen sowie gegen das Demokratieprinzip gerichtet sind". Das Gericht sah den begründeten Verdacht, dass ein maßgeblicher Teil der AfD das Ziel habe, "deutschen Staatsangehörigen mit Migrationshintergrund nur einen rechtlich abgewerteten Status zuzuerkennen". Eine unzulässige Diskriminierung, nicht mit dem Grundgesetz vereinbar – daher sei die Einstufung durch die Verfassungsschützer legitim.
AfD-Chefin Alice Weidel kritisiert das Urteil als politisch motiviert und zweifelt die Unabhängigkeit des Gerichts an. Die AfD will dagegen Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig einlegen. Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) begrüßte die Entscheidung des Gerichts: "Das heutige Urteil zeigt, dass wir eine wehrhafte Demokratie sind." Und Thomas Haldenwang, der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz, nannte das Urteil einen "Erfolg für den gesamten Rechtsstaat, für die Demokratie und unsere freiheitlich demokratische Grundordnung".
Das Urteil heizt die Diskussion über den Umgang mit der Partei weiter an. Und das mitten im Wahlkampf für die Europawahl im Juni und den Vorbereitungen zu den Landtagswahlen in Brandenburg, Sachsen und Thüringen im September. In allen drei Bundesländern ist die AfD in Umfragen besonders stark. Die AfD-Landesverbände Sachsen und Thüringen werden – wie auch der in Sachsen-Anhalt – jetzt schon von Verfassungsschutzbehörden als "gesichert rechtsextrem" eingestuft. Aktuell steht der thüringische AfD-Chef Björn Höcke in Halle vor Gericht, weil er bei einer Wahlkampfrede eine Nazi-Parole verwendet haben soll.
Wird ein Verbot der AfD durch das Urteil nun wahrscheinlicher? Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) unterstrich, dass die Entscheidung nicht automatisch den Weg dorthin ebnen würde. Der ehemalige Ostbeauftragte der Bundesregierung Marco Wanderwitz (CDU) kündigte an, im Bundestag nun so schnell wie möglich ein Verbotsverfahren auf den Weg bringen zu wollen.
Verändert das Urteil Ihre eigene Sicht auf die AfD? Glauben Sie, dass das Urteil Auswirkungen auf das Wahlverhalten von Menschen hat? Wie kann ein konstruktiver Dialog mit AfD-Anhängern gelingen? Haben Sie eigene Erfahrungen damit? Ist das Urteil dafür hilfreich? Sollte die Politik ein Verbot der AfD anstreben?
Rufen Sie uns während der Sendung an (WDR 5 Hotline 0800 5678 555).
Gast: Prof. Dr. Alexander Thiele, Staatsrechtler
Redaktion: Thomas Vehling und Heiko Hillebrand