Ein Gutachten des Landschaftsverbands Westfalen-Lippe aus dem Jahr 2011 bestätigt, dass es sich bei dem verfallenden Gebäude um eine alte Hofsynagoge aus dem 17. Jahrhundert handelt. Deswegen möchte die Stadt das Gebäude kaufen und instand setzen. Entstehen könnte dann eine Begegnungsstätte oder ein Museum.
Der Eigentümer des alten Gebäudes möchte das Gebäude hingegen abreißen und einen bereits vorhandenen Parkplatz erweitern. Der Anwalt hat durch seine Mandanten regelmäßig Kontakt in extrem rechte Kreise, da er immer wieder - teils prominente - Personen aus der Szene anwaltlich vertritt.
Der Besitzer stellt in einer Stellungnahme erneut klar: Für ihn sei das verfallene Gebäude eine „jämmerliche Ruine“. Er streitet nach wie vor ab, dass das Gebäude als Synagoge genutzt wurde. Für ihn ist das Gebäude ein Gartenhaus aus dem 19. Jahrhundert.
Gericht lehnte Antrag auf Abriss ab
Der Besitzer versucht seit Jahren, die Genehmigung für den Abriss des Gebäudes beim Verwaltungsgericht Minden zu erwirken. Das Gericht wies den Antrag auf Abriss im Mai 2022 ab, weil es sich laut Gericht um denkmalgeschütztes Gebäude handele.
Der Besitzer ging in Berufung, seitdem liegt der Fall bei der nächsthöheren Instanz: Dem Oberverwaltungsgericht in Münster. Wann das Verfahren dort weitergeht, ist noch offen. Ein Gerichtssprecher rechnet „frühestens in ein paar Monaten“ mit einem nächsten Verhandlungstermin.
Seit Jahren Streit um das alte Gebäude
Um das alte Gebäude gibt es schon seit Jahren Streit und Aufregung. Die Versuche der Stadt, das Gebäude zu kaufen, sind bislang erfolglos geblieben. Der Besitzer lehnte mehrere Angebote der Stadt Detmold ab.
Er hat nach eigenen Angaben mehrfach versucht, öffentliche Fördermittel für die Sanierung des alten Gebäudes zu erhalten. So könne er das Gebäude selbst sanieren lassen. Laut Landesregierung, die für solche Fördermittelanträge zuständig ist, sei aber nie ein Antrag eingegangen.
Unsere Quellen:
- Stadt Detmold
- Oberverwaltungsgericht Münster