Das Landgericht Bonn von vorne

Verständigung im Varengold- CumEx-Verfahren in Bonn

Stand: 13.02.2024, 16:01 Uhr

Im Cum-Ex-Verfahren gegen den Mitbegründer der Hamburger Varengold-Bank gibt es eine Verständigung zwischen dem Landgericht Bonn, der Staatsanwaltschaft und dem Angeklagten. Gegen Geständnis kann er mit einer milderen Haftstrafe rechnen.

Der 50-jährige soll mit dem illegalen Steuerkarussell mehr als 90 Millionen Euro Steuerschaden angerichtet haben. Durch die Verständigung wird ein langer und aufwändiger Prozess stark abgekürzt. Damit liegt diese auch im Interesse des Gerichts. Im vorliegenden Fall, so die Vorgabe der Richter, soll der Angeklagte in den kommenden Prozesstagen nicht nur ein umfassendes Geständnis ablegen, sondern auch Hintergründe und Abläufe erklären. Dafür soll die Haftstrafe lediglich zwischen drei Jahren und drei Jahren und acht Monaten liegen.

Überraschende Entwicklung

Für Prozessbeobachter kommt die Verständigung einigermaßen überraschend. Im Vorfeld des Verfahrens hatte sich der Varengold-Bankier der Presse gegenüber als unschuldig bezeichnet. Er hatte davon gesprochen, kein Fachmann gewesen und schlecht beraten worden zu sein.

Die Staatsanwaltschaft hatte ihm dagegen vorgeworfen, mehr als 200 Millionen Euro Steuererstattungen beantragt zu haben. Wohlgemerkt von Steuern, die gar nicht gezahlt worden waren. 90 Millionen seien auch erstattet worden. Der Bankier will nun in den kommenden Tagen sein Geständnis ablegen. Die Verständigung auf eine mildere Haftstrafe tritt nur ein, wenn das Gericht am Ende des Verfahrens keine offenen Fragen mehr an ihn hat.

Zweites Varengold-Verfahren

Vor zwei Wochen waren bereits zwei andere Manager in dem Varengold-Komplex wegen Steuerhinterziehung in besonders schwerem Fall vom Landgericht Bonn verurteilt worden. Ein 55-jähriger Angeklagter muss für vier Jahre und zehn Monate ins Gefängnis. Sein Mitangeklagter ehemaliger Kollege bekam drei Jahre und sechs Monate Haft. Daneben werden jeweils 1,9 Millionen Euro eingezogen. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

Bei den beiden Prozessen ist bemerkenswert, dass sie sich nicht wie zahlreiche Verfahren zuvor mit der Hamburger Warburg-Bank beschäftigen, sondern mit anderen Instituten. In diesen Fällen der Varengold-Bank. Warburg-Anwälte hatten scharf kritisiert, dass die Staatsanwaltschaft sich angeblich bei ihren Ermittlungen fast ausschließlich auf sie konzentriert hätten. Das könnte sich jetzt grundsätzlich ändern.

Bei den rund 1.600 Cum-Ex-Beschuldigten, die die Staatsanwaltschaft derzeit verfolgt, handelt es sich um Manager der verschiedensten Banken, Fondsgesellschaften und Finanzinstitute.

Unsere Quellen:

  • Landgericht Bonn
  • WDR Reporter vor Ort

Über dieses Thema berichtet der WDR am 13.02.2024 auch im Fernsehen in der WDR Lokalzeit aus Bonn und im Radio auf WDR 2.

Deal in Cum Ex-Prozess

WDR 5 Westblick - aktuell 13.02.2024 01:46 Min. Verfügbar bis 12.02.2025 WDR 5


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