Die zwei Süßigkeitentütchen tragen die Aufschrift "26.09.19"

Vermeintlich abgelaufene Bonbons im rheinischen Karneval

Stand: 13.02.2024, 17:48 Uhr

Der Lichterzug im kleinen Ort Jakobwüllesheim im Kreis Düren begeisterte Kinder und Erwachsene. Doch am Tag darauf beschwerten sich besorgte Eltern über geworfene Süßigkeiten, die scheinbar abgelaufen waren.

Von Michael Esser

Die "Partybärchen" seien schon seit Jahren überfällig, dürften nicht mehr verzehrt werden, so die Beschwerden. Wie man das ihren Kindern antun könne! Grund für die Klage: Auf den kleinen Tütchen mit den Gummibonbons war deutlich zu lesen: Mindesthaltbarkeitsdatum 26.09.19. Die "Partybärchen" also schon über vier Jahre alt?

Bauchschmerzen wegen "Party-Bärchen"

Das bereitete nicht nur den Eltern, sondern auch der KG Löstige Jonge Vettweiß-Jakobwüllesheim als Veranstalter des Lichterzugs heftige Bauchschmerzen. Sprecherin Daniela Schröder-Martinak: "Wir haben uns dann sofort über Facebook gemeldet und darauf aufmerksam gemacht, dass das Mindesthaltbarkeitsdatum bei einigen Süßigkeiten wohl überschritten war." Warum und welche Ware genau konnte man nicht sagen. Manche Zugteilnehmer hatten eigenes Wurfmaterial mitgebracht.

Bärchen-Blamage auch woanders

Dann wurde bekannt, dass es augenscheinlich abgelaufenes Wurfmaterial auch bei anderen Karnevalsumzügen im Rheinland gegeben haben soll. Aus Moers am Niederrhein und aus Frechen und Hürth im benachbarten Erftkreis kamen ähnliche Nachrichten: Haltbarkeit abgelaufen, Eltern erbost. Der Ärger immer größer.

China zählt englisch

"Dann aber haben wir noch eine Originalverpackung in die Hände bekommen", freut sich Daniela Schröder-Martinak im Nachhinein. Die kleinen Tütchen mit dem Aufdruck "26.09.19" waren zu 100 Stück in großen Beuteln verpackt gewesen. Und auf denen stand das Datum "19.09.26". Aufatmen - Entwarnung statt Eskalation! Des Rätsels Lösung: Die "Partybärchen" waren in China hergestellt worden.

Ein Händler im Rheinland hatte sie importiert und verkauft. Und in China hat man wohl die englische Reihenfolge und Schreibweise für das Datum genutzt: Jahr - Monat - Tag. Die Gummibonbons waren also nicht schon seit mehr als vier Jahren abgelaufen, sondern noch locker zwei-einhalb Jahre haltbar. 

Unsere Quellen:

  • WDR Reporter vor Ort
  • Daniela Schröder-Martinak, KG Löstige Jonge Vettweiß-Jakobwüllesheim