Entscheidung: Islamverbände dürfen Religionsunterricht nicht gestalten
WDR aktuell. 09.11.2017. 01:45 Min.. Verfügbar bis 30.12.2099. WDR.
OVG-Urteil: Kein Anspruch auf Islam-Unterricht
Stand: 09.11.2017, 16:40 Uhr
- Entscheidung des OVG Münster
- Klagende Islamverbände sind keine Religionsgemeinschaften
- Verbände haben keinen Anspruch auf Religionsunterricht
Der Rechtsstreit dauert nun schon seit 1998 an: Der Zentralrat der Muslime und der Zentralrat klagten gegen das Land NRW, weil sie den islamischen Religionsunterricht (IRU) als normales, reguläres Schulfach in NRW wollen, dessen Inhalte sie weitestgehend bestimmen können. Am Donnerstag (09.11.2017) hat das OVG Münster eine Entscheidung getroffen:
Die beiden Dachverbände haben keinen Anspruch auf islamischen Religionsunterricht an öffentlichen Schulen in Nordrhein-Westfalen. Sie würden auch nicht als Religionsgemeinschaften im Sinne des Grundgesetzes anerkannt. Die beiden Kläger haben damit keinen Anspruch auf einen Religionsunterricht, dessen Mitspracherechte über das derzeitige in NRW geltende Beiratsmodell hinausgehen.
In NRW gibt es seit 2012 das Fach islamischer Religionsunterricht (IRU). An dessen Gestaltung wirken die Kläger über einen Beirat mit. Das derzeitige Modell ist eine Übergangslösung. Sie läuft Mitte 2019 aus.
Islamischer Religionsunterricht in NRW wird fortgesetzt
NRW-Schulministerin Yvonne Gebauer (FDP) sagte zum Urteil: "Ich bin froh und hoffe, dass die rechtlichen Auseinandersetzungen nunmehr einen Abschluss gefunden haben." Die Landesregierung sei entschlossen, weiterhin islamischen Religionsunterricht anzubieten. "Angesichts von fast 400.000 muslimischen Schülerinnen und Schülern in NRW gehört ein solches Angebot an unsere Schulen."
Gebauer bekräftigte auch, "die bisherige konstruktive Zusammenarbeit mit den beiden Klägern und den anderen im Beirat für den islamischen Religionsunterricht vertretenen Verbänden fortführen" zu wollen. Dafür soll das Beirats-Modell weiterentwickelt werden.
"Das Ziel ist und bleibt ein flächendeckender, einheitlicher islamischer Religionsunterricht in Nordrhein-Westfalen, der unter staatlicher Aufsicht von in Deutschland ausgebildeten Lehrerinnen und Lehrern in deutscher Sprache durchgeführt wird", so die Ministerin.