Urteil erwartet: Jugendliche töten Obdachlosen

Lokalzeit OWL 23.02.2024 03:15 Min. Verfügbar bis 23.02.2026 WDR Von Oliver Köhler

Mehrere Jahre Haft für drei Jugendliche nach Tod von Obdachlosem

Stand: 23.02.2024, 14:59 Uhr

Drei Jugendliche aus dem Kreis Lippe sind zu mehreren Jahren Haft verurteilt worden. Sie sollen in Horn Bad-Meinberg einen Obdachlosen getötet und die Tat gefilmt haben.

Wegen Totschlags verurteilte das Landgericht Detmold die drei heute 15-jährigen Jugendlichen zu Haftstrafen von fünf bis sechseinhalb Jahren. Im vergangenen Herbst sollen sie den Obdachlosen getötet und die Tat mit ihren Handys gefilmt haben.

Tat via Social-Media verbreitet

Die Angeklagten waren abends auf einem Spielplatz zufällig auf den wohnungslosen Thorsten D. getroffen. Daraufhin schlugen sie auf ihn ein, einer zückte ein Messer und stach vier Mal zu. Der 47-Jährige starb daraufhin. Die Tat filmten die Jugendlichen und verbreiteten ihr Vodeo von der Tat über Social-Media.

Gericht sieht gemeinschaftlichen Totschlag

Zentral steht die Vorsitzende Anke Grudda. Um sie herum ist der rest der Jugenstrafkammer zu sehen

Die Jugendstrafkammer Detmold wertete die Tat als gemeinschaftlichen Totschlag

Der Haupttäter, der mit dem Messer zustach, wurde zu sechseinhalb Jahren Jugendhaft verurteilt, die beiden anderen Jugendlichen zu je fünf Jahren. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass auch sie den Tod des Opfers billigend in Kauf genommen haben. Sie wussten demnach, dass ihr Freund ein Messer dabei hatte und es benutzen würde.

Die Rechtsanwälte der beiden Jugendlichen, die die Tat gefilmt haben, wollen Rechtsmittel einlegen. Sie erhoffen sich ein milderes Urteil.

Mehrere Jahre Haft für drei Jugendliche nach Tod von Obdachlosem

WDR Studios NRW 23.02.2024 00:56 Min. Verfügbar bis 22.02.2026 WDR Online


Freunde des Opfers kamen zum Prozess

Vor dem Gericht standen Freunde des Getöteten mit Transparenten, auf denen sie an das Opfer erinnerten und den Worten: "Wir vermissen Dich" und "Gegen Hass und Hetze".

Appell an Täter und deren Eltern

Die Rechtsanwältin der Eltern des getöteten Obdachlosen forderte vor der Urteilsverkündung keine konkrete Strafe, richtete sich aber an die Angeklagten - mit dem Appell, in Haft einen Schulabschluss und eine Ausbildung zu machen, um so wieder Teil der Gesellschaft werden zu können.  

Sie appellierte auch an die Eltern der Jugendlichen, Kontakt zu ihren Kindern zu halten und ihrem Erziehungsauftrag nachzukommen. Sie sollten "jeden Strohhalm ergreifen, dass eine Nachreifung erfolgreich werden kann."

Unsere Quellen:

  • Reporter vor Ort
  • Landgericht Detmold