Im Park wird gegrillt.

Grillen in NRW: Wo es erlaubt ist und was man zu Hause beachten sollte

Stand: 25.06.2023, 10:37 Uhr

Sommerzeit ist Grillzeit - ob draußen im Grünen, auf dem Balkon oder im heimischen Garten. Doch wo und was ist beim Grillen eigentlich erlaubt? Damit das Brutzeln nicht zur Geldverbrennung wird, haben wir die wichtigsten Regeln in NRW zusammengefasst.

Die Grillsaison ist definitiv eröffnet - doch in den Kommunen gelten unterschiedliche Regeln, was wo erlaubt ist.

Draußen im Grünen grillen: Kommunen haben unterschiedliche Regeln

In der Innenstadt von Essen zum Beispiel darf seit vergangenem Sommer nur noch in zwei gekennzeichneten "Grillzonen" - im Stadtpark und im Nordpark - gegrillt werden. "Im Laufe des Sommers" sollen nach Angaben eines Sprechers auch im übrigen Stadtgebiet solche Zonen eingerichtet werden, außerhalb derer dann ein allgemeines Grillverbot gilt. Auch in Recklinghausen dürfen Bürger nur einen öffentlichen Grillplatz nutzen.

Menschen grillen im Park.

Nicht überall in NRW ist es erlaubt, im Park zu grillen

In Gelsenkirchen, Duisburg und Moers ist das Grillen in Parks auch innerhalb ausgewiesener Grillflächen verboten, wenn die Brandgefahr aufgrund anhaltender Trockenheit deutlich steigt. Bei Verstößen drohen teils saftige Bußgelder. In Wäldern ist das Grillen überall grundsätzlich untersagt.

In anderen Städten herrscht nur in bestimmten Parks ein Grillverbot. So ist in Köln das Grillen unter anderem im Rheinpark und im Botanischen Garten untersagt. Auf vielen anderen Grünflächen ist es dagegen erlaubt - jedoch nicht mit Einweg-Grills.

Auch in Dortmund, Bochum, Düsseldorf, Münster und Bonn ist das Grillen - mit wenigen Ausnahmen - geduldet. Überall muss jedoch ausreichend Abstand zu Häusern, Bäumen und Sträuchern gehalten werden, andere Personen dürfen nicht gefährdet und Grünflächen nicht beschädigt werden. Nach dem Essen muss natürlich der Müll mitgenommen oder in Abfallbehälter entsorgt werden.

Grillen im Miethaus: Erlaubt oder verboten?

Eine einheitliche Regelung für das Grillen auf dem Balkon, der Terrasse oder dem Garten gibt es nicht. Aber: besser erstmal den Mietvertrag lesen. Wie das Landgericht Essen urteilte, können Vermieter nämlich ein generelles Grillverbot verhängen. Das gilt sowohl für Holzkohle- als auch Elektro- und Gasgrills. Bei Nichteinhaltung droht im schlimmsten Fall die fristlose Kündigung. Bei einem bestehenden Mietvertrag darf ein solches Verbot jedoch nicht im Nachhinein aufgenommen werden.

Hohe Rauchentwicklung verboten

Ein Mann grillt auf dem Balkon.

Grundsätzlich ist Grillen auf dem Balkon erlaubt - wenn nichts anderes im Mietvertrag steht

Doch selbst wenn der Vermieter das Grillen auf dem Balkon, der Terrasse oder dem Garten nicht verboten hat, muss auf die Nachbarn Rücksicht genommen werden. So ist beispielsweise eine hohe Rauchentwicklung verboten. Ansonsten ist mit einer Geldbuße zu rechnen. Für NRW urteilte das Landgericht Bonn, dass es jedoch angemessen sei, einmal im Monat im Zeitraum von April bis September zu grillen, wenn die Nachbarn zwei Tage im Voraus in Kenntnis gesetzt werden.

Grillen im eigenen Garten: Auch hier ist Rücksicht geboten

Als Eigenheimbesitzer muss man zwar auf keine Mietverträge oder Hausordnungen achten, doch Rücksicht ist trotzdem geboten. Hier sollte ausreichend Abstand zu anderen Häusern eingehalten und die Nachtruhe ab 22 Uhr beachtet werden. Wer eine Grillparty mit Familie oder Freunden veranstalten möchte, sollte seine Nachbarn informieren oder einfach einladen, damit es nicht zu Beschwerden kommt - dann steht dem Grillsommer nichts im Weg.