Jugendmedienschutz im WDR Fernsehen

Die freiwillige Selbstkontrolle

Stand: 29.08.2013, 15:46 Uhr

Wie brutal darf ein "Tatort" sein? Wie berichten wir über Kriege im Nahen Osten oder Afghanistan? Welche Bilder vom Tsunami in Asien oder dem Erdbeben in Pakistan zeigen wir in den Nachrichten? Die Redakteurinnen und Redakteure im öffentlich-rechtlichen Fernsehen stehen täglich vor neuen Herausforderungen. Und die Entscheidung, welche Bilder im Programm gezeigt werden, fällt oft schwer.

Nach dem Tornado - Junger Mann in den Trümmern seines Zuhauses

Nach dem Tornado - Junger Mann in den Trümmern seines Zuhauses

Die Nachrichtensendungen und Informationsprogramme des WDR müssen in Wort und Bild die Wirklichkeit präzise abbilden. Sie sollen Orientierungshilfe sein und Hintergründe liefern. Dabei können Kriege, Anschläge, Verbrechen und Naturkatastrophen nicht ausgeblendet werden. Bei jedem aktuellen Ereignis diskutieren die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des WDR über Form und Inhalt der Berichterstattung. Sind wir live dabei, wenn die Türme des World Trade Centers einstürzen? Welche Bilder zeigen wir von den Bombenattentaten in Madrid und London? Wie berichten wir über Gewalt- und Sexualverbrechen im Fernsehen? Aber auch Spielfilme wie der "Tatort" werden vor ihrer Ausstrahlung jugendschutzrechtlich bewertet.

Kinder und Medien

Der Alltag von Kindern und Jugendlichen ist geprägt von Medien. 71 Prozent der 12- bis 19-Jährigen haben einen eigenen Computer oder Laptop, 61 Prozent verfügen über einen eigenen Fernseher und 84 Prozent der Zielgruppe sind mehrmals in der Woche über einen längeren Zeitraum im Internet unterwegs. Kinder und Jugendliche müssen also mehr denn je vor Angeboten im Fernsehen, Radio und Internet geschützt werden, die ihre persönliche Entwicklung beeinträchtigen oder gefährden können.

Szenenfoto Tatort

Szenenfoto aus der ARD-Reihe Tatort

Für die Redakteurinnen und Redakteure des WDR bedeutet dies oft eine Gratwanderung in der Programmarbeit. Sie müssen im Nachrichtengeschäft die Aktualität abbilden ohne die Grenzen der Zumutbarkeit bei der Wiedergabe von Gewalt und Grausamkeiten zu überschreiten. Auch das hohe Gut der künstlerischen Freiheit und die intellektuelle Zuspitzung kollidieren hin und wieder mit den Vorschriften des Jugendmedienschutzes.

Die Vorgaben zur Einhaltung des Jugendschutzes im öffentlich-rechtlichen Rundfunk sind abgeleitet aus dem Jugendmedienschutzstaatsvertrag. Die ARD-Richtlinien zur Sicherung des Jugendschutzes und die ARD-Kriterien zur Sicherung des Jugendschutzes bei der Beurteilung von Fernsehsendungen sind für die verantwortlichen Redakteurinnen und Redakteure des WDR verbindlich. Die Einhaltung der Vorschriften wird vom Rundfunkrat als Aufsichtsorgan des Senders kontrolliert.

Jugendschutzbeauftragte des WDR helfen

Bei der Auslegung der Gesetze und Vorschriften, die für jeden Einzelfall vorgenommen werden muss, stehen den Redaktionen zwei Instanzen zur Verfügung: das Justiziariat und der Jugendschutzbeauftragte des WDR, Rainer Assion. Beide werden von den Redaktionen meist schon vor der Ausstrahlung von Beiträgen oder Sendungen um Rat gefragt. Vor allem, wenn Zweifel an der Unbedenklichkeit von Produktionen aufkommen.

Kinder verbringen viel Zeit mit Medien

Neben der Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und journalistischen Standards ist uns im WDR die Vermittlung von Medienkompetenz besonders wichtig. Mit speziellen, anspruchsvollen Radio-, Fernseh- und Internetangeboten wollen wir Kindern und Jugendlichen helfen, sinnvoll und kritisch mit Medien umzugehen. "Die Sendung mit der Maus", "Lilipuz", "Wissen macht Ah", unsere Kinderseiten im Netz und viele andere Programmangebote sollen dabei helfen. Denn diese Sendungen stehen für unsere Philosophie.