Vermieter im Internet bewerten - das muss man wissen
Stand: 04.08.2016, 18:41 Uhr
Darf man auf Internetportalen negative Erfahrungen mit seinem früheren Vermieter veröffentlichen? Ja, entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Was bedeutet das Urteil für Mieter und Vermieter? Fragen und Antworten.
Von Sabine Schmitt
Bei dem Urteil in Karlsruhe ging es um einen Gewerberaum. Gilt das Urteil genauso, wenn es um Wohnraum geht?
Michael Terhaag: Ja, aber man muss immer wissen, Privatleute sind als Vermieter mehr geschützt als Unternehmer. Wenn ich mich als Mieter bei der Beurteilung aber an die Wahrheit halte, darf ich sie aber auch da verbreiten. Verbreiten darf man etwa die Info, dass die Kaution spät ausgezahlt worden ist.
Was muss ich als Mieter beachten, wenn ich meinen Vermieter bewerten will?
Michael Terhaag: Es gilt grundsätzlich: Wenn ich Tatsachen behaupte, müssen sie wahr sein und am besten ist es, wenn ich sie auch beweisen kann. Wenn ich etwa schreibe, dass ich die Kaution erst nach einem halben Jahr erhalten habe, sollte ich den Nachweis haben, wann das Geld auf dem Konto war. Wenn der Vermieter mir Briefe geschrieben hat, weil ich zu laut gewesen sein soll, und ich das in einem Forum schreiben möchte, sollte ich diese Briefe noch haben. Auch eine Meinungsäußerung ist erlaubt. Ich darf also zum Beispiel sagen: "Ich fand den Vermieter unfreundlich". Ich muss das dann aber als Meinungsäußerung deutlich machen - etwa durch Formulierungen wie "ich finde" oder "ich meine". Sätze wie "Der Vermieter ist unfreundlich" verallgemeinern und sind angreifbar. Ebenfalls nicht erlaubt ist: jede Art von Beleidigung.
Was kann ich als Vermieter tun, wenn ich das Gefühl habe, ich wurde falsch bewertet?
Michael Terhaag: Wenn mein Mieter sich nicht an die Regeln gehalten hat und insbesondere Unwahrheiten behauptet, kann ich mich wehren und habe Unterlassungsansprüche – und zwar sowohl gegen den Mieter als auch unter Umständen gegen den Betreiber der Bewertungsplattform. Dann kann ich abmahnen und Unteranlassungsansprüche (Löschung des Eintrags) stellen. Das kann ich entweder selbst verfolgen oder über einen Anwalt.