Ein gelber Postbus

Welche Rechte Sie bei Problemen mit Fernbussen haben

Stand: 15.08.2016, 13:05 Uhr

Verspätungen oder Ausfälle können bei Reisen mit dem Fernbus für Ärger sorgen. Doch die Rechte der Fernbus-Fahrgäste sind ebenso geschützt wie beim Fliegen oder der Bahn. Wir beantworten die Fragen der Zuschauer der Aktuellen Stunde und klären, worauf Sie Anspruch haben.

1. Wann kriegen Fernbus-Reisende eine Entschädigung - und in welcher Höhe?

Warten die Kunden eines Fernbusses länger als 120 Minuten an der Abfahrtshaltestelle, haben sie Anspruch auf die Erstattung des Fahrtpreises oder eine neue, alternative Route zum Zielort. Wenn der Beförderer diese Dinge nicht anbietet, können Fahrgäste zusätzlich noch mal die Hälfte des Fahrpreises fordern.

"Es gibt für die Gäste eines Fernbusses eine eigene EG-Verordnung. Demnach steht den Gästen eventuell ein Erstattungsanspruch in Höhe des Ticketpreises zu", erklärt Oliver Henkst, Rechtsanwalt und Experte für Reiserecht.

Ist die Fahrtzeit länger als drei Stunden, können die Fahrgäste nach einer Wartezeit von 90 Minuten Essen, Trinken und im Zweifel auch eine Übernachtung im Hotel einfordern - sofern die Verspätung nicht durch höhere Gewalt verursacht wurde. Bis zu 80 Euro pro Nacht für maximal zwei Nächte muss der Anbieter im Zweifel zahlen.

2. Wann gibt es Schadensersatz?

Schadensersatz bekommt nur, wer nachweisen kann, dass er zum Beispiel allein wegen der Verspätung einen Anschluss verpasst hat und ein neues Ticket kaufen musste. Doch Rechtsanwalt Oliver Henkst sagt: "Es wird schwer zu zeigen, dass mir der Schaden nur deshalb entstanden ist, weil ich zu spät angekommen bin."

Innerhalb von einem Monat muss die Beschwerde eingereicht werden. "Der Adressat der Beschwerde gibt innerhalb von 20 Tagen eine begründete Antwort oder teilt dem Fahrgast mit, wann mit einer Antwort zu rechnen ist", sagt Prof. Dr. Ernst Führich, Prof. für Reiserecht an der Hochschule Kempten. Kann man sich mit dem Betreiber nicht einigen, kann eine Schlichtungsstelle helfen.

Wer mit dem Bus im Stau steht und deshalb viel zu spät ankommt, kann übrigens keine Ansprüche stellen: Entscheidend ist nur die Abfahrtszeit. Und: Alle Ansprüche gelten nur, wenn die Fahrtstrecke länger als 250 Kilometer ist.

3. Welche Alternativen muss mir das Fernbus-Unternehmen anbieten?

Wenn der Bus zum Beispiel eine Panne hat, muss der Anbieter ein anderes Fahrzeug schicken. "Der Fahrgast kann damit nicht mit dem Taxi weiterfahren, sondern muss das Ersatzangebot des Busunternehmers annehmen", erklärt Führich.

4. Wie umfangreich sind die Fahrgastrechte im Vergleich mit Bahn oder Fluggesellschaften?

Fluggäste haben hohe Ansprüche auf Entschädigung, wenn sich ein Flieger verspätet. Ab zwei Stunden muss die Airline zunächst Essen und Trinken bereitstellen, nach drei Stunden gibt es für eine Kurzstrecke 250 Euro Entschädigung pro Person. Für Langstrecken ab 3500 Kilometer haben Airline-Kunden sogar Anspruch auf 600 Euro. Fernbuskunden bekommen davon nichts, wie Oliver Henkst erklärt: "Die Fluggästeverordnung findet für sie ganz klar keine Anwendung."

Bei der Bahn bekommen Kunden schon nach 60 Minuten Verspätung Geld zurück: Wenn der Zug mehr als eine Stunde später kommt, kann der Kunde den Fahrpreis zurückbekommen, wenn er von der Reise zurücktritt - das gilt auch für Teilstrecken, die er aufgrund der Verspätung nicht genutzt hat. Bis maximal 80 Euro werden Kunden nachts zwischen 0 und 5 Uhr auch Taxi- oder Buskosten ersetzt, wenn der Zug eine Stunde zu spät ankommt oder die letzte Verbindung des Tages ausfällt und deshalb der Zielbahnhof nach Mitternacht erreicht wird.