Warum Pokémon jagen auf der Arbeit gefährlich ist
Stand: 11.08.2016, 15:43 Uhr
Da hockt doch ein Glumanda am Drucker, und dort hüpft ein Bisasam auf die Tastatur. Was aber, wenn sich das Monster nicht im Büro, sondern hinter dem Fließband versteckt? Mehrere Firmen haben inzwischen "Pokémon Go" auf dem Werksgelände untersagt. Was Arbeitnehmer beachten sollten.
Sie sind einfach überall. An allen möglichen und unmöglichen Orten tauchen die kleinen virtuellen Monster derzeit auf - nicht allen gefällt das. So gab es bereits heftige Kritik beim Auftauchen der Pokémon und ihrer Jäger in Kirchen, auf Friedhöfen oder an Gedenkstätten. Düsseldorf musste Straßen sperren, weil sich zu viele Jugendliche an einem Ort trafen und den Verkehr lahmlegten. An der Kö wird es deshalb wohl bald weniger sogenannte Pokéstops geben. Und die Polizei warnt nach mehreren Vorfällen Autofahrer, das Spiel nicht im Straßenverkehr zu spielen - zu gefährlich.
1. "Pokémon Go" erhöht Unfallgefahr und ist Sicherheitsrisiko
Zu gefährlich ist auch vielen Firmen das Spielen von "Pokémon Go" am Arbeitsplatz. Bei Volkswagen, Thyssen Krupp, Bosch, BASF und Daimler etwa endet die Monsterjagd vor dem Werkstor. Da ist zum einen die erhöhte Unfallgefahr auf dem Gelände, am Fließband oder bei Arbeiten an sensiblen Produktionsprozessen, die volle Konzentration erfordern, etwa im Chemielabor.
Zum anderen fürchten Firmen auch, zu tiefe Einblicke in ihr Unternehmen zu ermöglichen. Stichwort: Datenschutz und Industriespionage. Denn das Spiel erfasst per GPS ständig die Position des Spielers und greift auf die Kamera des Smartphones zu. Außerdem könnten die Spieler aus Versehen selbst sensible Daten mit den Screenshots, die beim Spielen mit dem Smartphone von der realen Umgebung gemacht werden, nach außen bringen, etwa durch das Verbreiten in sozialen Netzwerken.
2. Welche Folgen kann es haben, wenn man trotzdem auf die Jagd geht?
Je nach Beruf und Arbeitsplatz reicht die Bandbreite von der Abmahnung bis hin zur fristlosen Kündigung. Man stelle sich etwa einen Fluglotsen oder Piloten vor, der neben seinem Job, ein Flugzeug sicher zur Erde zu bringen, einem Pokémon hinterher jagt. Hier wäre eine fristlose Kündigung sicher gerechtfertigt. Generell gilt: Wer gegen seine im Arbeitsvertrag festgelegten Pflichten verstößt, riskiert eine Abmahnung oder sogar die Kündigung. Je gravierender der Verstoß, desto eher kann fristlos gekündigt werden. Die Beachtung der Sicherheitsvorschriften eines Unternehmens gehört zum Arbeitsvertrag.
Viele der Unternehmen mit pokémonfreier Zone haben nicht direkt das Spiel verboten, sondern ihre Mitarbeiter darauf hingewiesen, dass Smartphone-Spiele generell nicht mit den Sicherheitsvorschriften vereinbar sind oder das Herunterladen von nicht offiziell genehmigten Apps auf Dienst-Smartphones und -Tablets verboten ist. Damit ist auch die Pokémon-App raus aus dem Spiel.
3. Aber im Büro darf ich doch Glumanda jagen, oder?
Es kommt darauf an, ob und was der Arbeitgeber dazu sagt. Wenn er das Spielen ausdrücklich erlaubt hat oder wissentlich duldet, heißt es: Monsterjagd frei. Wenn nicht oder wenn der Chef es sogar verboten hat, sollte man die Finger vom Smartphone lassen. Aber: Der Arbeitgeber bezahlt (in der Regel) ja nicht fürs Spielen, sondern für eine Arbeitsleistung. Im Ernstfall geht es dann um Arbeitszeitbetrug mit den möglichen Folgen Abmahnung bis hin zur fristlosen Kündigung. Schwerwiegender ist auf jeden Fall, wenn die Arbeitszeit per Stechuhr und nicht auf Vertrauensbasis abgerechnet wird.
4. Auch der Chef spielt vielleicht Pokémon und ist auf Facebook unterwegs
Nur weil der Chef auch Fan von Pikachu, Relaxo oder Aquana ist, muss er die Monsterjagd in seiner Firma dennoch nicht erlauben. Vorsichtig sollte man auch beim Posten diverser Sichtungen und Jagderfolge in den sozialen Netzwerken während der Arbeitszeit sein. Zu leicht können Beweisfotos daraus werden.