Schatten von Personen und Gitterstäben in einem Gefängnis.

Ein bisschen Freiheit

Rechte für Täter in Sicherungsverwahrung

Stand: 21.01.2016, 15:51 Uhr

Was hat ein Sexualstraftäter in Sicherungsverwahrung in einem Brauhaus zu suchen? Diese Frage stellt sich nach der Flucht von Peter Breidenbach, der am Mittwoch (20.01.2016) zwei Justizbeamten entwischt war.

Die Sicherungsverwahrung ist anders als die Haft keine Strafe für ein Verbrechen. Sie dient dazu, die Allgemeinheit vor Tätern zu schützen, die ihre Strafe bereits verbüßt haben, aber weiterhin als gefährlich gelten. Bis 1998 galt für die Sicherungsverwahrung eine Höchstgrenze von zehn Jahren. Bei einer Gesetzesverschärfung wurde diese Grenze abgeschafft. Straftäter konnten damit unbegrenzt eingesperrt bleiben, solange sie als gefährlich galten. Dies galt auch für Altfälle.

Eigene Bettwäsche und Kleidung

2011 stärkte das Bundesverfassungsgericht die Rechte der Sicherungsverwahrten: Sie sollten nicht mehr wie Straftäter behandelt werden. Vielmehr sollte das Ziel der "Verwahrung" sein, sie für die Wiedereingliederung in die Gesellschaft vorzubereiten. Demnach müssen sie getrennt von normalen Häftlingen untergebracht werden - und damit dem so genannten "Abstandsgebot" entsprechen. Laut Gericht stehen ihnen 20 Quadratmeter Wohnraum zur Verfügung, normale Häftlinge haben sieben bis zwölf Quadratmeter. Sicherungsverwahrte dürfen eigene Kleidung und Bettwäsche nutzen.

Therapie und Ausgang

Ebenfalls zur Sicherungsverwahrung gehört ein "Vollzugsplan", der dazu dienen soll, den Täter auf ein Leben in Freiheit vorzubereiten. Dieser Plan umfasst entsprechend der Vorgeschichte des Häftlings individuelle Behandlungen von der Therapie über die Art der Beschäftigung bis hin zu "vollzugsöffnenden Maßnahmen" - den begleiteten Ausgängen. Wer in Sicherungsverwahrung sitzt, hat nach dem Gesetz in NRW unter bestimmten Umständen Anrecht auf vier sogenannte Ausführungen im Jahr. Die Ausflüge unter Aufsicht sollen zum Beispiel die Motivation fördern, sich einer Therapie zu unterziehen. Im Gesetz heißt es, dass sie nur untersagt werden dürfen, "wenn konkrete Anhaltspunkte die Gefahr begründen, dass die Untergebrachten sich trotz Sicherungsvorkehrungen dem Vollzug entziehen oder die Ausführung zu erheblichen Straftaten missbrauchen werden".

Erst vor einem Vierteljahr machte die Meldung Schlagzeilen, dass der Gladbecker Geiselnehmer Hans-Jürgen Rösner 27 Jahre nach seiner Verurteilung erstmals das Gefängnis in Begleitung verlassen durfte. Er war allerdings - im Gegensatz zum flüchtigen Peter Breidenbach - mit speziellen Ketten unter seiner Kleidung gefesselt.