Sechs Fragen zu Aufzügen

Einsteigen oder doch lieber Treppe laufen?

Stand: 25.04.2015, 16:31 Uhr

Es ruckelt und wackelt - aber der Aufzug ist doch sicher, oder? Ab dem 1. Juni weiß man jedenfalls, wenn ein Aufzug überprüft wurde. Denn dann muss die Plakette anschließend angebracht werden. Und wenn keine hängt...?

Welche Aufzüge müssen geprüft werden?

Grundsätzlich sind alle Aufzüge prüfpflichtig, doch für Aufzüge, die für die Beförderung von Personen bestimmt sind, gelten schärfere Bestimmungen. Sie werden als "überwachungsbedürftige Aufzugsanlagen" eingestuft, müssen nicht nur geprüft, sondern regelmäßig überwacht werden. Dazu gehören Personen- und Lastenaufzüge mit Personenbeförderung, Fassadenaufzüge, Personenumlaufaufzüge (Paternoster), Bauaufzüge mit Personenbeförderung und Behindertenaufzüge, also auch Treppen- und Plattformlifte, bei denen eine Absturzgefahr ab drei Metern besteht. Diese regelmäßige Prüfung muss von einer zugelassenen Überwachungsstelle durchgeführt werden. Zu den ZÜS gehören etwa TÜV, DEKRA und GTÜ. Solche Organisationen führen seit dem 1. Januar 2006 solche Prüfungen durch, die zuvor von amtlich anerkannten Sachverständigen durchgeführt wurden.

Welche gesetzlichen Bestimmungen gelten für Aufzüge?

Der Betreiber von einer überwachungsbedürftigen Aufzugsanlage ist dazu verpflichtet, stets für einen sicheren und ordnungsgemäßen Zustand der Aufzugsanlage zu sorgen. Geregelt ist das durch die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Das ist zwar eine Verordnung, doch sie hat Gesetzescharakter und ist somit für jeden Betreiber verbindlich. Achtung: Der Betreiber muss nicht zwangsläufig auch der Eigentümer sein, und ein Verpächter kann unter bestimmten Voraussetzungen auch Betreiber bleiben. Außerdem gilt für die Aufzugswartung das Produktsicherheitsgesetz (ProdSichG), das die Sicherheitsanforderungen von Geräten, Produkten und Anlagen definiert.

Wie oft müssen Personenaufzüge geprüft werden?

Es kommt darauf an, um welche Art von Aufzug es sich handelt. Für Personen- und Lastenaufzüge, Paternoster und Bauaufzüge gilt eine maximale Prüffrist von zwei Jahren. Zwischen diesen wiederkehrenden Prüfungen ist eine Zwischenprüfung vorgesehen. Alle vier Jahre müssen Fassadenaufzüge und Behindertenaufzüge mit einer Absturzhöhe ab drei Metern überprüft werden. Auch hier ist eine Zwischenprüfung zwischen den wiederkehrenden Prüfungen vorgesehen. Für die Fassadenaufzüge allerdings wird wegen möglicher Witterungseinflüsse eine jährliche Prüfung empfohlen.

Welche Arten der Prüfung gibt es?

Es gibt:

  • die Prüfung vor Inbetriebnahme, bei der eine Anlage für den Betrieb abgenommen wird,
  • die Prüfung vor Inbetriebnahme nach Änderung, wenn eine Anlage verändert worden ist oder sicherheitsrelevante Teile erneuert worden sind,
  • die wiederkehrende Prüfung, früher Hauptprüfung, durch eine Fachkraft, mit einem elektronischen Prüfsystem oder Prüfgewichten,
  • die Zwischenprüfung, bei der etwa Sicherheitseinrichtungen einer Sichtung unterzogen und der Notruf auf seine Funktion getestet wird (muss nicht durch Fachkraft erfolgen),
  • die angeordnete außerordentliche Prüfung, die durch die zuständige Behörde im Einzelfall angeordnet werden kann, wenn hierfür ein besonderer Anlass besteht, sowie
  • die Prüfung nach Unfall- und Schadensanzeige, um die Ursache zu ermitteln.

Wird kontrolliert, ob regelmäßige Wartungen stattgefunden haben?

Nein, leider nicht. Es gibt keine übergeordnete Prüfstelle, die dazu in der Lage wäre. Auch ein Verzeichnis aller Aufzüge gibt es nicht. Der TÜV Rheinland schätzt, dass es in Deutschland rund 660.000 Aufzüge gibt. 2014 sind gerade einmal rund 500.000 Anlagen durch offizielle Prüfstellen begutachtet worden.

Welche Möglichkeiten hat der Aufzugsnutzer?

Ab 1. Juni 2015 kann man wenigstens durch genaues Hinschauen etwas mehr erfahren, bevor man einsteigt. Wenn nämlich eine Überprüfung des Aufzugs stattgefunden hat, ist der Betreiber ab diesem Datum dazu verpflichtet, die Prüfplakette auch anzubringen. Hängt dann keine, ist die Überprüfung entsprechend länger her. Bleibt noch die Treppe...