Auflösung

Wie klappt's mit dem Paketzusteller?

Stand: 06.10.2015, 14:17 Uhr

Darf der Paketzusteller einfach ein Päckchen vor meiner Tür abstellen, wenn ich nicht zu Hause bin? Was passiert, wenn ein Paket verschwindet? Iwona Husemann ist Rechtsanwältin und arbeitet für die Verbraucherzentrale NRW. Hier klärt sie Ihre Fragen.

"Ein Riesenthema war bei unseren Zuschauern die Deponierung ihrer Pakete/ Päckchen. Gerade bei Kunden, die keine ausdrückliche schriftliche Vereinbarung für eine Wunsch-Ablage haben finden ihre Ware offenbar häufig an exponierten Stellen hinterlassen: Zum Beispiel in öffentlich zugänglichen Hausfluren. Auf der Stufe vorm Eigenheim. Oder bei Nachbarn, die sie nicht mal gut kennen und oft auch nicht zeitnah antreffen. Immer vorausgesetzt, sie haben ein Benachrichtigungsschreiben zuvor in ihrem Briefkasten gefunden. Was auch längst nicht immer der Fall ist. Gibt es da ein einen Ermessensspielraum für den Paketboten oder geht das gar nicht?"

Iwona Husemann: "Der Paketbote hat insoweit einen Ermessensspielraum, als dass er das Paket an einen geeigneten Nachbarn übergeben kann. Bei versicherten Pakten ist es jedoch gerade nicht erlaubt, dass Paket irgendwo abzulegen. Etwas anderes gilt, wenn der Empfänger einen so genannten "Garagenvertrag" mit dem Transportunternehmen hat. Dann darf das Paket an der vereinbarten Stelle deponiert werden. Es ist hierbei immer notwendig, dass der Empfänger über den Verbleib der Sendung informiert wird."

"Welche Schadensregulierung darf der Paket-Empfänger erwarten, wenn unsachgemäße Zustellung zur Folge hat, dass das Paket geplündert wurde? Passiert ist das u. a. einer Zuschauerin in Bad-Oeynhausen. Sie hat den Sachverhalt und ihre Verärgerung gegenüber dem Paketdienst ausdrücklich geschildert. Zur Antwort bekam sie: Man habe die Kollegen vor Ort veranlasst, dass 'ein Eintrag in den Bezirksbesonderheiten' erfolgt. Noch immer wartet sie auf eine Schadensregulierung. Welche Rechte hat sie?"

Iwona Husemann: "Pakete sind versichert. Der Höchstwert ist hier zwar unterschiedlich, liegt aber in jedem Fall bei mehreren hundert Euro. Der Empfänger sollte hier zunächst schriftlich den Sachverhalt gegenüber dem Transportunternehmen schildern und unter Setzung einer Frist zur Zahlung auffordern."

"Pakete und Päckchen verschwinden auch schon einmal in einem 'schwarzen Loch'. Einige Zuschauer berichten, sie hätten daraufhin den Schaden gemeldet, ein Verlust-Formular ausgefüllt und gehofft, ein Nachforschungsantrag würde das Paket wieder zutage befördern. Doch wenn das Paket verschollen bleibt, was ist dann zu tun? Muss sich der Kunde dann auf ein 'E-Mail-Gefecht' mit dem Dienstleister einlassen oder seine Zeit an Hotlines verschwenden, die auch oft nur vertrösten? Welche Rechte und Pflichten hat der Paket-Empfänger in solchen Fällen?"

Iwona Husemann: "Auch bei verschollenen Paketen gilt: Sie sind bis zu mehrere hundert Euro versichert. Und auch hier sollten die Empfänger den Fall schriftlich an das Transportunternehmen melden. Gegebenenfalls ist es notwendig, dass der Versender die Rechte aus dem Vertrag abtritt. Denn zu beachten ist, dass der Empfänger nicht Vertragspartner des Transporteurs ist."