Bauarbeiter bringt Dämmplatten an einer Hauswand an

NRW-Kommunen treiben Planungen voran

Konjunkturmilliarden vor Verteilung

Stand: 16.03.2009, 02:00 Uhr

Die Milliarden aus dem Konjunkturpaket II können in NRW rasch fließen. Hier sind die Kommunen in ihren Planungen weiter als Städte in anderen Bundesländern. Jetzt stehen auch die schwierigen Verhandlungen über die Details vor dem Abschluss.

Von Bodo Scheffels

Das Land NRW erhält aus dem Konjunkturpaket II etwa 2,8 Milliarden Euro. Mit knapp 2,4 Milliarden Euro reicht die Landesregierung rund 84 Prozent der Fördermittel an die Städte und Gemeinden weiter, deutlich mehr als die von der Bundesregierung festgelegten 70 Prozent. Damit der Milliardensegen auch ausgegeben werden kann, mussten aber noch die Rahmenbedingungen geklärt werden.

"Die Städte müssen wissen, für welche einzelnen Maßnahmen sie das Geld aus dem Konjunkturpaket in den Förderbereichen Bildung und Infrastruktur einsetzen können. Die vom Land angekündigte Handreichung zu Umsetzungsfragen muss zügig abgeschlossen werden, damit die Kommunen die Mittel schnell und rechtssicher abrufen können", forderte daher der Vorsitzende des Städtetages NRW, Mönchengladbachs Oberbürgermeister Norbert Bude. Die Verhandlungen über die "Handreichung", eine Liste mit den Projektbereichen, für die Geld aus dem Konjunkturpaket verwendet werden darf, steht jetzt vor dem Abschluss.

Bildung und Infrastruktur

Bislang wissen die Kommunen zwar, dass laut Gesetz Bildung und Infrastruktur zu den förderwürdigen Bereichen gehören. Aber gehört ein Kinderspielplatz dazu? Ist er Infrastruktur oder Bildung? Oder fällt er gar nicht in die Förderkriterien? Ebenso ging es um die Wärmedämmung: förderbar oder nicht war hier die Frage. In den Verhandlungen wurde klargestellt: Schulen dürfen mit Mitteln aus dem Konjunkturpaket II gedämmt werden oder neue Fenster bekommen, Rathäuser nicht. So gibt es in vielen Kommunen, die bereits Projekte in den Schubladen haben, Irritationen darüber, für welche einzelnen Maßnahmen sie die Fördermittel einsetzen dürfen. "Es gibt immer noch keine konkreten Vorgaben, in welche Projekte die Fördergelder investiert werden dürfen", sagt Wolfgang Menebröcker, Bürgermeister von Ladbergen. Jetzt sind die Verhandlungen zwischen Land und Kommunen so gut wie abgeschlossen.

"In den vergangenen Wochen gab es intensive Verhandlungen zwischen dem Land und den kommunalen Spitzenverbänden. Die Handreichung steht kurz vor dem Abschluss", sagt Volker Bästlein vom Städtetag NRW gegenüber WDR.de. Ausgehandelt wurde ein Frage- und Antwortkatalog, der den Stadtkämmerern erläutert, was sie bei der Umsetzung des Investitionsprogramms beachten müssen.

Unterstützung durch Grundgesetzänderung

Als hilfreich sehen die Städte auch durch den Beschluss der Föderalismuskommission, den Artikel 104b des Grundgesetzes so zu ändern, dass der Bund in Notsituationen auch Mittel für Bereiche bereitstellen kann, für die er eigentlich gar nicht zuständig ist. So dürfen streng genommen Bundesmittel nicht für landeshoheitliche Aufgaben wie Schulen oder Universitäten eingesetzt werden. "Für die Städte wurde so mehr Rechtssicherheit geschaffen, wofür sie die Mittel aus dem Konjunkturpaket II verwenden dürfen", erklärte Stephan Articus, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages.

Erste Ausschreibungen stehen kurz bevor

Im Vergleich zu anderen Ländern sind die Planungen der Städte und Gemeinden in NRW bereits weit fortgeschritten. Ein Grund: "Die Gespräche des Innenministeriums und der kommunalen Spitzenverbände in NRW wurden frühzeitig aufgenommen", sagt Bästlein vom Städtetag NRW. Zudem hat das Land NRW bereits die Zuweisungen an die Städte und Kommunen bekanntgegeben, bevor über das Konjunkturpaket II im Bundesrat abgestimmt wurde. "Wir rechnen damit, dass die ersten Ausschreibungen Anfang April vorgenommen werden", schätzt Bästlein. Damit liegt NRW dann deutlich vor den Kommunen in vielen anderen Bundesländern. Und kann vielleicht auch früher von den Konjunkturmilliarden profitieren.