Freiheitsstrafe von zwei Jahren, die aber zu Bewährung ausgesetzt wurde, so das Urteil des Krefelder Landgerichts. Als Bewährungsauflage muß der hauptankgeklagte Kerntechniker innerhalb von acht Monaten 200 Sozialstunden ableisten.
Die Verfahren gegen die drei mitangeklagten Komplizen aus Krefeld und Kaarst waren im Vorfeld eingestellt worden. Als Auflage müssen zwei von ihnen innerhalb eines halben Jahres 3.000 beziehungsweise 4.000 Euro zahlen. Der Dritte kam ohne Auflage davon.
Staatsanwältin forderte höhere Strafe
Die Staatsanwältin hatte für den 62-Jährigen am Vormittag drei Jahre und neun Monate Gefängnis gefordert. Die Verteidigerin hielt eine höchstens zweijährige Bewährungsstrafe für angemessen.
Der Kerntechniker hatte erst zum Ende des Prozesses einen Teil der erhobene Vorwürfe eingeräumt. Und dabei, so die Staatsanwältin, keinerlei Bedauern gezeigt oder sich im Prozess bei den geprellten Anlegern entschuldigt.
So lautete die Anklage
Rückbau und Umnutzung von stillgelegten Atommeilern Unter Führung des 62-Jährigen hatte die Männer laut Anklage zwischen September 2016 und Oktober 2019 über 100 Anleger dazu gebracht, rund drei Millionen Euro in eine Beratungsfirma aus Krefeld zu investieren.
Die Staatsanwältin nannte es heute „besonders schäbig“, dass vorwiegend Rentner geprellt worden waren, „die keine Möglichkeit mehr haben, ihre Verluste durch laufende Einkommen auszugleichen.“
Patent sollte angeblich 230 Millionen Euro einsparen
Die ominöse Firma trug den Namen des 62-jährigen Angeklagten. Er war damals Geschäftsführer und wohnt inzwischen in Bayern. Den Anlegern wurde von Telefonverkäufern erzählt, dass die Nutzung des Krefelder Patents beim geplanten Rückbau der Meiler und deren Umnutzung zur Wasserstoffproduktion Einsparungen bis zu 230 Millionen bringe.
Außerdem, so die Staatsanwältin, wurde behauptet, die Firma sei im Gespräch mit großen Energieversorgern wie E.ON und Preussen Elektra sowie der Bundesregierung.
Hinweise nur im Kleingedruckten
In Wirklichkeit habe die Firma weder Umsatzerlöse erzielt noch war geplant, jemals einen Geschäftsbetrieb aufzunehmen.
Einen Hinweis auf einen möglichen Totalverlust habe es nur im Kleingedruckten der 170-seitigen Broschüre gegeben, sagte sie, „und die gab es für Anleger nur per Mail.“
Die Verteidigerin des Firmenchefs führte an, daß jede gute Idee Anlaufzeit brauche und auch mal schief gegen könne. Ihrem Mandanten könne höchsten vorgeworfen werden, dass er die Anleger nicht über die drohende Insolvenz informiert habe.
Schuldig in 64 Fällen
Das sah die Krefelder Strafkammer heute genauso und sprach den Kerntechniker deshalb nur in 64 Fällen von Betrug schuldig. Für den Rest der vorgeworfenen Taten wurde er freigesprochen. Die Richter hielten dem 62-Jährigen zugute, daß er bis Ende 2018 an den Erfolg der Geschäftsidee geglaubt habe. Außerdem habe er die Anleger auf das Risiko eines möglichen Totalverlust hingewiesen.
Betrugsmasche war 2019 aufgefolgen
Aufgeflogen war die Betrugsmasche Ende 2019 wegen eines Insolvenzverfahrens und dann auch noch wegen mehrerer Anzeigen mutmaßlich geprellter Anleger. Die vermeintlich lukrative Beratungs- und Projektfirma war über eine Finanz-Online-Plattform, beworben worden.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Staatsanwältin ließ zunächst offen, ob sie Revision bei Bundesgerichtshof einlegt.
Unsere Quellen:
- Reporter vor Ort
Über dieses Thema berichtet der WDR am 15.05.2024 auch im Radio auf WDR 2.