Fünf Kinder fanden geladene Waffe

Prozess um Maschinenpistole auf Kinderspielplatz

Stand: 07.10.2015, 15:16 Uhr

Von Martin Höke

Im Mai 2013 sorgte eine schussfähige Maschinenpistole mit Schalldämpfer in Düsseldorf für Aufregung. Fünf Kinder im  Alter zwischen zehn und 14 Jahren hatten die in Deutschland verbotene Kriegswaffe mit 53 Patronen großkalibriger Munition in einem Gebüsch gefunden auf einem Spielplatz im Stadtteil Wersten gefunden. Ihre Eltern verständigten umgehend die Polizei.

Zwei Jahre später beginnt der Prozess

Seit Mittwoch (07.10.2015) beschäftigt der Fall das Düsseldorfer Amtsgericht. Denn der mutmaßliche Besitzer der Maschinenpistole der Marke Ceska, Typ Scorpion, konnte erst Wochen später und nur durch einen Hinweis eines Polizeiinformanten ermittelt werden.

Verstoß gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz

Der mutmaßliche Besitzer der Waffe, ein 31-jähriges Ex-Mitglied der Rockergang MC Gremium, muss sich wegen Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz verantworten. Mitangeklagt sind zwei seiner mutmaßlichen Komplizen. Die 48- und 29-jährigen Männer sollen dabei geholfen haben, die Kriegswaffe loszuwerden. Der Jüngere, der zurzeit wegen Drogendelikten in der JVA Geldern einsitzt, soll die Maschinenpistole damals auf dem Spielplatz versteckt haben.

Angeklagte schwiegen im Gerichtssaal

Die drei Angeklagten hüllten sich zum heutigen Prozessauftakt in Schweigen. Zu den Vorwürfen würden sie sich nicht äußern, erklärten ihre Verteidiger. Das Trio bestätigte nur die eigenen Personalien.

Beweislage für Ankläger eindeutig

Staatsanwalt Jens Reznitschek ist dennoch überzeugt, den Angeklagten die Vorwürfe nachweisen zu können. Die Beweislage sei eindeutig. Er geht davon aus, dass die Maschinenpistole dem 31-jährigen Ex-Rocker gehörte. Denn zum einen wurden seine DNA-Spuren auf dem Verschluss der Waffe und einer gefundenen Munitionspackung sichergestellt. Und zum anderen kann er sich auf die Aussage eines Zeugen stützen. Der will dabei gewesen sei, als das Trio in der Wohnung des 48-jährigen Angeklagten besprochen hatte, wie sie die Waffe loswerden können.

29-jähriger wurde mit Verstecken beauftragt

Demnach erhielt der mutmaßliche Komplize den Auftrag, die Maschinenpistole samt Schalldämpfer und Munition zu verstecken. Der hielt das Gebüsch auf dem Spielplatz für geeignet. Sein Pech: Die spielenden Jungen fanden die Waffe.

Der 29-Jährige soll deshalb gewaltigen Ärger mit dem Ex-Rocker bekommen haben.

V-Mann bringt Ermittlung ins Rollen 

Das soll der 29-Jährige selbst einem V-Mann der Polizei erzählt haben. Der habe sich zwei Wochen später bei der Polizei gemeldet und so die Ermittlungen ins Rollen gebracht, sagte heute der damals zuständige Polizeibeamte aus. Dazu gebe es auch einen umfangreichen Vermerk, der wegen des Informantenschutzes geheimgehalten worden sei.

Überraschende Wende

Das Landgericht und Amtsgericht Düsseldorf

Wird das Verfahren ausgesetzt?

Eine Aussage, die die Verteidiger der drei Angeklagten überraschte. Sie beantragten daraufhin die Aussetzung des Verfahrens, weil sie nun ihre Strategie neu überdenken müssten. Über den Antrag will das Amtsgericht bis zum nächsten geplanten Prozesstag am 12. Oktober entscheiden. Zunächst will die Polizei aber prüfen, ob sie Aussage des V-Manns freigegeben werden kann. Der Informant habe nach Angaben des Kontaktbeamten nichts dagegen. Am 19. Oktober soll dann auch der Zeuge aussagen, der damals angeblich bei dem konspirativen Treffen des Trios dabei war.

DNA-Spur sei kein Beweis

Der Verteidiger des angeklagten Ex-Rockers hatte im Vorfeld des Prozesses die Beweislage als dürftig bezeichnet. „Wir wissen alle, dass DNA auf vielfältige Weise übertragen werden kann. Das muss nicht heißen, dass er die Waffe angefasst hat“, sagte Anwalt Joachim Müller. Auch an der Glaubwürdigkeit des Zeugen hat er Zweifel „Schließlich sind dessen DNA-Spuren auch gefunden worden.“ Er wolle sich so möglicherweise nur selbst aus der Schusslinie bringen, vermutet der Anwalt.

Für den Prozess gegen das Trio hat das Amtsgericht vier Verhandlungstage reserviert. Bei einer Verurteilung drohen den drei Angeklagten bis zu vier Jahre Haft. Höhere Freiheitsstrafen darf die erste Instanz nicht verhängen.