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+ + + Infos für Arbeitnehmer + + +
Was steckt hinter der Homeoffice-Pauschale?
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Die Homeoffice-Pauschale ist eine steuerliche Entlastung für das Arbeiten von Zuhause - unabhängig vom Nachweis eines separaten Arbeitszimmers. Für jeden Tag Homeoffice gibt es fünf Euro - allerdings nur für maximal 120 Tage, also insgesamt höchstens 600 Euro.
Die Homeoffice-Pauschale wird in die sogenannte Werbungskostenpauschale eingerechnet und nicht zusätzlich gewährt. Die Werbungskostenpauschale in Höhe von 1.000 Euro wird bei der Steuerberechnung pauschal vom Einkommen abgezogen, und zwar für Ausgaben, die im Zusammenhang mit dem Beruf entstehen. Damit sinkt die Steuerlast pauschal.
Arbeitsrecht-Experten raten dazu, dass sich Arbeitnehmer eine Bestätigung vom Arbeitgeber über die Zeit im Homeoffice besorgen. Das gilt besonders dann, wenn jemand mal im Büro und mal von Zuhause aus gearbeitet hat.
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Stand: 17.12.2020
Habe ich ein Recht auf Homeoffice?
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Ein Recht auf Homeoffice gibt es auch im harten Lockdown nicht.
Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sollen prüfen, ob ihre Betriebsstätten für die Zeit vom 16. Dezember bis zum 10. Januar geschlossen werden können - entweder durch Betriebsferien oder "großzügige Homeoffice-Lösungen".
Stand: 13.12.2020
Krankschreiben per Telefon - was gilt?
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Um das Infektionsrisiko zu minimieren, dürfen sich Arbeitnehmer auch weiterhin ohne Arztbesuch per Telefon oder Videoschalte krankschreiben lassen. Eine entsprechende Sonderregelung wird bis 31. März 2021 verlängert.
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Stand: 03.12.2020
Muss ich eine Dienstreise antreten?
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Laut Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) müssen Arbeitnehmer Dienstreisen antreten, wenn diese keine "erhebliche objektive Gefahr" darstellen.
"Die bloße Befürchtung, man könne sich mit dem Coronavirus infizieren, dürfte ohne weitere objektiv begründete Anhaltspunkte nicht ausreichen, um die Teilnahme an einer Dienstreise oder sonstigen dienstlichen Veranstaltungen zu verweigern."
Konkret entschieden wird aber im Einzelfall.
Stand: 26.10.2020
Lüften im Büro - was ist zu beachten?
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Das Umweltbundesamt rät, in Innenräumen für möglichst viel Frischluft zu sorgen. Das sei notwendig zum Schutz vor Corona-Infektionen - trotz Mindestabständen und Mund-Nasen-Bedeckung.
Bei Fensterlüftung sei eine Querlüftung optimal, die über einen Durchzug über möglichst gegenüberliegende weit geöffnete Fenster Raumluft schnell gegen Frischluft austauscht. Als wirksam gelte auch eine Stoßlüftung bei weit geöffnetem Fenster (besser mehrere Fenster in einem Raum gleichzeitig) über einige Minuten Dauer.
Wenn jemand hustet oder niest, sollte sofort eine Stoßlüftung durchgeführt werden. In Räumen, in denen sich mehrere Menschen aufhalten, sei das bloße Ankippen der Fenster kaum wirksam, auch wenn dies dauerhaft erfolgt.
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Stand: 28.09.2020
Fenster auf bei Kälte - macht das krank?
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Offene Fenster bei kalter Außenluft sorgen für Erkältungen - so der Volksglaube. Die Wissenschaftsexperten von Quarks erklären dazu: Kälte verursacht zwar keine Erkältung, aber sie erschwert dem Immunsystem die Arbeit gegen die Erkältungsviren.
Doch was ist gefährlicher? Mit Erkältungsviren im Raum sitzen oder bei Kälte und mit frischer Luft? Der HNO-Arzt Bernhard Junge-Hülsing sagt dazu: Es sei wahrscheinlicher, sich in einem schlecht gelüfteten Raum bei anderen anzustecken, als durch Kälte krank zu werden, die das Immunsystem fordert.
Stoßlüften bei weit geöffneten Fenstern sorge für einen schnellen Luftaustausch und halte die Viruskonzentration in der Luft klein. Zum Schutz vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus Sars-CoV-2 empfiehlt der Mediziner daher, auch in kalten Monaten nicht auf regelmäßige Frischluft etwa im Büro zu verzichten.
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Stand: 28.09.2020
Darf mir mein Arbeitgeber den Urlaub im Risikogebiet verbieten?
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Grundsätzlich nicht: Wo ein Mitarbeiter seinen Urlaub verbringt, ist seine Privatsache. Er muss allerdings hinterher mitteilen, ob er sich in den letzten 14 Tagen in einem Risikogebiet aufgehalten hat. Das gilt auch, wenn er Kontakt zu jemandem hatte, der unter Infektionsverdacht steht oder sich tatsächlich angesteckt hat. Dann kann der Arbeitgeber verlangen, dass er sich vor der Rückkehr untersuchen lässt - auch ohne Symptome.
Stand: 07.09.2020
Bekomme ich meinen Lohn weiter bezahlt, wenn ich während der Quarantäne nicht arbeiten kann?
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Nach dem Infektionsschutzgesetz sollen Arbeitgeber ihren Mitarbeitern ihr Gehalt weiter bezahlen, auch wenn diese wegen der Quarantäne nicht zur Arbeit kommen können. Damit den Unternehmen dadurch kein Schaden entsteht, können sie sich das Geld dann von der Landesregierung zurückholen, die die Quarantäne für den Mitarbeiter verhängt hat. Damit soll verhindert werden, dass Arbeitnehmer zum Dienst kommen, weil sie finanzielle Einbußen fürchten, und damit Kollegen gefährden.
Bislang gilt diese Regelung für alle Rückkehrer aus Risikogebieten, die in Quarantäne müssen. Allerdings planen Bund und Länder eine Verschärfung des entsprechenden Paragraphen im Infektionsschutzgesetz. Demnach soll künftig der Anspruch auf Entschädigung für Einkommensausfälle gestrichen werden, wenn Arbeitnehmer in Quarantäne müssen, deren Urlaubsort schon vor dem Start der Reise als Risikogebiet galt.
Stand: 17.09.2020
Was gilt in Sachen Bildung und Ausbildung?
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Die praktische betriebliche und überbetriebliche Ausbildung unterliegt den Regelungen der "Arbeitswelt" - also den Arbeitsschutzregelungen. Sie ist in diesem Rahmen - anders als Präsenzunterricht an Schulen - weiter zulässig.
Die Regeln für zulässige Prüfungen, die nicht auf einen Zeitpunkt nach dem 10. Januar 2021 verlegt werden können, sowie deren unmittelbare Vorbereitung wurden vereinheitlicht.
Auch bereits terminierte Fahrprüfungen können durchgeführt werden - vorausgesetzt, die Infektionsschutzmaßnahmen werden eingehalten.
Stand: 16.12.2020
Was ist mit Berufspendlern? Müssen die auch in Quarantäne?
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Menschen, die sich weniger als 24 Stunden in einem Risikogebiet aufhalten, sind laut NRW-Corona-Einreiseverordnung von der Quarantäne-Regel ausgenommen.
Diese Verordnung hatte das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster Ende November außer Kraft gesetzt. Bis zu einer neuen Verordnung besteht für Einreisende aus ausländischen Risikogebieten in NRW demnach generell weiterhin keine Quarantänepflicht.
Eine neue Corona-Einreiseverordnung für NRW soll es laut Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) in den nächsten Tagen geben. Der Bund habe bei der Ausarbeitung Unterstützung zugesagt, sagte Laschet. Die neue Quarantäne-Regelung müsse zielgerichtet die Regionen, die noch größere Risikogebiete seien als Deutschland, erfassen. "So viele Gebiete sind das aber nicht", sagte Laschet.
Stand: 13.12.2020
Müssen Bonuszahlungen versteuert werden?
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Arbeitnehmer, die eine Bonuszahlung bis zu einem Betrag von 1.500 Euro bekommen, müssen diese nicht versteuern. Die Regelung gilt laut Bundesfinanzministerium für alle Boni, die zwischen dem 1. März und dem 31. Dezember 2020 ausgezahlt werden.
Beschäftigte in der Altenpflege bekommen einen einmaligen Pflegebonus. Die höchste Prämie erhalten Vollzeitbeschäftigte in der direkten Pflege und Betreuung. Die Länder und die Arbeitgeber können die Prämien auf bis zu 1.500 Euro aufstocken. Das Geld sollte Mitte Juli an die Arbeitgeber überwiesen und mit der folgenden Gehaltsabrechnung an die Beschäftigten ausgezahlt werden.
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Stand: 31.07.2020
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+ + + Finanzhilfen + + +
Wirtschaftshilfe, Überbrückungshilfe, Schnellkredite - welche Hilfen gibt es aktuell?
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Der Bund will im Zuge des harten Lockdowns ab dem 16. Dezember die Corona-Hilfen für Unternehmen deutlich ausweiten. Demnach wird der Höchstbetrag bei der sogenannten Überbrückungshilfe III von 200.000 Euro auf 500.000 Euro erhöht. Der maximale Zuschuss ist geplant für direkt und indirekt von Schließungen betroffene Unternehmen.
Für diese Firmen soll es außerdem Abschlagszahlungen ähnlich wie bei November- und Dezemberhilfen geben. Der Handel könne mit den Schließungen verbundene Wertverluste von Waren steuermindernd ansetzen.
Produzierende Unternehmen und Handwerksbetriebe sollen nicht schließen. Wohl aber werden die Firmen aufgefordert, vor, um und nach Weihnachten die in diesen Tagen ohnehin meist ausgedünnte Produktion herunterzufahren.
Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sollen prüfen, ob ihre Betriebsstätten für die Zeit bis zum 10. Januar geschlossen werden können - entweder durch Betriebsferien oder "großzügige Homeoffice-Lösungen".
Wenn größere Unternehmen Unterstützung brauchen, wird nach EU-Beihilferecht entschieden. Der Bund will insgesamt rund 30 Milliarden Euro für die Finanzhilfe ausgeben.
Weitere Unterstützung gibt es über:
- KfW-Schnellkredite (künftig auch Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten; bis zu 300.000 Euro )
- Überbrückungshilfen (Zuschüsse zu betrieblichen Fixkosten)
Stand: 13.12.2020
Was ist mit Kurzarbeitergeld wegen Corona?
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Das Kurzarbeitergeld wurde aufgestockt: Die Bezüge sind derzeit generell höher. Zuerst gab es einen Anstieg auf 60 Prozent des entgangenen Nettolohns, dann auf 70 Prozent ab dem vierten Monat und ab dem siebten Monat auf 80 Prozent. Für Eltern steigen die Leistungen zunächst auf 67 Prozent, ab dem 4. Bezugsmonat auf 77 Prozent und ab dem 7. Bezugsmonat auf 87 Prozent.
Die Möglichkeit, Kurzarbeitergeld zu erhalten, soll es bis Ende 2021 geben. Das hat der Koalitionsausschuss am 25.08.2020 beschlossen.
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Stand: 25.08.2020
Überbrückungsgeld: Können Firmen und Selbstständige noch Anträge stellen?
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Die Überbrückungshilfe bietet finanzielle Unterstützung für kleine und mittelständische Unternehmen, Selbstständige und gemeinnützige Organisationen. Sie hilft, Umsatzrückgänge während der Coronakrise abzumildern. Die Förderung ist ein gemeinsames Angebot von Bund und Ländern.
Sie wurde verlängert bis Ende des Jahres. Die Überbrückungshilfe II umfasst die Fördermonate September bis Dezember 2020. Anträge für diesen Zeitraum können ab sofort gestellt werden. Um die Überbrückungshilfe zu beantragen, sollen sich Antragsteller an einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Rechtsanwalt wenden. Die Antragsfrist endet am 31. Januar 2021.
Für die sogenannte Überbrückungshilfe III wird der Höchstbetrag von 200.000 Euro auf 500.000 Euro erhöht. Der maximale Zuschuss ist geplant für direkt und indirekt von Schließungen betroffene Unternehmen.
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Stand: 13.12.2020
Finanzprobleme: Wie kommen Unternehmer jetzt an einen Kredit?
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Bis Jahresende steht ein KfW-Sonderprogramm zur Verfügung. Es beinhaltet zinsgünstige Kredite mit vereinfachter Risikoprüfung bis zu zehn Millionen Euro geben. Beantragt werden müssen sie über die Hausbank.
Bürgschaften gibt es über die Bürgschaftsbank - allerdings nur für Unternehmen, die sich nicht bereits am 31.12.2019 in finanziellen Schwierigkeiten befunden haben.
Steuerzahlungen können gestundet werden, Vorauszahlungen angepasst und Vollstreckungsmaßnahmen ausgesetzt werden.
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Stand: 01.12.2020
Kein Geld wegen Corona: Welche Hilfe gibt es für Studierende?
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Studierende können wieder Nothilfe beantragen. Das Bundesbildungsministerium will mit dem Geld alle unterstützen, die wegen der Corona-Pandemie finanzielle Probleme haben.
Hier gibt es weitere Infos:
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Stand: 26.11.2020
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+ + + Infos für Selbstständige + + +
Corona-Soforthilfe zurückzahlen - was gilt?
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Im Frühjahr gab es 9.000 Euro als Soforthilfe für viele Kleinstunternehmer oder Solo-Selbstständige. Wer allerdings so hohe Verluste nicht nachweisen kann, soll das Geld zurückzahlen. Bis Ende September wurden einem Bericht der "Welt am Sonntag" zufolge 560 Millionen Euro zurück überwiesen, davon allein 170 Millionen Euro aus NRW. Bisher waren das wohl freiwillige Rückzahlungen.
Das NRW-Wirtschaftsministerium hat im Oktober abschließend geprüft, wer Anrecht auf wie viel Soforthilfe hatte. Für Rückzahlungen ist dann Zeit bis Ende März.
Insgesamt hatte der Bund knapp 14 Milliarden Euro Corona-Soforthilfe bereitgestellt, einige Bundesländer wie NRW hatten diese Summe noch
Stand: 13.12.2020
Bekomme ich eine Entschädigung, wenn ich als Selbstständiger unter Quarantäne gestellt wurde?
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Selbstständige unter Quarantäne bekommen wie Arbeitnehmer eine Entschädigung, sagt Michael Felser, Fachanwalt für Arbeitsrecht. Sie können sich direkt an die Landschaftsverbände wenden und bekommen dort die nötigen Formulare.
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Stand: 31.07.2020
Was ist mit den Stipendien für Gründer und Start-ups?
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Damit Gründer und Start-ups durch die Corona-Krise kommen, vergibt die Landesregierung entsprechende Förderstipendien. Außerdem gibt es für betroffene Start-ups Förderprogramme über die NRW.Bank.
Mit einem Start-up-Kredit können junge Unternehmen ein Darlehen von bis zu 200.000 Euro mit einer Laufzeit von sechs Jahren beantragen.
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Stand: 13.12.2020
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+ + + Infos zum Arbeitslosengeld + + +
Was ist mit Arbeitslosen?
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Die Arbeitsagenturen und Jobcenter bieten persönliche Gespräche an - aber nur, wenn vorab ein Termin vereinbart wurde.
"Bitte kommen Sie nur nach Aufforderung persönlich in die Arbeitsagentur, ins Jobcenter oder die Familienkasse", heißt es.
Eine Arbeitslosmeldung und Anträge auf Geldleistungen können online gestellt werden.
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Stand: 21.08.2020
Gibt es länger oder mehr Arbeitslosengeld?
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In der Corona-Krise ist es schwierig, eine neue Stelle zu finden. Deshalb wird das Arbeitslosengeld für diejenigen um drei Monate verlängert, deren Anspruch zwischen dem 1. Mai 2020 und dem 31. Dezember 2020 enden würde. Betroffene werden informiert.
Eine Erhöhung des Arbeitslosengeldes ist nicht geplant.
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Stand: 21.08.2020
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+ + + Allgemeine Fragen zu Corona, Job und Finanzen + + +
Gibt es finanzielle Hilfen für Alleinerziehende?
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Ja. Weil Alleinerziehende besonders unter den Folgen der Corona-Krise leiden, werden sie steuerlich entlastet. Der sogenannte "Entlastungsbetrag" steigt für die Jahre 2020 und 2021 von bisher 1.908 Euro auf 4.008 Euro. Das teilte die Landesregierung am 14. Juli mit.
Die NRW-Finanzämter sollen den höheren Freibetrag bei der Steuererklärung automatisch gewähren. Ausnahme: Wer erstmals eine Steuererklärung in der Steuerklasse II einreicht, muss den Entlastungsbetrag extra beantragen. Infos und Formulare gibt es bei der Finanzverwaltung.
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Stand: 14.07.2020
Darf ich aus Angst vor Ansteckung mit Corona zu Hause bleiben?
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Einfach nicht zur Arbeit zu erscheinen, ist nicht zu empfehlen. Arbeitsverweigerung kann zu einer Abmahnung oder sogar zur Kündigung führen. Nur wenn das Unternehmen trotz konkreter Infektionsfälle oder trotz einer Aufforderung durch die Behörden keine Schutzmaßnahmen ergreift, könnten Arbeitnehmer sich weigern.
Stand: 07.09.2020
Gibt es Lohnfortzahlung, wenn das Kind in Quarantäne oder verlängerte Ferien geschickt wird?
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Wenn Eltern durch vorgezogene oder verlängerte Weihnachtsferien oder durch eine Aussetzung der Präsenzpflicht in der Schule nicht arbeiten können, sollen sie für bis zu zehn Wochen 67 Prozent ihres Verdienstausfalls vom Staat ersetzt bekommen.
Bei Quarantäne: Pro Elternteil werden bis zu zehn Wochen gewährt, für Alleinerziehende gelten 20 Wochen. Ab der 7. Woche beträgt die Entschädigung 67 Prozent des Verdienstausfalls, aber maximal 2.016 Euro. Die Regelung gilt für Eltern, die Kinder im Alter bis zwölf Jahre betreuen.
Sonderfall Infektion: Wenn ein Kind infiziert ist, gibt es eine Krankschreibung vom Arzt. Auch dann dürfen Eltern zu Hause bleiben, es besteht Anspruch auf Kinderkrankengeld - wenn das Kind das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Nach einem Beschluss vom 27. August bekommt jeder Elternteil jetzt für bis zu 15 Arbeitstage Krankengeld. Alleinerziehende erhalten bis zu 30 Tage Krankengeld, wenn das Kind krank ist.
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Stand: 16.12.2020
Welche Verkehrsmittel sollte ich benutzen?
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Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe empfiehlt, für den Weg von und zur Arbeit mit dem Fahrrad oder dem Auto zu fahren - oder zu Fuß zu gehen. In öffentlichen Verkehrsmitteln sollten Mund-Nasen-Schutz getragen und der Mindestabstand zu den Mitfahrenden gehalten werden. Außerdem sollten die verkehrsarmen Randzeiten genutzt werden - sofern das möglich ist. Von Fahrgemeinschaften mit Mitgliedern aus mehreren Haushalte rät das BBK ab.
Das Bundesarbeitsministerium wirbt für den Arbeitsweg auf dem Fahrrad, um die Ansteckungsgefahr zu reduzieren.
Stand: 31.07.2020
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Weitere Antworten zu Corona
Antworten auf Fragen zu Corona und den Themen Masken, Gesundheit, Alltag, Reisen und Bildung finden Sie in den weiteren FAQ.
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Stand: 16.12.2020, 13:16