Nährwerttabelle auf einer Lebensmittelverpackung

Kritik an neuer Lebensmittelkennzeichnung

Stand: 13.12.2016, 10:35 Uhr

  • Seit 13. Dezember neue Kennzeichungspflicht für Lebensmittel
  • Alle Angaben bezogen auf 100 Milliliter oder 100 Gramm
  • Verbraucherschützer fordern Ampel

Von diesem Dienstag (13.12.2016) an müssen vorverpackte Lebensmittel EU-weit mit einer einheitlichen Tabelle gekennzeichnet werden, die Nährstoffgehalte immer bezogen auf 100 Gramm oder 100 Milliliter angibt - und zwar für den Brennwert, Fett, gesättigte Fettsäuren, Kohlenhydrate, Zucker, Eiweiß und Salz. Viele Hersteller geben diese Werte bereits an.

"Wichtig ist, dass die Angaben verpflichtend und einheitlich sind", sagt Sophie Herr von der Verbraucherzentrale. Komplett zufrieden sind die Verbraucherschützer mit der neuen Regelung aber nicht. Denn es sei für den Verbraucher weiterhin sehr schwer einzuschätzen, ob die angegebene Menge an Zucker oder Fett im Verhältnis sehr hoch oder eher niedrig ist. Zur schnellen Orientierung auf einen Blick bräuchte es aber etwa eine Markierung in den Ampelfarben rot, gelb und grün für einen hohen, mittleren oder niedrigen Nährwertgehalt.

Angaben im Kleingedruckten

Zudem seien Alkohol, lose Ware, aber auch Pralinen oder Teegebäck von der Regelung ausgenommen. Kritik gab es auch von der Verbraucherorganisation Foodwatch. Die Experten bemängeln, dass die Industrie die Angaben weiter im Kleingedruckten auf der Packungsrückseite verstecken dürfe.