Neuer Abschnitt
1. Gremium diskutiert über Kulturwandelprozess im WDR
Im vergangenen Jahr hat der WDR die ehemalige Gewerkschafterin und EU-Kommissarin Dr. Monika Wulf-Mathies damit beauftragt, den seit drei Jahren laufenden Kulturwandelprozess im Sender zu evaluieren. Zusätzlich hat auch der WDR die Maßnahmen sowie das Stimmungsbild unter den Mitarbeitenden überprüft. In der Sitzung stellten WDR-Verwaltungsdirektorin Dr. Katrin Vernau und Personalratsvorsitzende Christiane Seitz dem Rundfunkrat die wesentlichen Ergebnisse vor. Beide Evaluationsergebnisse zeigten unabhängig voneinander, dass der Kulturwandelprozess von den Mitarbeitenden überwiegend positiv bewertet werde, so Dr. Vernau. Beispielsweise sei die Kommunikation und Vernetzung intensiviert und Instrumente wie das Führungskräfte-Feedback oder Jahresgespräche gut genutzt worden. Christiane Seitz betonte, dass der Kulturwandel ein fortdauernder Prozess sei, der nicht von heute auf morgen erreicht werden könne. Ziel des Personalrats sei, weiter aktiv daran mitzuarbeiten, dass der Kulturwandel gelinge. Nach einer kritischen Diskussion begrüßte das Gremium die bereits umgesetzten Maßnahmen als einen guten Schritt in die richtige Richtung.
Mit den Maßnahmen zur Verbesserung des Betriebsklimas reagiert der WDR auf die Erfahrungen aus der #MeToo-Debatte. Bereits 2018 hatte sich der Rundfunkrat anlässlich der damaligen Belästigungsvorwürfe im WDR zu den eingeleiteten Maßnahmen positioniert.
2. Rundfunkrat prüft ‚sportschau.de‘ – Sachkommission nimmt Arbeit auf
Für die Online-Angebote des WDR schreibt der Medienstaatsvertrag ein gesondertes Genehmigungsverfahren („Dreistufentest“) vor. Die vom Rundfunkrat hierfür eingesetzte Sachkommission hat ihre Arbeit aufgenommen und die beauftragten Marktgutachten in erster Lesung beraten. Die Vorsitzende der Sachkommission Dreistufentests, Corinna Blümel, fasste das Gutachten der Firma Goldmedia für sportschau.de in der Sitzung zusammen. Demnach werden die geplanten Änderungen nach ihrer Umsetzung im Markt für den ökonomischen Wettbewerb im Bereich der Sportberichterstattung „nur geringe bis sehr geringe Auswirkungen“ haben. In den kommenden Monaten wird sich die Sachkommission unter anderem mit der Frage beschäftigen, in welchem Umfang das Angebot in qualitativer Hinsicht zum publizistischen Wettbewerb beitragen wird und ob der finanzielle Aufwand in vertretbarem Verhältnis zum gewonnenen Public Value steht. Mit einer endgültigen Beschlussfassung durch den Rundfunkrat ist im Spätsommer 2022 zu rechnen.
3. Änderungen der ARD-Werberichtlinien vom Rundfunkrat genehmigt
Der Rundfunkrat hat den Änderungen der ARD-Werberichtlinien zugestimmt, die unter anderem durch den neuen Medienstaatsvertrag notwendig geworden waren. Zuvor hatte der Programmausschuss des Rundfunkrats unter Leitung von Petra Kammerevert MdEP über die neuen Richtlinien beraten und dem Gremium die Zustimmung empfohlen. Die Fachausschussvorsitzende betonte, dass die Richtlinien nur wenige, aber sehr sinnvolle inhaltliche Änderungen enthielten. Beispielsweise sei jetzt die Kennzeichnung von Produktionshilfen bereits ab einem Wert von 100 Euro verpflichtend, wenn zugleich ein Prozent der Produktionskosten erreicht seien. Insgesamt verfolgten die Richtlinien das Ziel, redaktionelle Programminhalte deutlich von Werbung und Sponsoring zu trennen. Der Rundfunkrat schloss sich der Einschätzung seines Programmausschusses an.
4. Beteiligungsbericht des WDR zur Kenntnis genommen
Einmal jährlich informiert der WDR seine Gremien über sämtliche Beteiligungen an privatwirtschaftlichen Unternehmen. In der heutigen Sitzung nahm der Rundfunkrat den Bericht für 2021 zur Kenntnis. Demnach ist der WDR im Betrachtungsjahr zwar keine neue direkte Unternehmensbeteiligung eingegangen, jedoch hat die WDR mediagroup GmbH in Form der ARD Plus GmbH eine neue Tochtergesellschaft gegründet. Unternehmenszweck ist die Einrichtung und der Betrieb einer eigenen Video-on-Demand-Plattform, um Inhalte auch nach Ablauf der gesetzlichen Verweildauer noch kommerziell vermarkten zu können. Der Beteiligungsbericht wurde zuvor im Haushalts- und Finanzausschuss unter dem Vorsitz von Gisela Hinnemann beraten. Der Bericht wird nach Abschluss der Beratungen auf wdr.de veröffentlicht.
5. 23. KEF-Bericht an den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen
Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) hat am vergangenen Freitag ihren 23. Berichtvorgelegt. Dieser Zwischenbericht beschreibt und bewertet die finanzielle Situation der Rundfunkanstalten, ohne eine neue Empfehlung für die Höhe des Beitrags abzugeben. Vielmehr bestätigen die Finanzprüfer der KEF, dass die Sender mit dem aktuellen Beitrag von monatlich 18,36 Euro bis zum Ende der laufenden Beitragsperiode 2024 ausreichend finanziert sind. Zur weiteren Beratung hat der Rundfunkrat den Bericht an seinen Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen.
6. ‚Maischberger‘-Produktionsvertrag mehrheitlich genehmigt
Nach einer kritischen Debatte hat der Rundfunkrat eine Erweiterung des Produktionsvertrags für die Talkshow ‚Maischberger. die Woche‘ mehrheitlich genehmigt. Die Sendung soll künftig zusätzlich dienstagabends im Ersten ausgestrahlt werden. Die Entscheidung ist Teil der ARD-Programmreform, die das übergeordnete Ziel verfolgt, im Ersten und in der ARD Mediathek ein attraktives Angebot für die gesamte Bevölkerung zu schaffen. Das Gremium steht einer Erhöhung der Anzahl von Talkshows im Ersten grundsätzlich kritisch gegenüber und forderte den WDR auf, in den nächsten Monaten einen Vorschlag für ein alternatives Konzept zu erarbeiten, wie der Sendeplatz am Dienstagabend nach Ende der Vertragslaufzeit 2023 strategisch sinnvoll gefüllt werden kann. Bereits im September 2020 stimmte der Rundfunkrat dem ursprünglichen Vertrag zu und formulierte in diesem Zusammenhang ebenfalls klare Erwartungen an Sender und Redaktionen.
Bei Produktionen des WDR ist der Rundfunkrat gemäß WDR-Gesetz immer dann zu befassen, wenn die finanzielle Beteiligung des WDR eine bestimmte Höhe erreicht. Die Genehmigung erfolgte auf Grundlage einer Empfehlung des WDR-Verwaltungsrats.
7. Ausblick
Der WDR-Rundfunkrat tagt öffentlich, als nächstes am 31. März 2022 voraussichtlich im Gürzenich Köln. Hier finden sich Tagesordnungen, Protokolle und Informationen über das Gremium, seine Aufgaben und Arbeitsergebnisse.
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