Banner WDR Unternehmen
Zukunft des öffentlich-rechtlichen Rundfunks

Stellungnahme zur Zukunft des öffentlich-rechtlichen Rundfunks

Stand: 30.11.2022, 16:45 Uhr

Der WDR-Rundfunkrat

  • hält das duale Rundfunksystem in Deutschland mit einem starken und unabhängigen öffentlich-rechtlichen Rundfunk für konstitutiv für unsere Demokratie und begrüßt daher ausdrücklich die Bestätigung des Auftrages des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im Dritten Medienänderungsstaatsvertrag, in dem erneut festgeschrieben wurde, dass er Angebote für alle unterbreiten muss und diese sowohl der Kultur, Bildung, Information, Beratung und Unterhaltung dienen müssen.
  • unterstützt deshalb den Vorschlag von WDR-Intendant Tom Buhrow, eine erkennbar notwendige Debatte über den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Deutschland und die Möglichkeiten einer umfassenden Reform ehrlich und grundsätzlich zu führen. Die Debatte muss in der Öffentlichkeit und im öffentlich-rechtlichen Rundfunk geführt werden. Deshalb beteiligt sich der Rundfunkrat als Vertreter der Allgemeinheit an dieser Debatte.
  • unterstreicht die strukturellen und programmlichen Reformspielräume, die bereits heute im Verantwortungsbereich der Sender liegen und welche durch den Dritten Medienänderungsstaatsvertrag noch erkennbar ausgeweitet werden. Der Rundfunkrat erwartet von den Intendantinnen und Intendanten, diese Spielräume zu nutzen und die Gremien sowie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Sender in die Diskussion einzubeziehen.
  • appelliert an die politischen Verantwortungsträgerinnen und Verantwortungsträger, den Prozess zur Zukunftssicherung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks fortzusetzen und weitere grundlegende Veränderungen auf der Basis des im Dritten Medienänderungsstaatvertrag festgeschriebenen grundsätzlichen Auftrages des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu ermöglichen. Hieran sind auch die plural zusammengesetzten Rundfunkräte zu beteiligen, die die Interessen der Allgemeinheit in den Sendern vertreten.
  • wird aktiv Optimierungsprozesse mitgestalten, nicht zuletzt dank der neuen Zuständigkeiten, die sich aus dem Medienänderungsstaatsvertrag ergeben, so z.B. inhaltliche und formale Qualitätsstandards für die Programme festzusetzen und diesbezügliche Qualitätsrichtlinien aufzustellen. Das Gremium wird unabhängig von politischen Novellierungen auch die eigene Arbeit regelmäßig überprüfen und im Rahmen der bestehenden rechtlichen Möglichkeiten fortentwickeln.