WDR und Gewerkschaften verständigen sich auf Tarifabschluss

Stand: 17.12.2019, 09:01 Uhr

WDR und Gewerkschaften haben sich am 16. Dezember 2019 nach einem mehr als achtstündigen Verhandlungsmarathon auf ein Tarifergebnis verständigt.

Verwaltungsdirektorin Dr. Katrin Vernau, die die Verhandlungen für den WDR geführt hat: „Es war ein zähes Ringen um eine Lösung, die allen Seiten gerecht wird. Ich freue mich sehr, dass uns noch in diesem Jahr der Durchbruch gelungen ist. Besonders wichtig ist mir, dass wir trotz unsicherer Rahmenbedingungen Sicherheit geschaffen haben, und dass der Abschluss durch die Einmalzahlungen auch eine soziale Komponente hat.“

Der Abschluss sieht für feste ebenso wie für freie Mitarbeiter*innen eine Tarifsteigerung von insgesamt 6,75 Prozent vor. Daneben gibt es hohe Einmalzahlungen, die teilweise noch in diesem Jahr ausgezahlt werden. Der Tarifvertrag hat eine Laufzeit von 36 Monaten bis zum 31.3.2022.

Die Tarifpartner stellen dieses Tarifergebnis unter gegenseitigen Gremienvorbehalt. Abschließend verständigen sich die Tarifpartner auf ein Maßregelungsverbot zugunsten derjenigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die sich an den Streikaktionen der Gewerkschaften beteiligt haben.

Im Einzelnen wurde unter anderem Folgendes vereinbart:

Festangestellte Mitarbeiter*innen
Festangestellte Mitarbeiter*innen erhalten rückwirkend ab 1.4.2019 eine Tarifsteigerung von 2,25% sowie von jeweils 2,25% ab 1.4.2020 und 1.4.2021. Hinzu kommen eine Einmalzahlung von 900 Euro (Auszahlung Ende Dezember 2019, Umwandlung der angekündigten Abschlagszahlung) sowie eine Einmalzahlung von 300 Euro (Auszahlung im Juni 2020, enthält die nachträgliche Anpassung von Urlaubs- und Weihnachtsgeld 2019). Für Arbeitnehmer*innen, die ab dem 1.1.2020 erstmals angestellt werden, gilt der besondere Steigerungsbetrag (§ 3 des TV) nicht.

Befristet Beschäftigte einschließlich Azubis behalten bei Bewerbungen ihren internen Status bis zu sechs Monaten nach Beendigung ihres Vertrages.

Freie Mitarbeiter*innen

Freie Mitarbeiter*innen erhalten eine einheitliche Honoraranhebung (Mindesthonorare) von 4,5% ab 1.2.2020 und 2,25% ab 1.4.2021. Für längere Formate werden jeweils weitere Erhöhungen von 1% zum 1.4.2020 und 1.4.2021 vorgenommen. Hinzu kommen Einmalzahlungen von 900 Euro (Auszahlung 2. Januar 2020, Stichtag 1. Dezember 2019), 600 Euro (Auszahlung Ende Juni 2020, Stichtag 1. Juni 2020) sowie 400 Euro (Auszahlung Ende April 2021, Stichtag 1. April 2021).

Auszubildende
Auszubildende erhalten je 50 Euro mehr ab 1.4.2019, 1.4.2020 und 1.4.2021. Für Volontäre Auszubildende und Trainees gibt es eine Einmalzahlung von 360 Euro (Auszahlung Ende Dezember, Umwandlung der angekündigten Abschlagszahlung). Zudem gibt es eine Einmalzahlung von 120 Euro (Auszahlung im Juni 2020, enthält die nachträgliche Anpassung von Urlaubs- und Weihnachtsgeld 2019).


Rentner*innen
Rentner*innen erhalten eine Steigerung von 1,25% rückwirkend ab 1.4.2019 sowie jeweils 1,25% ab 1.4.2020 und 1.4.2021. Zudem gibt es eine Einmalzahlung von 43 Euro für Gesamtversorgte. Es entfällt die rückwirkende Erhöhung von Urlaubs- und Weihnachtsgeld 2019.