Eine kinderfreundliche Hausordnung

Wohnungsgesellschaft Aachen

Die gemeinnützige Wohnungsgesellschaft Aachen hat aufgrund einer Inititiatve des Deutschen Kinderschutzbundes und des Jugendhilfeausschusses der Stadt Aachen eine kinderfreundliche Hausordnung entwickelt, die seit 1997 in einer Wohnanlage mit 110 Wohnungen angewendet wird.

Diese Hausordnung trägt dem Spielbedürfnis der Kinder Rechnung und berücksichigt diese bei Streitigkeiten. Ausdrücklich werden Kinder dazu aufgefordert, bei Konflikten ihre Meinung zu sagen. Die erwachsenen Anwohner werden auf die Rechte der Kinder aufmerksam gemacht.

Begründung der Jury 1998 für den Sonderpreis

Die Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft Aachen hat den Sonderpreis zuerkannt bekommen, weil sie das Lebensumfeld für zahlreiche Kinder verbessert hat, obwohl Kinderrechte nicht im Mittelpunkt ihrer Hauptaufgaben stehen.

Die Jury wertete die Formulierungen in der Hausordnung als Schritt in die richtige Richtung. Hier wird die Fürsorgepflicht auch für jüngere Mieter ernstgenommen - dies bedeutet zwar noch nicht, dass Kinderinteressen im Wohnumfeld völlig gewahrt sind, es macht aber deutlich, dass es im Prinzip jeder Institution möglich ist, in ihrem Zuständigkeitsbereiche Kinderrechte besser zu verankern.

Die Hausordnung aus Aachen ist leicht  von anderen Wohnungssbaugesellschaften zu übernehmen. Mit der Sonderauszeichnung möchte die Jury auch andere Organisationen ermuntern, die Kinderrechte in allen Bereichen umzusetzen. Damit werden die Rechte der Kinder auf freien Spielraum, auf Entfaltung und Mitbestimmung , auf Gleichbehandlung und Meinungsäußerung leichter realisierbar.