Öffentliche Sitzung

Inhalte und Debatten

Themen vom 27. März 2015

1. Öffentlichkeit

Am 27. März 2015 tagte der WDR-Rundfunkrat öffentlich – wie ab sofort jeden Monat, soweit die Beratungsthemen dies zulassen. Für die Agenda des öffentlich-rechtlichen Aufsichtsgremiums interessierten sich vergangene Woche rund 30 externe Gäste plus Zuhörer/innen aus dem Haus. Neben Berichten der Vorsitzenden und des Intendanten zählten die Strategie für das Programm des WDR-Hörfunks und das Thema „förmliche Programmbeschwerden“ zu den Schwerpunkten. Vorlagen und Dokumente zur Sitzung können nur an Mittglieder des Rundfunkrats ausgegeben werden. Damit Zuhörer/innen der Sitzung trotzdem folgen konnten, erläuterte die Vorsitzende Ruth Hieronymi die Tagesordnungspunkte. Zudem stand sie den Besucher/innen nach der Sitzung persönlich Rede und Antwort.

Gab es für Gäste bereits in den Vorjahren zahlreiche Gelegenheiten, die Arbeit des Gremiums zu beobachten, hat der WDR-Rundfunkrat Anfang des Jahres beschlossen, regelmäßig öffentlich zu tagen. Das Gremium sieht darin eine wichtige Maßnahme, seine Arbeit noch transparenter zu gestalten. Über Termine und Themen seiner Arbeit informiert das Gremium auch auf seiner Internetseite (wdr-rundfunkrat.de).

2. Programmbeschwerden

Wie ist mit Kritik aus dem Publikum umzugehen? Täglich erreichen den Rundfunkrat Anregungen von Zuschauer/innen, Hörer/innen und Internetnutzer/innen des WDR. „Wir sehen Eingaben und Beschwerden des Publikums als Chance, das Angebot des WDR noch zu verbessern“, betont die Rundfunkrats-Vorsitzende Ruth Hieronymi. Auch das Instrument der „förmlichen Programmbeschwerde", das nach dem WDR-Gesetz allen Bürgerinnen und Bürgern offensteht, wenn sie Programmgrundsätze verletzt sehen, sei Ausweis einer freiheitlichen Medienlandschaft und einer lebendigen Demokratie. Das Gremium und besonders sein Programmausschuss befasse sich ausführlich mit jedem Fall, selbst wenn in der Regel die hohe gesetzliche Hürde der Verletzung eines Programmgrundsatzes nicht als überschritten angesehen werden könne. In den Beratungen mit Programmverantwortlichen des WDR entstünden aber häufig konstruktive Vorschläge – sowohl für den Umgang mit redaktionellen Fehlern als auch für den Dialog mit dem Publikum.

In seiner Sitzung am 27. März 2015 hat der WDR-Rundfunkrat nach intensiver Vorarbeit zehn formale Programmbeschwerden einstimmig abgelehnt. Alle stammten vom Verein „Ständige Publikumskonferenz der öffentlich-rechtlichen Medien“, die seit Beginn der Ukraine-Krise zahlreiche Beschwerden bei verschiedenen Sendern einreicht. „Natürlich behandeln wir auch diese Beschwerden mit zum Teil kleinstteiligen Einzelfragen sehr sorgfältig“, sagt Petra Kammerevert, Vorsitzende des Programmausschusses. „Programmgrundsätze waren aber in keinem Fall verletzt“.

Um seine Rolle im Beschwerdemanagement weiter zu stärken, beschloss das Gremium Anregungen zur anstehenden Novelle des WDR-Gesetzes. Künftig sollte im Gesetz das Recht verankert sein, in Fällen von Programmbeschwerden auch auf externe Expertise zurückgreifen zu können. Zudem plädiert das Gremium für die Möglichkeit, ähnlich wie im Petitionsrecht, Beschwerden zurückweisen zu können, wenn parallel Gerichtsverfahren anhängig sind.

3. Programmstrategie Hörfunk

Nachdem der Verwaltungsrat des WDR die neue Struktur und personelle Veränderungen im Hörfunk genehmigt hatte, ging es im WDR-Rundfunkrat Ende März um die programmstrategische Ausrichtung. Die sechs Wellen des WDR sollen sich optimal ergänzen, wertvolle Programminhalte besser nutzen und möglichst viele Hörer/innen in NRW erreichen und an sich binden. Das Gremium stimmte dieser Ausrichtung des Hörfunks zu. Dabei legten die WDR-Rundfunkräte besonderen Wert auf die Vorgabe, dass die einzelnen Wellen auch nach der Reorganisation in ihrem jeweiligen Profil weiter geschärft werden müssen. Der WDR-Rundfunkrat wird sich die Entwicklung des WDR-Hörfunks konstruktiv-kritisch begleiten und sich über die programmlichen Fortschritte durch die Reorganisation unterrichten lassen.

4. Neues WDR-Gesetz

Medienpolitik zählt zu den Schwerpunkten der Arbeit des WDR-Rundfunkrats. So engagiert sich das Gremium selbstverständlich auch mit Blick auf die anstehende Novellierung des WDR-Gesetzes. Dazu hatte die Landesregierung NRW alle interessierten Bürger/innen aufgerufen, sich mit Meinungen und Anregungen an einer Online-Konsultation zu beteiligen. Für den WDR-Rundfunkrat hat die Vorsitzende eine Stellungnahme abgegeben. Darin fasste sie die Anregungen zum neuen Gesetz zusammen, die das Gremium in zahlreichen Beratungen erarbeitet hatte. Die Vorschläge zielen vor allem auf die Stärkung des Rundfunkrats und seiner Unabhängigkeit. Die Bilanz der weiterhin eingegangen Beiträge zeigt: Mit diesen Forderungen liegt das Gremium auch auf der Linie der Allgemeinheit, deren Interessen der Rundfunkrat im WDR vertritt. 

5. Jugendangebot von ARD und ZDF

Als Chance besonders auch für den WDR hatte der Rundfunkrat die Entscheidung der Ministerpräsidenten der Länder begrüßt, ARD und ZDF mit dem Konzept für ein gemeinsames Jugendangebot im Internet zu beauftragen. Die öffentlich-rechtlichen Aufsichtsgremien werden die Arbeit an diesem Konzept engagiert begleiten, im WDR-Rundfunkrat wird es voraussichtlich in der April-Sitzung vorgestellt und beraten.

6. Ausblick auf die nächste Sitzung

Die öffentliche Sitzung am 23. April 2015 in Köln startet voraussichtlich um 14:15 Uhr. Die Tagesordnung findet sich vorab auf der Internetseite des Gremiums (wdr-rundfunkrat.de). Dort finden sich auch weitere Informationen über Sitzungen, Mitglieder und Aufgaben des Gremiums.

Anmeldungen zur öffentlichen Sitzung nimmt die Geschäftsstelle des Rundfunkrats gerne per E-Mail an rundfunkrat@wdr.de entgegen.

Zwar dürfen sich externe Gäste während der Sitzung nicht zu Wort melden. Im Anschluss besteht aber die Möglichkeit, sich mit der Vorsitzenden oder einem anderen verantwortlichen Mitglied des Rundfunkrats persönlich auszutauschen.