Sitzungen

Themen und Termine

Stand: 06.05.2015, 15:37 Uhr

Themen der vergangenen Sitzung

Rundfunkrat überprüft WDR-Internetauftritt
Jugendangebot von ARD und ZDF
Medienpolitik
Programmbeschwerden
In aller Freundschaft
Ausblick auf die nächsten Sitzungen

1. Rundfunkrat überprüft WDR-Internetauftritt

Der WDR plant die Überarbeitung (Relaunch) seines Internetangebots unter wdr.de. Das soll die Angebote für die Nutzerinnen und Nutzer leichter auffindbar machen und die Interaktion mit dem Publikum stärken. Nach dem „Genehmigungsverfahren des WDR für neue oder veränderte Telemedien und für ausschließlich im Internet verbreitete Hörfunkprogramme“ ist es Sache des WDR-Rundfunkrats zu prüfen, ob für eine solche Änderung ein formelles Genehmigungsverfahren durch einen sog. Drei-Stufen-Test erforderlich ist.

Für den geplanten Relaunch ist dies nicht der Fall, fasst Ruth Hieronymi, Vorsitzende des WDR-Rundfunkrats, zusammen. Die Beratungen des Rundfunkrats und seiner drei Fachausschüsse hatten übereinstimmend ergeben: „Die grundlegende thematische Ausrichtung bleibt gleich. Es gibt keine substantielle Änderung der Angebotsmischung von wdr.de. Die Zielgruppe bleibt, denn nach wie vor sollen alle Menschen in allen Altersgruppen primär in NRW und seinen Regionen mit allen programmlichen Genres des WDR erreicht werden. Außerdem erfährt der Aufwand keine dauerhafte Steigerung. Hier fallen nur einmalig Kosten für die Neugestaltung und –strukturierung des Angebots an. In der Folge ist im Hinblick auf die marktlichen und publizistischen Auswirkungen deshalb ebenfalls nicht von einer wesentlichen Veränderung auszugehen“. Ruth Hieronymi: „Wir freuen uns für unsere Nutzerinnen und Nutzer, dass der WDR seine Angebote im Netz auf diese Weise weiter stärkt und den Dialog mit den Bürgerinnen und Bürgern erleichtert.“

2. Jugendangebot von ARD und ZDF

Die Entscheidung der Ministerpräsidenten der Länder, ARD und ZDF mit dem Konzept für ein gemeinsames Jugendangebot im Internet zu beauftragen, hatte der Rundfunkrat als Chance besonders auch für den WDR begrüßt. Bis zum 18. Juni 2015 soll das Konzept stehen, dann wollen es die öffentlich-rechtlichen Sender der Rundfunkkommission der Länder vorstellen. Der WDR-Rundfunkrat begleitet die aktuelle Arbeit daran engagiert und kritisch, auch im Verbund der Konferenz aller Gremienvorsitzenden der ARD-Anstalten (GVK). Einen ersten Eindruck verschafften sich die Gremien Ende April. In der öffentlichen Sitzung des WDR-Rundfunkrats präsentierte der designierte Gründungsgeschäftsführer Florian Hager Pläne für Inhalte und Verbreitungswege. So soll das Jugendangebot mit eigenen Angeboten zu Wissen, Bildung und Unterhaltung beim Publikum zwischen 14 und 29 Jahren punkten – nicht nur über vielfältige Online-Netzwerke, sondern auch in der realen Welt, etwa über Events. Beiträgen aus ARD-Archiven gab Hager indes eine Absage. Bei jungen Menschen durchsetzen könne man sich nur mit einer eigenen, authentischen Haltung und einem Programm „voll auf die Zwölf“.

3. Medienpolitik

Über Schwerpunkte der europäischen Medienpolitik berichteten in der April-Sitzung sowohl die Vorsitzende des Rundfunkrats, Ruth Hieronymi, als auch der Intendant des WDR, Tom Buhrow. Bei Spitzentreffen in Köln hatten sie sich zuvor mit ihren jeweiligen Amtskollegen im ARD-Verbund ausgetauscht. Im Fokus der medienpolitischen Arbeit stehen aktuelle Regulierungsvorhaben auf europäischer Ebene und deren mögliche Folgen für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Das Aufsichtsgremium des WDR setzt sich seit Jahren dafür ein, den wichtigen Stellenwert des Rundfunks als Kulturgut zu bewahren und zu verhindern, dass er in einer konvergenten Medienwelt als reines Wirtschaftsgut reguliert wird. Mit dieser Botschaft setzt eine Delegation des WDR-Rundfunkrats im Mai die Tradition seiner medienpolitischen Gespräche in Brüssel fort. Auf der Agenda steht der Austausch mit EU-Digitalkommissar Günther Oettinger sowie zahlreichen Vertreter/innen der ARD und des Europäischen Parlaments. Dabei wird es unter anderem um die Auswirkungen des geplanten Freihandelsabkommens zwischen den USA und Europa (TTIP) auf Kultur und Medien gehen, um die Evaluation der Richtlinie für audiovisuelle Mediendienste (AVMD-Richtlinie), das europäische Urheberrecht sowie die zentrale Frage der diskriminierungsfreien Datenübermittlung im Internet (Netzneutralität).

4. Programmbeschwerden

Am 23. April 2015 hat der WDR-Rundfunkrat nach intensiver Vorarbeit vier formale Programmbeschwerden einstimmig abgelehnt. Drei stammten vom Verein „Ständige Publikumskonferenz der öffentlich-rechtlichen Medien“, der seit Beginn der Ukraine-Krise zahlreiche Beschwerden bei verschiedenen Sendern eingereicht hat. Eine weitere Programmbeschwerde  betraf den Beitrag ‚Die Story: Nervengift im Flugzeug – Was die Luftfahrtindustrie verschweigt‘.

Eine förmliche Programmbeschwerde unterscheidet sich maßgeblich von bloßer Kritik an Sendungen. Eine Programmbeschwerde bezieht sich vielmehr auf einen möglichen Rechtsverstoß gegen die im WDR-Gesetz festgelegten Programmgrundsätze. Legt jemand aus dem Publikum Programmbeschwerde ein, greift ein gesetzlich festgelegtes Verfahren: Erster Adressat für die Beschwerde ist der Intendant als Verantwortlicher für die Angebote des WDR. Weist dieser die Programmbeschwerde zurück, kann der WDR-Rundfunkrat als Berufungsinstanz angerufen werden. Zunächst befasst sich dann der Programmausschuss unter dem Vorsitz von Petra Kammerevert ausführlich mit dem Fall – Grundlage sind die Korrespondenz zwischen Beschwerdeführer und WDR bzw. Rundfunkrat, juristische Stellungnahmen und der kritisierte Beitrag selbst. Danach übermittelt der Programmausschuss sein Votum an den Rundfunkrat, dem ebenfalls alle Unterlagen vorliegen. Auf dieser Grundlage entscheidet das Gremium und informiert den Beschwerdeführer über das Beratungsergebnis und die Gründe. 
Auch in Fällen, in denen der Rundfunkrat keinen Gesetzesverstoß feststellt, führen die intensiven Diskussionen mit Programmverantwortlichen zu konstruktiven Verbesserungsvorschlägen – sowohl für die redaktionelle Arbeit als auch für den Dialog mit dem Publikum. Der WDR-Rundfunkrat setzt sich dafür ein, diesen möglichst kundenfreundlichen zu gestalten.

5. In aller Freundschaft

Der Produktion der Staffeln 19 und 20 der Hauptabendserie `In aller Freundschaft´ hat der WDR-Rundfunkrat am 23. April 2015 zugestimmt. Zwar entscheidet grundsätzlich der WDR-Verwaltungsrat über Verträge des WDR mit Dritten. Übersteigt allerdings das Volumen bestimmte, im WDR-Gesetz festgelegte Wertgrenzen, muss zusätzlich der WDR Rundfunkrat zustimmen. Die Wertgrenzen liegen bei zwei Millionen Euro für Einteiler und bei vier Millionen Euro für Mehrteiler. In diesem Fall ging es um den Anteil des WDR am Programmvertrag über die Fortsetzung der ARD-Serie. Der Verwaltungsrat hatte empfohlen, ihr zuzustimmen.

6. Ausblick auf die nächsten Sitzungen


Nach dem WDR-Gesetz steht es dem Rundfunkrat frei, öffentliche Sitzungen abzuhalten. Diese Möglichkeit nutzt er verstärkt bereits seit 2012. So gab es in den vergangenen Jahren jeweils drei Termine, zu denen externe Gäste geladen waren. Seit März  ist jede Sitzung  öffentlich, soweit die Beratungsinhalte dies zulassen. Diesen Beschluss traf das Gremium, um seine Arbeit noch transparenter zu machen. Dies sind die weiteren Sitzungstermine in diesem Jahr, Tagungsort ist in der Regel Köln.

19. Juni 2015
18. August 2015
23. September 2015
22. Oktober 2015
18. oder 19. November 2015 in Detmold
18. Dezember 2015

Tagesordnungen, Protokolle und weitere Informationen über Sitzungen und inhaltliche Schwerpunkte des Rundfunkrats finden sich auf der Internetseite des WDR-Rundfunkrats.