Stichtag

16. März 2004 - Verfassungsgerichtsurteil zu Kampfhunden

Die elf Erstklässler kicken gerade auf dem umzäunten Hof ihrer Hamburger Schule, als das Unheil über sie hereinbricht. Ein Pitbull und ein Staffordshire Terrier überspringen den Zaun und greifen einen der Jungen an. Vom Schock gelähmt, müssen seine Kameraden mit ansehen, wie ihr sechsjähriger Freund von den rasenden Hunden zu Tode gebissen wird.

Vergebens versuchen der Hundebesitzer und mutige Passanten, die geifernden Tiere zurückzureißen. Erst herbeieilende Polizisten können die von ihrem Halter für illegale Hundekämpfe abgerichteten Rassetiere mit gezielten Schüssen zur Strecke bringen. Nach mehreren ähnlich grausamen Vorfällen in der jüngeren Vergangenheit löst das Hamburger Hunde-Massaker im Juni 2000 bundesweit einen Sturm der Entrüstung aus. Vor allem besorgte Eltern fordern sofortige Maßnahmen gegen "vierbeinige Killer".

Erboste Hundebesitzer gegen Zuchtverbot

Bayerns Innenminister Günther Beckstein macht sich zum Sprachrohr der Empörung: "Wir wollen, dass diese Kampfmaschinen von unseren Straßen und Plätzen vollständig verschwinden!" Im Schnellverfahren erlassen die Länder Verordnungen und Rasselisten für sogenannte Kampfhunde. Das Instrumentarium ist so vielseitig wie uneinheitlich. Hier Anlein- und Maulkorbzwang und/oder Wesenstests für Hunde, dort Verhaltensschulen für die Halter und eine Verzehnfachung der Besteuerung von Kampfhunden. In Nordrhein-Westfalen wird ein Mikrochip für große Hunde zur Pflicht. Die Folge sind überfüllte Tierheime und Massentötungen von als potentiell gefährlich geltenden Vierbeinern.

Erboste Hundehalter laufen Sturm gegen die pauschale Vorverurteilung ihrer Tiere. Als der Bund 2001 mit dem "Gesetz zur Bekämpfung gefährlicher Hunde" ein Zucht- und Importverbot bestimmter Rassen festschreibt, ziehen 52 Züchter und Hundebesitzer vor das Bundesverfassungsgericht, um das "ungeeignete und verfassungswidrige" Gesetz zu kippen. Die angeblich willkürliche Aufzählung bestimmter Rassen schaffe lediglich Scheinsicherheiten, kritisiert der Verband für das Deutsche Hundewesen. NRW-Innenminister Fritz Behrens hatte zuvor bereits geäußert, das Hauptproblem bei vermeintlichen Kampfhunden sei eher am oberen Ende der Leine zu finden.

Staffordshire Terrier als Kindermädchen

Die Karlsruher Richter bestätigen am 16. März 2004 das Einfuhrverbot für Bullterrier, Pitbulls, American Staffordshire Terrier und Staffordshire Bullterrier. Das generelle Zuchtverbot für einzelne Rassen wird allerdings kassiert. Es gehe nicht um den Tierschutz, für den der Bund verantwortlich sei, heißt es im Urteil, sondern um den Schutz der Menschen und damit um Gefahrenabwehr. Dies aber sei eine Angelegenheit der Länder. Die Annahme der besonderen Gefährlichkeit einiger Rassen hält Senats-Präsident Hans-Jürgen Papier für "vertretbar und nicht offensichtlich unrichtig".

Das sehen Experten wie die Münsteraner Hundepsychologin und –trainerin Joanne Böckmann-Davis völlig anders: "Ich finde, Rasselisten sind Quatsch. Einen Kampfhund an sich gibt es eigentlich gar nicht." Staffordshire Terrier etwa, berichtet die gebürtige Engländerin, würden in ihrer Heimat sogar als "nurse dog", als Kindermädchen-Hund, eingesetzt, da sie sehr liebevoll mit Kindern umgehen. Dagegen kämen oft Besitzer geschätzter Rassehunde wie Border Collies oder Labradors zu ihr, die extrem aggressive Tiere an der Leine führen. Die Ursache einer Verhaltensstörung bei Hunden, urteilt Böckmann-Davis deshalb, sei stets ein verhaltensgestörter Mensch.

Stand: 16.03.2014

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