Stichtag

30. Januar 2004 - Armin Meiwes wird wegen Totschlags verurteilt

Krank, pervers, pietätlos - so lauten Reaktionen auf einen Kriminalfall, der 2002 bekannt wird. Zu unvorstellbar sind die Fakten: Armin Meiwes aus Rotenburg in Hessen hatte einen Mann getötet und Teile seines Körpers gegessen. Der "Kannibale von Rotenburg", wie Meiwes genannt wird, hat seine Tat vollständig gefilmt. Das Video ist 4,5 Stunden lang. Es schockt selbst erfahrene Ermittler: "Man wird einige Zeit brauchen, um das Geschehene zu verarbeiten", sagt der Sprecher der Polizeidirektion Gießen, Manfred Knoch.

Die Staatsanwaltschaft Kassel berichtet, die Ermittler seien auf Meiwes gestoßen, als er im Internet erneut Kontakt zu Männern gesucht habe. Die Vorgeschichte: Der Computertechniker lebt als einsamer Mittvierziger auf einem heruntergekommenen Hessener Gutshof. Der Alleinstehende ist bei Nachbarn und Bekannten beliebt. Aber seine sexuellen Fantasien entsprechen nicht der Norm. Er möchte einen Mann in sich aufnehmen - sein Fleisch essen, damit dieser Partner ihn nie mehr verlassen kann.

Erst entmannt, dann getötet

In einem Internetforum findet Meiwes sein Gegenstück: Den erfolgreichen Berliner Computeringenieur Bernd Brandes, der sich den ultimativen Schmerz wünscht. Erfüllung, so glaubt der einsame Mittvierziger, wird er nur erlangen, wenn ihn ein anderer Mann beim Sex mit den Zähnen zerfleischen wird. Knapp einen Monat nach ihrem ersten virtuellen Kontakt reist Brandes im März 2001 nach Rotenburg. Doch Meiwes ist ihm beim Sex nicht brutal genug. Brandes will zunächst zurück nach Berlin, bleibt dann aber doch. Betäubt mit Schlaftabletten und Hustensaft lässt er sich von Meiwes entmannen. Einige Stunden später tötet Meiwes ihn schließlich.

Im Dezember 2003 beginnt vor dem Landgericht Kassel der Prozess gegen Meiwes. Während des Verfahrens schildert er die Details des Verbrechens in aller Ausführlichkeit. "Der macht einen total wütend, weil er so begeistert von dem erzählt, was er da gemacht hat", sagt Heike Borufka, Gerichtsreporterin des Hessischen Rundfunks. "Weil er keinerlei Unrechtsbewusstsein hat, weil er keine Reue zeigt, weil er überhaupt nicht zu verstehen scheint, dass man das nicht macht."

"Zustimmung ist keine Rechtfertigung"

Der Fall Meiwes stellt die deutsche Justiz vor große Probleme. Denn Kannibalismus ist nicht automatisch strafbar. Brandes wollte zudem eindeutig getötet werden. Handelt es sich dabei um Tötung auf Verlangen, Totschlag oder doch Mord? Das Landgericht Kassel entscheidet sich für den Mittelweg. Am 30. Januar 2004 wird Meiwes wegen Totschlags zu 8,5 Jahren Haft verurteilt. Doch auf die Revision der Staatsanwaltschaft hin hebt der Bundesgerichtshof das Urteil wieder auf. 2006 urteilt das Landgericht Frankfurt am Main: Es war Mord in Tateinheit mit Störung der Totenruhe - und Meiwes muss lebenslänglich ins Gefängnis.

Ein kluges Urteil, findet Journalistin Borufka. Das Gericht habe klar gesagt: "Ja, der andere hat zugestimmt, aber trotzdem darf man einen solchen Menschen nicht umbringen; denn einer, der zustimmt, dass man ihn umbringt, der ist schwer gestört." Schwer Gestörte müssten vom Rechtsstaat geschützt werden. "Deshalb gibt es keine Rechtfertigung für eine solche Tat." Meiwes ist inzwischen ein Musterhäftling: Er versäumt keinen Gottesdienst, singt im Chor, engagiert sich für die Grünen, geht zur Therapie. Seine Tat bezeichnet er als falsch und abnorm. Das werde nie wieder passieren, beteuert er. Ob das glaubwürdig ist, wird 2019 ein Gericht entscheiden. Dann wird geprüft, ob Meiwes vorzeitig entlassen werden kann.

Stand: 30.01.2014

Programmtipps:

Auf WDR 2 können Sie den Stichtag immer gegen 9.40 Uhr hören. Wiederholung: von Montag bis Freitag gegen 17.40 Uhr und am Samstag um 18.40 Uhr. Der Stichtag ist nach der Ausstrahlung als Podcast abrufbar.