Stichtag

07. März 2004 - Vor 10 Jahren: Urteil im Düsseldorfer Kurdenprozess

Kaum ist das Strafmaß verkündet, springen die Angeklagten auf und skandieren mit erhobenen Fäusten kurdische Parolen. Sympathisanten im Publikum greifen die Rufe auf, für einen Moment ist der Saal im Düsseldorfer Oberlandesgericht in Aufruhr. Doch schnell legt sich der Protest, und der Richter kann das Urteil begründen: Zwei Angeklagte werden zu lebenslanger Haft verurteilt, wegen Mordes bzw. Mitwirkung an "Todesurteilen" der europäischen PKK-Führung. Für die anderen beiden Angeklagten verkündet das Gericht wegen Freiheitsberaubung und Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung Freiheitsstrafen von sechs und sieben Jahren.

Das Urteil am 7. März 1994 beendet einen Mammutprozess, der 1989 mit 19 Angeklagten begonnen hat. In viereinhalb Jahren verhandelt das Gericht mehr als 350 Tage, befragt fast 200 Zeugen und legt 400 Aktenordner an. Auch die Kosten von 70 Millionen Mark sind rekordverdächtig. "Ein solcher Strafprozess darf sich nicht wiederholen", stöhnt der Vorsitzende Richter - und spart nicht mit kritischen Worten Richtung Bundesanwaltschaft, aber auch an die Angeklagten, die mit ihrer Antragsflut für eine unnötige Verlängerung des Prozesses gesorgt hätten.

Stand: 07.03.04

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