Stichtag

14. Oktober 1793 - Prozessbeginn gegen Marie Antoinette

Stand: 14.10.2013, 00:00 Uhr

"Nach Prüfung aller Beweisstücke … ist offensichtlich, … dass Marie Antoinette, die Witwe … Capet, seit dem ersten Tag ihres Aufenthalts in Frankreich die Geißel und Blutsaugerin des Landes gewesen ist", heißt in der Anklageschrift. In Trauerkleid und Witwenhaube steht die ehemalige Königin vor den Geschworenen – trotz ihrer 37 Jahre verhärmt und weißhaarig. Neun Monate zuvor ist ihr Ehemann, Ludwig XVI., hingerichtet worden, zur Demütigung umgetauft in Bürger Capet. Jetzt wollen die französischen Revolutionäre den Kopf seiner Frau, der Witwe Capet.

Marie Antoinette habe das Vermögen des Landes vergeudet

Am 14. Oktober 1793 beginnt der Prozess. Die Ankläger machen ihr viele Vorwürfe: Als Königin von Frankreich habe Marie Antoinette das Vermögen des Landes vergeudet und in heimlichem Einvernehmen und Briefwechsel mit dem Feind gestanden – also den europäischen Königshäusern, die das revolutionäre Frankreich bekämpfen. Das ist allen voran Marie Antoinettes Heimatland Österreich. Die Anklage lautet also auf Hochverrat. Trotzdem hofft Marie Antoinette weiterhin, vom Wiener Hof freigekauft zu werden.

41 Zeugen bestätigen ihre Verruchtheit und Verschwendungssucht

Obwohl krank und geschwächt von langer Haft, verteidigt sie sich geschickt. Aber sie ist chancenlos. 41 Zeugen bestätigen ihre Verruchtheit und Verschwendungssucht, ihre konterrevolutionären Energien, ihre Kontakte zum Feind. "Sie ist verleitet worden, politische Entscheidungen zu treffen – ohne jede Erfahrung. Marie Antoinette hat die absolute Monarchie verteidigt, ohne Zugeständnisse und ohne Intelligenz. Deshalb wurde sie natürlich gehasst", sag Évelyne Lever, Autorin einer Biografie über Marie Antoinette. Für viele Royalisten bleibe Marie Antoinette eine Märtyrerin. Andere meinen, dass es die Französische Revolution ohne sie nicht gegeben hätte.

Sie wird sogar des Inzests mit ihrem zweiten, achtjährigen Sohn bezichtigt. Zunächst reagiert sie nicht auf den Vorwurf. Als der Ankläger nachhakt, sagt sie: "Wenn ich nicht geantwortet habe, so deshalb, weil die Natur sich sträubt, auf einen solchen Vorwurf an eine Mutter zu antworten. Ich appelliere an alle Mütter hier im Saal."

Mit dem Schinderkarren zur Hinrichtung

Ihre Hoffnung auf einen Freikauf zerschlägt sich, sie wird zwei Tage nach Prozessbeginn unter der Guillotine sterben. "Ich bin soeben verurteilt worden, nicht zu einem schimpflichen Tod, denn schimpflich ist er nur für Verbrecher, sondern dazu, mit Eurem Bruder wiedervereinigt zu werden, unschuldig wie er", schreibt sie in ihrem Abschiedsbrief an ihre Schwägerin Elisabeth. "Zutiefst bedaure ich, dass ich meine armen Kinder verlassen muss. Ihr wisst, dass ich nur für sie lebte."

Ihr Mann Ludwig XVI. durfte neun Monate zuvor ungefesselt zu seiner Hinrichtung gehen. Marie Antoinette wird das nicht gestattet. Der Henker bindet ihr die Hände hinter dem Rücken zusammen und schneidet ihr das Haar ab. Auf dem Schinderkarren wird sie zur Place de la Révolution vorgefahren, wo eine riesige Menschenmenge wartet. Widerstand leistet sie nicht. An ihre Schwägerin schrieb sie kurz zuvor: "Möge mein Sohn niemals die letzten Worte seines Vaters vergessen, die ich ihm hier noch einmal ausdrücklich wiederhole: Er soll niemals versuchen, unseren Tod zu rächen."

Stand: 14.10.2013

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