Stichtag

6. Mai 1848 - Abschaffung der Prügelstrafe in Preußen

Mit Schlägen auf den nackten Hintern hatte Oliver F. nicht gerechnet, als er in Bierlaune mit einem Freund in ein U-Bahn-Depot eindrang und zwei Waggons mit Graffiti besprühte. Er tat dies allerdings nicht in Europa, sondern in Singapur. Und die Richter verurteilten den damals 32-jährigen Schweizer Staatsbürger zu drei Stockhieben und drei Monaten Haft. Verabreicht wurden die Schläge auf das nackte Hinterteil unter Aufsicht eines Arztes. Der Häftling trug einen Nierenschutz. In Deutschland oder der Schweiz wäre diese Strafe im Jahr 2010 nicht denkbar gewesen: Am 6. Mai 1848 wurde die körperliche Züchtigung in Preußen als mögliche Strafe bei Gerichtsprozessen abgeschafft. Seitdem durfte kein preußisches Zivil- oder Militärgericht mehr Prügel anordnen, nur noch den Kerker.

Der preußische König macht Zugeständnisse

Das geschieht allerdings auf öffentlichen Druck: Im März 1848 gehen die Bürger in Preußen auf die Barrikaden, fordern Pressefreiheit und die Wahl einer Nationalversammlung. König Friedrich Wilhelm IV. lässt auf seine Untertanen schießen - und macht Zugeständnisse. Im Mai verkündet er, "dass fortan von zivilen und Militärgerichten die Strafe der körperlichen Züchtigung nicht mehr verhängt, sondern statt derselben auf verhältnismäßige Freiheitsstrafe erkannt werden soll".

In der Gesellschaft wird weiter geprügelt

Es ist ein Entgegenkommen, denn gerade die Prügelstrafe empfinden die Bürger als demütigende Demonstration staatlicher Macht. Der Erlass lässt sich durchsetzen, weil er die Macht des Königs und der ostelbischen Junker nicht gefährdet. In der Gesellschaft wird jedoch weiter geprügelt: die Häftlinge in den Gefängnissen, das Gesinde und die Landarbeiter auf den Gutshöfen, die Lehrlinge in den Betrieben und die Frauen und Kinder in der Familie. "Die Züchtigung des Ehemannes gegenüber der Ehefrau wird erst 1928 ausdrücklich aufgehoben", betont Thomas Vormbaum, Rechtshistoriker an der Fernuniversität Hagen.

Gewohnheitsrecht schützt prügelnde Lehrer, Erzieher und Eltern

Erst der Artikel 2 des Grundgesetzes soll die Prügeltradition 1949 beenden. "Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit", heißt es darin. Doch die Realität in Schule und Erziehung sieht in den 1950er- und 60er-Jahren anders aus. Thomas Vormbaum erinnert sich an die Rohrstöcke neben dem Pult des Grundschullehrers: "Die Jungen schlug er aufs Hinterteil, die Mädchen auf die Handflächen."

Das Gewohnheitsrecht schützt prügelnde Lehrer, Erzieher und Eltern. Ein Grundschullehrer bleibt 1957 straffrei, obwohl er seine Schüler mit Ohrfeigen und Rohrstock traktiert hatte. "Bis 1945 stand dem Volksschullehrer kraft Gewohnheitsrecht die Befugnis zu, aus begründetem Anlass zu Erziehungszwecken maßvoll zu züchtigen", heißt es in der Begründung des Bundesgerichtshofes. Es sei nicht zulässig, sich auf das Grundgesetz zu berufen, um eine neue pädagogische Auffassung durchzusetzen.

"Niemals pflanzt die Rute Kindern ein das Gute"

Prügelstrafen für Minderjährige sind damals gesellschaftlicher Konsens, dem Grundgesetz zum Trotz. "Wo immer man weinende Kinder hörte, wo immer man sah, dass Eltern ihr Kind schlugen, schritt niemand ein. Man ging seit Jahrhunderten davon aus, dass Kinder böse zur Welt kommen, dass man sie zurechtbiegen muss", sagt Ingrid Müller-Münch, Journalistin und Autorin des Buches "Die geprügelte Generation".

Nach Angaben des Deutschen Kinderschutzbundes sprechen sich mittlerweile 90 Prozent aller Eltern dafür aus, ihre Kinder ohne Schläge zu erziehen. Doch erst ein gutes Drittel schaffe es, sich konsequent daran zu halten. Die Mehrheit greife noch immer zu leichten körperlichen Strafen vom Klaps auf den Po bis zur Ohrfeige. Seit dem Jahr 2000 verbietet das Bürgerliche Gesetzbuch seelische Verletzungen, andere entwürdigende Maßnahmen und körperliche Bestrafungen von Kindern. Dass Züchtigungen den Kindern nicht gut tun, wusste der Lyriker Walther von der Vogelweide bereits im 13. Jahrhundert: "Niemals pflanzt die Rute Kindern ein das Gute: Wer zu Ehren kommen mag, dem gilt Wort so viel als Schlag."

Stand: 06.05.2013

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