19. April 1888 -  Einheitliche Autokennzeichen werden im Deutschen Reich eingeführt

Stichtag

19. April 1928 - Einheitliche Kfz-Kennzeichen werden eingeführt

Am Anfang war die Fahrerflucht. Schon um 1880 wurden im Deutschen Reich einige Fahrräder mit Nummernschildern ausgestattet, weil rücksichtslose Fahrer nach Unfällen einfach unerkannt wegradelten.

Einheitliche Kfz-Kennzeichen für alle 26 Länder

Wo das allererste Schild ein Automobil kennzeichnete, ist umstritten. Eventuell war es 1892 das Schild mit der Aufschrift "IA1" an einem Dreirad-Motorgefährt von Benz in Berlin. Oder das Schild mit der Nummer 1 an einem Wagen in Baden im Jahr 1896. Wann und wo auch immer, die anderen Staaten und Provinzen des Deutschen Reichs ahmten die Schilder bald nach - mit jeweils eigenen Mustern und Regeln. Die Kennzeichen waren also nur lokal gültig. Doch die Motorisierung schritt immer weiter voran, eine einheitliche Kennzeichnung wurde im ganzen Land unerlässlich: Kurz nach der Jahrhundertwende waren im Deutschen Reich bereits rund 10.000 Pkw zugelassen, dazu kamen etwa 16.000 Krafträder und 1.000 Lkw. Ab 1906 regelte endlich ein Reichsgesetz die Vergabe von Nummernschildern für alle 26 Länder. Die römische Ziffer I stand zum Beispiel für Preußen, die II für Bayern, die III für Württemberg. Danach folgte ein Buchstabe und eine Seriennummer. Die Schilder selbst blieben bunt und individuell – bis zum 19. April 1928. Zum ersten Mal wurden per Verordnung einheitliche Kennzeichen im ganzen Deutschen Reich eingeführt: weiß mit einem schwarzen Rand. Und darauf in schwarzer Schrift - ähnlich wie heute - eine Kombination aus Buchstaben, die die Herkunft bezeichneten, und einer Registriernummer.

Nach dem Zweiten Weltkrieg wurden die Schilder wieder vielfältiger: Es gab nur wenige Autos, aber viele unterschiedliche Schilder, je nach Besatzungszone. Die ersten beiden Buchstaben BR standen zum Beispiel für Britische Zone Rheinland oder AB für Amerikanische Zone Bayern. Erst am 1. Juli 1956 führte die junge Bundesrepublik ein einheitliche System ein, das in seinen Grundzügen bis heute gilt.

GI - N, SE - KT, BI - ER und RU - M

Das heutige Kfz-Kennzeichen setzt sich zusammen aus einer Erkennungsnummer, zum Beispiel TE 200, und einem Unterscheidungszeichen, zum Beispiel EN für Ennepe-Ruhr-Kreis: EN - TE 200. Rein rechnerisch sind mit Hilfe der Erkennungsnummern - also der mittleren Buchstaben und der Ziffern - bis zu gut sieben Millionen unterschiedliche Kombinationen möglich. Aber in Wirklichkeit sind es weniger, weil nicht alle Buchstaben-Kombinationen erlaubt, erwünscht oder schön sind. Neben Tieren sind bei Fahrzeughaltern, die sich ihre Erkennungsnummer selbst aussuchen, beliebt: Namen von Städten und Personen und Getränke wie GI - N, SE - KT, BI - ER und RU - M.
S - AU in Stuttgart ist ebenso möglich wie SE - X in Bad Segeberg. Die Schilder sagen auch immer etwas über die politischen Machtverhältnisse aus: Bis zur Wiedervereinigung war es Düsseldorfern nicht erlaubt, das Kennzeichen
D - DR zu wählen. Heute sind nur nationalsozialistische Kürzel wie zum Beispiel HJ, SS und KZ verboten.

Stand: 19.04.2013

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