Grundbücher im Regal, daneben Seite ienes Grundbuchs von 1743

Stichtag

24. März 1897 - Die Grundbuchordnung wird veröffentlicht

Der Kaufvertrag für ein Haus reicht nicht: Erst der Eintrag im sogenannten Grundbuch macht den Käufer auch zum Eigentümer. Darin steht, wem Haus und Grund gehören. Zudem wird darin festgehalten, welche Hypotheken auf dem Grundstück lasten sowie welche Wege- und Wohnrechte bestehen. Grundbücher haben in Deutschland einen hohen Stellenwert. Sie werden zu 100 Prozent archiviert, bei anderen öffentlichen Akten sind es nur etwa ein Prozent.

Eigentumsfragen beschäftigen Menschen seit Langem. Im Mittelalter gibt es zwar für große Besitzungen Eigentumsurkunden aus Pergament, bei kleinen Anwesen fehlen solche Nachweise jedoch oft. Deshalb holt man sich in diesem Fall möglichst viele Zeugen - und besiegelt die Eigentumsübergabe mit symbolischen Handlungen. "Wenn einer sein Grundstück verließ, dann wurde das Herdfeuer feierlich gelöscht", sagt Mechthild Black-Veldtrup, Leiterin der Abteilung Westfalen des Landesarchivs NRW. "Dann gab es den sogenannten Zaunsprung." Der Betreffende sei über den Zaun gesprungen und habe damit, das Grundstück verlassen.

Systematischer seit Napoleon

Komplizierter wird es im Spätmittelalter, als die Städte aufblühen und die Eigentumsverhältnisse innerhalb der Stadtmauern immer schwieriger zu regeln sind. In Köln werden damals sogenannte Schreinskarten als Eigentumsnachweis ausgestellt, die in einem Schrein gesammelt werden. Mehr Systematik tritt mit der Herrschaft Napoleons ein. Er ordnet für die besetzten deutschen Länder an, sogenannte Kataster anzulegen - genaue Pläne aller Flurstücke. Landvermesser ziehen deshalb von Dorf zu Dorf. Später übernimmt das Königreich Preußen die Landvermessung, 1834 wird das sogenannte Urkataster fertiggestellt. Damit ist der Staat nun in der Lage, die Grundeigentümer effektiv zu besteuern.

Nach 15 Jahren Vorarbeit wird am 24. März 1897 im Deutschen Reich die Grundbuchordnung (GBO) veröffentlicht. Sie orientiert sich am preußischen Vorbild und ist mit Änderungen bis heute gültig. Die GBO vereinheitlicht das Grundbuchwesen und ist damals das modernste der Welt. Die Kataster, die genauen Pläne, werden weiterhin bei den Kommunen geführt; die Grundbücher, in denen die Rechtslage festgehalten wird, bei den Amtsgerichten.

Mittlerweile elektronisch

Inzwischen sind in den Amtsgerichten alle Grundbücher gescannt und können nun per Computer fortgeschrieben und eingesehen werden, sogar per Internet. Notare können vom Schreibtisch aus auf das elektronische Grundbuch zugreifen. Diese Digitalisierung ermöglicht die schnellere Abwicklung von Immobilienkäufen.

Stand: 24.03.2012

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