Stichtag

02. Februar 2004 - Vor 50 Jahren: Der Landtag in Düsseldorf berät das WDR-Gesetz
Ein Sender für NRW

Seltene Einigkeit herrscht am 2. Februar 1954 im Düsseldorfer Landtag. CDU-Ministerpräsident Karl Arnold bringt den Gesetzentwurf zur Bildung eines "Westdeutschen Rundfunks" ein. SPD-Sprecher Heinz Kühn - der spätere Ministerpräsident - begrüßt die Initiative ebenso wie die FDP. Und ein Abgeordneter des katholischen Zentrums verwahrt sich gegen den Verdacht, der Kölner Sender könne wegen seiner Nähe zum Dom "eine Zweigstelle von Radio Vatikan" werden. Die Abgeordneten sind sich einig: Wenn schon Hessen und Bremen einen eigenen Landessender haben, stehe das dem größten Bundesland Nordrhein-Westfalen auch gut.

Nicht so begeistert äußert sich Adolf Grimme, Generaldirektor des Nordwestdeutschen Rundfunks (NWDR). Immerhin strahlt sein Sender - von den Engländern 1945 per Militärverordnung gegründet - in vier Bundesländern aus: außer in NRW auch in Niedersachsen, Hamburg und Schleswig-Holstein. Aber Grimme setzt sich gegen die Politik nicht durch. Das Gesetz wird noch am gleichen Tag einstimmig an den Hauptausschuss überwiesen. 1955 tritt es in Kraft. Seit Neujahr 1956 sendet der WDR.

Stand: 02.02.04