Stichtag

20. Februar 2004 - Vor 30 Jahren: Bundestag sagt ja zum Atomsperrvertrag
Bonn stimmt gegen die Bombe

Als Nordkorea im Januar 2003 den Vertrag über die Nichtverbreitung von Atomwaffen kündigt, ist der Schrecken groß. Denn der so genannte Atomwaffensperrvertrag sieht die internationale Kontrolle von nuklearen Anlagen vor, um zu verhindern, dass immer mehr Staaten die Atombombe bauen. Das internationale Abkommen geht auf eine Initiative des amerikanischen Präsidenten John F. Kennedy zurück. Es tritt 1970 in Kraft. Kernpunkte: Die Atommächte USA, Großbritannien, China, Frankreich und die ehemalige Sowjetunion geben weder Material noch Know-how weiter, alle anderen Staaten verpflichten sich, keine Kernwaffen zu entwickeln, zu bauen oder zu übernehmen. Eine friedliche Nutzung der Kernenergie sollte jedoch erlaubt sein. Über 180 Staaten billigen den Vertrag, am 20. Februar 1974 auch die Bundesrepublik Deutschland – mit einer deutlichen Bundestagsmehrheit von 355 zu 90 Stimmen.

Trotz Atomwaffensperrvertrag haben inzwischen auch Indien, Pakistan und – mit hoher Wahrscheinlichkeit – Israel die Massenvernichtungswaffen in ihrem Arsenal. Diese Länder sind dem Atomwaffensperrvertrag nie beigetreten. Im Irak, der 1971 den Atomsperrvertrag unterzeichnet hat, geht die Suche nach Saddam Husseins Massenvernichtungswaffen weiter. Unterzeichnerstaat Iran hat auf internationalen Druck gerade neuen Überprüfungen seiner Atomanlagen durch die Internationale Atomenergieorganisation zugestimmt. Und über das Atomprogramm Nordkoreas soll demnächst wieder verhandelt werden. Ein anderes Szenario macht den Experten aber zunehmend Sorgen: Atomwaffenfähiges Material in der Hand von Terroristen.

Stand: 20.02.04