Stichtag

14. April 1991 - 20 Van-Gogh-Bilder gestohlen - und sichergestellt

Amsterdam, Van-Gogh-Museum, in der Nacht zum 14. April 1991: Die Besucher haben längst die Hallen verlassen, als sich leise die Tür einer Toilette öffnet. Jemand hat sich dort versteckt und schleicht nun durch die Ausstellungsräume. Er überwältigt einen der Wachmänner von hinten. Der Unbekannte zwingt den unbewaffneten Nachtwächter, die Eingangstür zu öffnen, damit Komplizen ins Gebäude gelangen können. Innerhalb kurzer Zeit werden 20 Gemälde des niederländischen Künstlers Vincent van Gogh in ein Fluchtfahrzeug verfrachtet. Unter den gestohlenen Werken, die teilweise mit einem Messer aus dem Rahmen getrennt wurden, befinden sich Meisterwerke wie "Die Brücke von Arles", "Kornfeld mit Krähen" und "Stillleben mit Sonnenblumen". Insgesamt haben die Bilder einen Wert von mehreren hundert Millionen Mark.

Falsche Pressemeldung

35 Minuten nachdem der Diebstahl der Polizei gemeldet wird, finden die Beamten das Fluchtauto am Bahnhof - mitsamt den 20 gestohlenen Gemälden. Die Kunsträuber haben den Wagen offenbar übereilt stehenlassen. Einige Bilder müssen restauriert werden, weil sie beim Raub beschädigt wurden. Die Ermittler vermuten, dass jemand aus dem Sicherheitsdienst hinter dem Raub steckt, da die Alarmanlage fachmännisch ausgeschaltet wurde. Doch eine Telefonüberwachung liefert keine Beweise. Deshalb geben die Beamten eine falsche Pressemeldung heraus: "Ermittlungen im Fall des Van-Gogh-Raubes eingestellt".

Verspätung durch Reifenpanne

Nun hat die Telefonüberwachung Erfolg: Die Ermittler hören, wie sich Tatverdächtige gegenseitig beglückwünschen. Kurz darauf schlägt die Polizei zu. Zwei Männer der im Museum zuständigen Sicherheitsfirma und zwei Helfer haben den Raub begangen. Sie hätten ihn auch erfolgreich durchgezogen, wenn ihr zweites Fluchtfahrzeug keine Reifenpanne gehabt hätte und zu spät am Bahnhof eingetroffen wäre. Die vier landen im Gefängnis. Über mögliche Hintermänner schweigen die Täter. Es bleibt offen, ob die Männer zum Beispiel die Versicherung betrügen wollten, oder ob sie im Auftrag eines Kunstliebhabers gehandelt haben, der die unverkäuflichen Werke für seinen Eigenbedarf stehlen ließ.

Stand: 14.04.2011

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