Schild mit der Aufschrift 'Quarantäne' auf einer Tür

Stichtag

3. Mai 1961 - Bundesseuchengesetz wird verabschiedet

Einst Pest, Cholera und Ruhr, heute Novovirus, Schweinegrippe oder SARS – immer wieder bringt die Natur den Menschen nicht nur durch Großkatastrophen wie Erdbeben oder Vulkanausbrüche, sondern auch durch Angriffe aus dem Mikrokosmos in Lebensgefahr. In den vergangenen 100 Jahren konnten fortschreitende Erfolge der Mikrobiologie und ständige Verbesserung der Hygiene in den Industriegesellschaften die Risiken von Seuchen eindämmen.
Doch die Attacken der mutationsfreudigen Kleinstlebewesen sind trotz Hightech-Medizin nach wie vor unberechenbar. "Es ist ein Wettlauf mit den Infektionserregern, den wir zwar gerne aufnehmen, den wir aber im Grunde nicht gewinnen können", konstatiert der Mikrobiologe Frank Hünger vom Klinikum Dortmund. Ein entscheidender Schritt, um in diesem Wettlauf überhaupt mithalten zu können, wird in der Bundesrepublik mit der Verabschiedung des Bundesseuchengesetzes am 3. Mai 1961 unternommen. Zur ausführenden Behörde sowie zentralen Überwachungs- und Forschungseinrichtung des Bundes wird das Berliner Robert-Koch-Institut bestimmt.

Hausarrest bei Infektionsverdacht

Das Bundesseuchengesetz führt erstmals eine systematische Meldepflicht für Krankheiten, "die unmittelbar oder mittelbar auf den Menschen übertragen werden können", ein. Aktuell gilt sie für 58 Infektionsarten. Außerdem erlaubt das Gesetz dem Staat, Grundrechte einzuschränken, wenn die Gefahr einer Epidemie oder gar Pandemie droht – notfalls mit Gewalt. So dürfen sich etwa Gesundheitsämter als ausführende Organe Zutritt zu Wohnungen verschaffen, "wenn wir den Verdacht haben, dass ein schwerwiegender Erkrankungsfall vorliegt", erklärt die Leiterin des Dortmunder Gesundheitsamtes, Annette Düsterhaus. Hausarreste können verhängt und Untersuchungen zwangsweise angeordnet werden.


Experten gehen allerdings davon aus, dass viele Ärzte den bürokratischen Papierkrieg scheuen, wenn ihnen eine registrierungspflichtige Erkrankung bekannt wird. Mit dem deutschen Infektionsschutzgesetz (IfSG), das zum 1. Januar 2001 das Bundesseuchengesetz ablöst, wird deshalb die Meldepflicht weitgehend auf sogenannte Referenzlabore übertragen. Außerdem regelt das neue Gesetz unter anderem die Bekämpfung von Geschlechtskrankheiten, Gesundheitsanforderungen beim Umgang mit Lebensmitteln und die Qualität von Schwimmbeckenwasser.

Grenzen der Antibiotika

Rund 350.000 übertragbare Infektionen wurden im Jahr 2009 registriert, darunter 4.500 Mal Tuberkulose, 520 Malaria-Fälle, aber auch eine Milzbrand- und eine Lepraerkrankung. Echte Sorgen bereitet den Fachleuten des Robert-Koch-Instituts der drastische Anstieg von Novovirus und Rotavirus, Viren also, die vor allem bei Kindern schwere Durchfallerkrankungen auslösen können. Das größte Problem stellt sich den Seuchenwächtern derzeit allerdings durch eine besonders heimtückische Fähigkeit ihrer Gegner aus dem Mikrokosmos: die Erreger entwickeln immer schneller Resistenzen gegen Antibiotika, die vermeintliche Wunderwaffe im Krieg gegen Viren und Bakterien.

Stand: 03.05.2011

Programmtipps:

Auf WDR 2 können Sie den Stichtag immer gegen 9.40 Uhr hören. Wiederholung: von Montag bis Freitag gegen 17.40 Uhr und am Samstag um 18.40 Uhr. Der Stichtag ist in den vier Wochen nach der Ausstrahlung als Podcast abrufbar.

"ZeitZeichen" auf WDR 5 (9.05 Uhr) und WDR 3 (17.45 Uhr) erinnert am 3. Mai 2011 ebenfalls an die Verabschiedung des Bundesseuchengesetzes. Auch das "ZeitZeichen" gibt es einen Monat lang als Podcast.