Zwei schwule Männer halten an den Händen. Im Hintergrund eine Regenbogenflagge.

Stichtag

10. November 2010 - Vor 10 Jahren: Bundestag billigt das Lebenspartnerschaftsgesetz

"Verfassungsrechtlich höchst bedenklich, gesellschaftspolitisch verfehlt und familienpolitisch eine große Gefährdung!" Vehement verurteilt die CDU/CSU-Opposition vor zehn Jahren im Deutschen Bundestag die Gesetzesvorlage zur so genannten "Homo-Ehe". Falsche Toleranz gegenüber gleichgeschlechtlichen Paaren führe unweigerlich zum Ende von Ehe und Familie im Sinne des Grundgesetzes, lautet das Verdikt des konservativen Lagers.

Mehr Gerechtigkeit und Menschlichkeit gegenüber schwul/lesbischen Beziehungen fordert dagegen die rot-grüne Bundesregierung. Nach lautstarken Debatten im Hohen Haus setzen sich SPD und Grüne schließlich durch und billigen am 10. November 2000 gegen die Stimmen von CDU, CSU und FDP das neue Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG).

Latente Homophobie

30 Jahre lang hat der Kampf von Homosexuellen um rechtliche Gleichbehandlung gedauert. Ein erster Schritt ist 1969 die Abschaffung des "Schwulen-Paragrafen" §175, der gleichgeschlechtliche Liebe mit Strafe bedrohte. Zwei Jahre später macht Rosa von Praunheim mit seinem Film "Nicht der Homosexuelle ist pervers, sondern die Situation, in der er lebt" auf die Diskriminierung aufmerksam, die Schwule und Lesben in der Bundesrepublik weiterhin zu spüren bekommen. Von den Errungenschaften der sexuellen Revolution bleiben Schwule und Lesben nahezu ausgeschlossen. Ein deutliches Indiz für die latente Homophobie in der Bevölkerung liefert 1984 die politische und mediale Hetzjagd, die Verteidigungsminister Manfred Wörner (CDU) gegen den als homosexuell diffamierten General Günter Kießling lostritt.

Angleichung an die bürgerliche Ehe

Als erster offen schwuler Politiker bringt der Kölner Bundestagsabgeordnete Volker Beck von Bündnis 90/Die Grünen eine Gesetzesvorlage zur Zivilehe gleichgeschlechtlicher Paare auf den Weg. Sie scheitert jedoch 1993 am Einspruch des Bundesverfassungsgerichts. Erst mit dem Machtwechsel 1998 und dem Regierungsantritt von Rot-Grün nimmt das Lebenspartnerschaftsgesetz erfolgreich alle Hürden. Vom 1. August 2001 an können schwule und lesbische Paare sich mit ihrem Ja-Wort zu gegenseitigem Unterhalt verpflichten, einen gemeinsamen Familiennamen führen und Zugewinngemeinschaften bilden.
Mehrere Novellierungen haben seither den Status eingetragener Partnerschaften dem der bürgerlichen Ehe weiter angeglichen, zuletzt 2010 beim Erbschaftsrecht. Nur Kinder adoptieren und gemeinsam elterliche Sorge übernehmen dürfen Schwule und Lesben weiterhin nicht.

Stand: 10.11.10