Stichtag

25. Februar 2010 - Vor 25 Jahren: Neues Jugendschutzgesetz tritt in Kraft

Die nackten Brüste der Hildegard Knef lösen 1951 einen Skandal aus. Der Kinofilm "Die Sünderin", in dem sie eine Prostituierte spielt, erhält keine Jugendfreigabe. Erst 18-Jährige dürfen ihn im Kino sehen, auch weil im Film neben dem blanken Busen Beihilfe zum Selbstmord zum Thema wird. Bis Mitte der 80er Jahre allerdings erscheinen Filme dieser Art auf Videokassette - und zwar ohne Altersbeschränkung, denn die FSK, die "Freiwillige Selbstkontrolle" der Filmwirtschaft, ist für Videofilme nicht zuständig. Erst am 25. Februar 1985 tritt das erweiterte Gesetz zum Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit in Kraft: Nun müssen auch Videofilme eine Altersbeschränkung erhalten. In späteren Jahren gehören auch CD-ROMs und dann DVDs zum Prüfkatalog.

Vergeben werden die Altersbeschränkungen seit 1949 von der FSK, der "Freiwilligen Selbstkontrolle" der Filmwirtschaft in Wiesbaden. Die 280 Prüfer sehen alle Filme, Serien und Videoclips, die in Deutschland im Kino laufen oder auf DVD erscheinen: Das sind rund 8.000 Prüfobjekte im Jahr. Damit ist die FSK neben dem "British Board of Filmclassification" in London die größte Einrichtung der Selbstkontrolle Europas. Fast alle Prüfer arbeiten ehrenamtlich; sie sind Medienwissenschaftler, Professoren, Kinder- und Jugendpsychologen, die von ihren Arbeitgebern für ihre Arbeit bei der FSK drei Wochen im Jahr frei bekommen. Auch Studenten, Hausfrauen und Renter sitzen in den siebenköpfigen Jurys, die einen Film bewerten.

Die Prüfer versuchen, sich in den Kopf der zukünftigen Zuschauer zu versetzen: Wie reagiert ein Kind von sechs, zwölf oder sechzehn Jahren auf Bilder von Verbrechen, Krieg, oder versehrten Körpern? Welche von den fünf Kategorien - "ab 0", "ab 6", "ab 12", "ab 16", "keine Jugendfreigabe" - ein Film bekommt, hängt vor allem von einem Kriterium ab: wie Gewalt dargestellt ist. Wird sie gezeigt, um Missstände aufzudecken? Oder als Mittel, mit dem die Protagonisten Probleme lösen? Im zweiten Fall vergeben die Prüfer oft keine Freigabe für Kinder, denn Szenen, die gewalttätige Handlungen als normalen Umgang darstellen, könnten junge Zuschauer verwirren. Nackte Körper und erotische Darstellungen beanstanden die Prüfer heute dagegen selten: Die halbnackte Hildegard Knef würden heute auch in einem Kinderfilm akzeptiert.

Stand: 25.02.10