Stichtag

15. September 2009 - Vor 5 Jahren: Britisches Unterhaus verbietet die Fuchsjagd

Im September 2004 spielen sich vor dem britischen Parlament in London turbulente Szenen ab. Demonstranten gehen wütend aufeinander los, beschimpfen und schlagen sich. "Drinnen im Parlament wird über ein Gesetz abgestimmt", berichtet die ARD-Korrespondentin nach Deutschland, "draußen herrscht beinahe Bürgerkrieg". Am Ende sind 19 Menschen verletzt, mehrere werden festgenommen.

Das Gesetz, das die britische Nation in zwei unversöhnliche Lager spaltet, soll die seit dem 18. Jahrhundert traditionelle Fuchsjagd verbieten. Sieben Versuche hat die New-Labour-Regierung unter Premierminister Tony Blair bereits unternommen, bisher sind alle gescheitert. "Man tötet Tiere nicht zum Zeitvertreib", erläutert Blairs Parteikollege Pat Briand  den neuerlichen Vorstoß. "Man reißt Vögeln nicht die Flügel ab oder Spinnen die Beine aus. Und man sollte auch keine Hetzjagden machen, und daher beschließen wir dieses Gesetz."
Für die Freunde der Fuchsjagd geht es allerdings um weitaus mehr. Für sie geht es um einen Way of Life. Denn für den britischen Adel ist die Hundehatz in rotem Rock, mit schwarzem Hut hoch zu Ross und über Stock und Stein eine gesellschaftlich repräsentative Passion, mit der man sich nicht zuletzt vom gemeinen Volk absetzen kann. Deshalb sind entsprechende Gesetzesentwürfe bisher auch jedes Mal an der konservativen Mehrheit im Oberhaus gescheitert.

Am 15. September 2004 erzwingt das britische Unterhaus ein Verbot der Fuchsjagd, und zwar per Sondergesetz. Vorangegangen ist eine 700 Stunden lange Parlamentsdebatte, die damit länger als die zum Irakkrieg dauert. Gleich nach der Entscheidung geben rund 50.000 Jäger der Oberschicht schriftlich ihre Bereitschaft bekannt, zu Gesetzesbrechern zu werden. Das ist aber gar nicht nötig. Der "Hunting Act" lässt den Jagdliebhabern genügend Schlupflöcher, die postwendend auch in einem "Handbuch für legales Jagen" aufgelistet werden. Notfalls kann die Jagdgesellschaft demnach gegenüber der Polizei einfach behaupten, auf Kaninchenjagd zu sein. Denn das ist nicht verboten.

Stand: 15.09.09